UG Gründstückseintrag ins Grundbuch

21. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fragmichschlau
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
UG Gründstückseintrag ins Grundbuch

Hallo,

Eine frisch gegründete UG möchte ein Grundstück erwerben. Kann eine UG ins Grundbuch eingetragen werden ? Was passiert mit der Grundbucheintragung bei Löschung der UG ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fragmichschlau):
Kann eine UG ins Grundbuch eingetragen werden ?

Ja.



Zitat (von fragmichschlau):
Was passiert mit der Grundbucheintragung bei Löschung der UG ?

Die wird durchgestrichen, weil der neue Eigentümer darunter eigetragen wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fragmichschlau
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt keinen Käufer. Wer wird denn dann eingetragen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von fragmichschlau):
Wer wird denn dann eingetragen ?

Niemand.
Die UG bleibt drin und wird nicht aufgelöst.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von fragmichschlau):

Eine frisch gegründete UG möchte ein Grundstück erwerben. Kann eine UG ins Grundbuch eingetragen werden ?

Selbstverständlich. Die UG haftungsbeschränkt ist als Unterform der GmbH eine juristische Person und kann Grundstückseigentum haben.
Zitat:
Was passiert mit der Grundbucheintragung bei Löschung der UG ?

Eine GmbH (und damit auch eine UG haftungsbeschränkt) kann nur in zwei Fällen aus dem Handelsregister gelöscht werden:

1. von Amts wegen, weil sie vermögenslos ist.
Das wäre nicht der Fall, wenn sie Eigentümer eines Grundstücks ist, denn dann hat sie zwangsläufig Vermögen...

2. wenn sie liquidiert (aufgelöst) wird.
Dann wird das Grundstück genauso wie alles andere Eigentum der GmbH (oder UG haftungsgeschränkt) für die Deckung der Verbindlichkeiten verwendet, und der Rest fällt an die ehemaligen Gesellschafter der nun aufgelösten GmbH (oder UG haftungsbeschränkt).

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fragmichschlau):
Wer wird denn dann eingetragen ?

Niemand.
Die UG bleibt drin und wird nicht aufgelöst.

Das ist, pardon, ein unsinniger Zirkelschluss.
Eine GmbH (oder UG haftungsbeschränkt) kann immer aufgelöst werden, daß sie Eigentümer eines Grundstücks ist, ändert daran gar nichts.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wenn die UG aufgelöst wurde und das Grundstück "vergessen" wurde, muss spätestens dann ein Nachtragsliquidator bestellt werden, wenn über das Grundstück verfügt werden soll.

-- Editiert von cruncc1 am 30.12.2017 21:18

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