Hallo,
Eine frisch gegründete UG möchte ein Grundstück erwerben. Kann eine UG ins Grundbuch eingetragen werden ? Was passiert mit der Grundbucheintragung bei Löschung der UG ?
UG Gründstückseintrag ins Grundbuch
21. Dezember 2017
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Frage vom 21. Dezember 2017 | 20:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
UG Gründstückseintrag ins Grundbuch
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2017 | 22:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatKann eine UG ins Grundbuch eingetragen werden ? :
Ja.
ZitatWas passiert mit der Grundbucheintragung bei Löschung der UG ? :
Die wird durchgestrichen, weil der neue Eigentümer darunter eigetragen wird.
#2
Antwort vom 21. Dezember 2017 | 22:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Es gibt keinen Käufer. Wer wird denn dann eingetragen ?
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#3
Antwort vom 22. Dezember 2017 | 00:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120344 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWer wird denn dann eingetragen ? :
Niemand.
Die UG bleibt drin und wird nicht aufgelöst.
#4
Antwort vom 22. Dezember 2017 | 13:39
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:
Eine frisch gegründete UG möchte ein Grundstück erwerben. Kann eine UG ins Grundbuch eingetragen werden ?
Selbstverständlich. Die UG haftungsbeschränkt ist als Unterform der GmbH eine juristische Person und kann Grundstückseigentum haben.
Zitat:Was passiert mit der Grundbucheintragung bei Löschung der UG ?
Eine GmbH (und damit auch eine UG haftungsbeschränkt) kann nur in zwei Fällen aus dem Handelsregister gelöscht werden:
1. von Amts wegen, weil sie vermögenslos ist.
Das wäre nicht der Fall, wenn sie Eigentümer eines Grundstücks ist, denn dann hat sie zwangsläufig Vermögen...
2. wenn sie liquidiert (aufgelöst) wird.
Dann wird das Grundstück genauso wie alles andere Eigentum der GmbH (oder UG haftungsgeschränkt) für die Deckung der Verbindlichkeiten verwendet, und der Rest fällt an die ehemaligen Gesellschafter der nun aufgelösten GmbH (oder UG haftungsbeschränkt).
#5
Antwort vom 22. Dezember 2017 | 13:40
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:ZitatWer wird denn dann eingetragen ? :
Niemand.
Die UG bleibt drin und wird nicht aufgelöst.
Das ist, pardon, ein unsinniger Zirkelschluss.
Eine GmbH (oder UG haftungsbeschränkt) kann immer aufgelöst werden, daß sie Eigentümer eines Grundstücks ist, ändert daran gar nichts.
#6
Antwort vom 30. Dezember 2017 | 21:17
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Wenn die UG aufgelöst wurde und das Grundstück "vergessen" wurde, muss spätestens dann ein Nachtragsliquidator bestellt werden, wenn über das Grundstück verfügt werden soll.
-- Editiert von cruncc1 am 30.12.2017 21:18
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