Hallo,
wir haben eine UG mit einem Standart Vertrag gegründet, Stammkapital 1000,- Gesellschafter A und Gesellschafter B haben jeweils in Bar 430,- also 43% eingebracht. Gesellschafter C 140,- 14%.
Ist es nun so, wenn in der Gesellschaft Dinge entschieden werden (zum Beispiel eine Änderung des Gesellschaftervertrages) dass Gesellschafter A und B zusammen immer in Ihrer Entscheidung Gesellschafter C überstimmen, weil sie zusammen ja die meißten Anteile haben, oder sehe ich hier etwas falsch?
UG / Gmbh Recht - Stimmrecht bei 3 Gesellschaftern
14. März 2012
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Frage vom 14. März 2012 | 14:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
UG / Gmbh Recht - Stimmrecht bei 3 Gesellschaftern
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#1
Antwort vom 17. März 2012 | 13:52
Von
Status: Student (2108 Beiträge, 1040x hilfreich)
Was "eingebracht" wurde ist mal egal. Die Stimmrechte stehen doch im Vertrag. Danach wird abgestimmt. Wer nur 10 % hat, hat eben zu wenig um irgendwas zu entscheiden.
Er kann aber nicht deswegen raus geschmissen werden oder mal eben aus der Metzgerei eine Bäckerei machen
Jedoch leitet der Geschäftsführer die Geschäfte.
Am besten sollte der GF mal ein Buch kaufen wie eine GmbH so funktioniert - das man dann weitergibt.
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