Turbo Schaden - Auto kein halbes Jahr alt

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Bizzy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Turbo Schaden - Auto kein halbes Jahr alt

Hallo,

hatte mir am 19.07.08 einen gebrauchten Passat Variant Bj 2001 mit einen Kilometerstand von 121 TKm gekauft. Habe das Auto ohne zusatz Garantie gekauft. Sondern nur mit der rechtlichen Gewährleistung.
Heute ist es passiert. Turboschaden. Habe mein Auto nun in einer anderen Werkstatt stehen weil das Auto leider nicht mehr fahrbereit.
Ich habe Heute auch gleich mit dem Autohaus telefoniert und gefragt wie es mit der gewährleistung aussieht da der Kauf ja noch nicht ganz ein halbes jahr her ist. Das Autohaus sagte nur sie können die gewährleistung nich geben da ich mittlerweile schon 20.000Km (aktueller Km-Stand 141TKm) gefahren bin. Aber ich sag mir ist doch egal wieviel kilometer - hab das auto schließlich zum fahren und nicht zum hinstellen gekauft.

So nun meine fragen:
1. Kann Ich den Schaden beim Autohaus geltend machen?
2. Zählt die zu einen Sachmangel oder Verschleißmangel?


Vielen Dank schon mal

mfg Bizzy

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Zählt die zu einen Sachmangel oder Verschleißmangel?

Die gesetzliche Vermutung besagt zunächst, daß ein während der ersten 6 Monate (in denen bist du ja noch ganz knapp) aufgetretener Mangel ein Sachmangel ist, der bei Übergabe bereits vorlag.

Dies kann der VK u.a. dadurch entkräften, daß er ggfs. erfolgreich einwenden kann, der Mangel sei lediglich auf üblichen Verschleiß (typische Lebensdauer eines Bauteils in Jahren und Kilometern) zurückzuführen. Ob das hier der Fall ist, müßte jemand beurteilen, der sich mit dem speziellen Modell und seinem Turbolader auskennt.

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#2
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Sorry Wellkamp, das ist so nicht richtig.

§ 476 BGB lässt lediglich in zeitlicher Hinsicht die Vermutung zu, dass ein Mangel, der auch ein Sachmangel ist, bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergang vorhanden war.

Der Beweis für das Vorliegen eines Sachmangels ist vom Käufer vom ersten Tag an zu führen. Erst wenn die Frage Sachmangel ja oder nein vom Käufer bewiesen ist, kann § 476 greifen.

Wenn ein Bauteil 20.000 KM klaglos seinen Dienst verrichtet hat, dann ist ziemlich deutlich, dass es bei Kauf i.O. war. Auch ein Sachverständiger wird sich da schwer tun, festzustellen, dass der Turbo bereits bei Übergabe defekt war. Und nur dafür würde der Verkäufer haften.

Der Gesetzgeber wollte mit der Novellierung des Schuldrechts sicher nicht erreichen, dass ein Verkäufer 6 bzw. 12 Monate lang eine Vollgarantie zu leisten hat. Deswegen gib es auch Beweispflichten für den Käufer und einiges, so wie hier, wird immer Käuferrisiko bleiben.

-----------------
" --- OO ---"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hi Bizzy,

sehe es leider auch wie GSXR#90. Nachdem der Wagen 20T Km offenbar problemlos lief, lag beim Kauf wohl kein Schaden vor.
Bin mir nicht mal sicher, ob der Haendler den Schaden reparieren wuerde, wenn Du die Gebracuhtwagen-Garantie mit gekauft haettest.

Gruss
Agenor

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Stelenaje
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 130x hilfreich)

Rein rechtlich sehe ich hier keine Möglichkeiten, da der Mangel beim Eigentumsübergang (=Kauf) wohl offensichtlich nicht vorhanden war.
Wenn, dann liesse sich lediglich über Kulanz was machen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Erst wenn die Frage Sachmangel ja oder nein vom Käufer bewiesen ist, kann § 476 greifen.

Du hast recht. Ich habe es falsch herum ausgedrückt; der K muß also zumindest plausibel machen können, daß es kein üblicher Verschleiß ist (und nicht der VK muß die Einrede des üblichen Verschleißes erheben).

> da der Mangel beim Eigentumsübergang (=Kauf) wohl offensichtlich nicht vorhanden war

Alleine aus der Tatsache, daß der Mangel bei Übergabe noch nicht offensichtlich war, bedeutet nicht, daß er deswegen nicht schon vorgelegen (und sich erst später gezeigt) haben kann. Zumindest jedenfalls wird sich der VK nicht pauschal und unter allen Umständen darauf berufen können, ansonsten wäre die Beweislastumkehr für die Katz, wenn der VK immer sagen könnte "am ersten Tag konntest du noch damit fahren, also Beweis für die Mängelfreiheit erbracht".

-- Editiert von Wellkamp am 08.01.2009 16:06

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2468x hilfreich)

Der Wagen lief ja keine 20 000 sondern schon 140000 Kilometer. Es ist anzunehmen das in nächsten Zeit noch mehr Teile den Geist aufgeben. Ob der Turbo ein Verschleissteil ist kann ich nicht sagen. Ich würde ich mal ein Einschreiben an die VK-Werkstatt senden, das ein Gewährleistungsschaden eingetreten ist und im Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist bitten.
Danach kann man immer noch nachdenken ob sich klagen lohnt, so besteht die Gefahr das die Frist abläuft.

Wenn der Turbo normalerweise 500 000 km schafft und er geht nach 140 000 Kilometer kaputt ist das sicher ein Gewährleistungsschaden. Nur zu sagen "Verschleissteil" geht nicht. Und den Beweiss muss die Werkstatt führen.

K.

-----------------
"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DemIhm
Status:
Schüler
(492 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo,

schliesse mich hier GSXR#90 mit folgendem Zitat an:

quote:
Wenn ein Bauteil 20.000 KM klaglos seinen Dienst verrichtet hat, dann ist ziemlich deutlich, dass es bei Kauf i.O. war. Auch ein Sachverständiger wird sich da schwer tun, festzustellen, dass der Turbo bereits bei Übergabe defekt war. Und nur dafür würde der Verkäufer haften.


Gruß
DemIhm

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