Türsteher wird handgreiflich und zerreißt Jacke

15. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Eleidas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Türsteher wird handgreiflich und zerreißt Jacke

Hallo an alle,
ich bin absoluter Jura-Laie, daher bin ich froh dieses Forum gefunden zu haben und hoffe auf hilfreiches Feedback. Danke schonmal an alle.

Gestern habe ich meinen lokalen Szeneclub besucht. Seit nun 7 Jahren bin ich dort Stammgast, was dazu führt dass man viele Leute & Personal relativ oft sieht und man sich kennt. Selbiges trifft auch auf genannten Türsteher zu, der mich zwar nie wirklich mochte, was aber bisher nie Probleme bereitet hat meine Verzehrskarte zu bezahlen oder nach verloreren Schlüsseln etc. zu fragen.

Nachdem ich gemütlich paar Bierchen getrunken und mit paar Gästen geplaudert habe, entschloss ich zur Später Stunde das Lokal zu verlassen. Ich stellte fest, dass mein Bargeld nicht den Betrag auf der Verzehrskarte gedeckt hatte, also entschloss ich mich die Tanzfläche zu verlassen und im Flur (Lange treppe zwischen Eingang und Tanzfläche mit dem Pult des Türstehers) auf meine meine Freundin zu warten, die bereit war mich abzuholen und den Betrag zu bezahlen. Dies ist ein ganz normaler Aufenthaltsbereich, wo es Gästen gestattet ist sich aufzuhalten.

Der Türsteher war davon jedoch nicht begeistert und rief mir zu unten auf der Treppe zu warten. Ich erwiederte, dass ich nur kurz nach meiner Freundin schauen möchte, die zeitnah erscheinen sollte. Daraufhin drohte der Türsteher, ob ich ihn nicht richtig verstanden hätte, stand auf, griff mir an die Jacke und zog mich die Treppe runter. Perplex wie ich war stellte ich seine Aktion in Frage und warf ihm verwundert Fragen zu, was dass den soll und warum er so agressiv sei. Nach kurzem Wortgefecht platze ihm dann die Hutschnur und er zerrte mich mit voller Kraft in Richtung Ausgang und warf mich raus.

Nun stelle ich fest, dass meine 130€ Jacke an den Nähten teilweise komplett aufgerissen ist weil er mich wie nen Sack Kartoffeln durch die gegen geschleudert hat. Ab zur Polizei - Anzeige erstellt.

Kann ich damit Rechnen, dass er mir den Betrag für die Jacke erstattet wenn ich ihm ne Frist setze? Oder darf sich das Personal durch das Hausrecht einfach alles erlauben im Umgang mit angetrunkenen Gästen.

Danke im Voraus

-- Editiert von Eleidas am 15.12.2017 00:16

-- Editiert von Eleidas am 15.12.2017 00:19

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Eleidas):
Kann ich damit Rechnen, dass er mir den Betrag für die Jacke erstattet wenn ich ihm ne Frist setze?

Kommt darauf an, welchen Zeitwert die Jacke hatte.
Und welche Beweise man dafür hat das der Türsteher was mit den kaputten Nähten zu tun hat?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Kann ich damit Rechnen, dass er mir den Betrag für die Jacke erstattet wenn ich ihm ne Frist setze?

Tendenziell wäre es wahrscheinlich geschickter, sich an den Betreiber des Lokals zu wenden, denn die Jacke wurde ja von seinem Angestellten beschädigt.

Das praktische Problem wird sein, dass der Türsteher die Geschichte ganz anders erzählen wird und Sie als "Schuldigen" der Situation darstellen wird. Und wenn es darum geht, wem man ehr glaubt - dem angetrunkenen Gast oder dem nüchternen Türsteher - können Sie sich selbst ausrechnen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Nach kurzem Wortgefecht platze ihm dann die Hutschnur und er zerrte mich mit voller Kraft in Richtung Ausgang und warf mich raus.


Ohne, dass du bezahlten musstest?
Fehlt da evtl. noch etwas in der Darstellung des Ablaufs?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen