Türspion entfernen...

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
GBFan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Türspion entfernen...

Hallo,

ich habe hier von meinem Chef einen Zettel bekommen auf dem folgendes steht:

"Ist es einem Vermieter erlaubt einem Mieter den vorhandenen Türspion an der Wohnungseingangstür zu entfernen?

Grund: Spionage im Treppenhaus"


Ich soll mich mal schlau machen. Mehr Informationen habe ich dazu leider nicht.
Darf mein Chef das als Vermieter?

Danke und Gruß
GBFan

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat:
"Ist es einem Vermieter erlaubt einem Mieter den vorhandenen Türspion an der Wohnungseingangstür zu entfernen?

Nein, siehe § 535 BGB . Der Mieter hat eine Tür mit Türspion angemietet. Das ist der vertragsgemäße Zustand, welcher durch den Vermieter zu erhalten ist.

Sollte dem Mieter ein Fehlverhalten nachweisbar sein, dann könnte eventuell eine Abmahnung erfolgen. Bei weiterhin nachweisbarem Fehlverhalten wäre im Extremfall danach sogar eine fristlose Kündigung nach § 569 (2) BGB möglich. Das ist aber ein ganz dickes Brett, was der Vermieter da bohren müsste. In der Regel dürfte das an der Beweisbarkeit scheitern bzw. dürfte die Störung des Hausfriedens nicht groß genug sein.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GBFan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe :)

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das setzt voraus, dass der Türspion bei Anmietung vorhanden war. Wenn nicht, hätte vor Montage die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden müssen. Die Begründung "Spionage im Treppenhaus" ist allerdings Schwachsinn.

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#4
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Interessant wird es, wenn der Spion bei Anmietung nicht vorhanden war.
Dann wird man IMO das berechtigte Interesse des M am Schutz seiner Person und seiner Wohnung gegen mögliches berechtigtes Interesse Dritter abwägen müssen.
Denn in so einem Szenario kann man nicht einfach sagen "der M hatte keine Erlaubnis, er muß den Spion in jedem Fall entfernen".
Verhinderung von "Spionage" wird aber kein berechtigtes Interesse seitens des VM oder anderer Mieter sein.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Noch spannender ist es, wie es bei mir vor einigen Jahren war. Tür mit Spion wurde ausgebaut, die alten Jugendstiltüren (endlich war ein Foto gefunden worden, das zeigte, wie das Haus früher aussah) wurden aufwändig nachgebaut mit den Glaselementen und einzilisierten Lilien. Wo soll da jetzt bitteschön der Türspion hin?

wirdwerden

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#6
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(262 Beiträge, 167x hilfreich)

Zitat (von GBFan):
"Ist es einem Vermieter erlaubt einem Mieter den vorhandenen Türspion an der Wohnungseingangstür zu entfernen?
Grund: Spionage im Treppenhaus"
Gegenfrage: wie sieht es dann mit Fenstern aus?
Was genau muss man sich unter "Spionage im Treppenhaus" vorstellen? Das würde ich erst mal zu klären versuchen.

Ich luge zugegeben auch mal durch den Spion, wenn ungewöhnlicher Lärm oder ungewohnte Geräusche im Treppenhaus vernehmbar sind.

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#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Was genau muss man sich unter "Spionage im Treppenhaus" vorstellen? Das würde ich erst mal zu klären versuchen.


Nö, weil es gegen (fast) nichts, das man mit einem Spion machen kann, eine gerechtfertigte Handhabe seitens des VM gibt. (In dem Sinne, daß sie das Schutzinteresse des Mieters, dem durch einen Spion Rechnung getragen wird, überwiegen oder auch nur annähernd erreichen kann.)

Einzige Ausnahme, die ich mir vorstellen kann, wäre das Filmen/Aufzeichnen durch einen Spion. Davon ist aber hier nirgends die Rede.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ich denke amtsmeier wollte auch nur die, ich möchte schon fast schwachsinnige "Begründung" für die Spionage anzweifeln.
Daher auch der Hinweiß auf das Fenster.

Fenster zum Garten,
muss das zugemauert werden, weil ansonsten Spionage im Garten erfolgen könnte?

@ TE

Schreiben Sie Ihrem Chef einen Zettel, dass es ihm nicht erlaubt ist Türspione zu entfernen, wenn diese bei Abschluss des Mietvertrags bereits eingebaut waren.

Zitat:
"Grund: Spionage im Treppenhaus"


Das gibt es nicht und daher kann daraus auch kein Anspruch auf Entfernung hergeleitet werden.

-- Editiert von spatenklopper am 14.01.2016 12:58

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