Türkischer Pass während der Einbürgerungs-Phase abgelaufen: Flug in die Türkei bzw. Rückflug nach De

14. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Pericles
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Türkischer Pass während der Einbürgerungs-Phase abgelaufen: Flug in die Türkei bzw. Rückflug nach De

Hallo Forum,

ich habe letztes Jahr im September einen Einbürgerungs-Antrag gestellt. Im November bekam ich dann Formulare, die ich beim türk. Konsulat abgeben musste. Dort sagte man mir (also noch im November), dass ich ca. 3 Monate auf Post warten muss, womit ich dann wieder zur deutschen Behörde muss.
Das mein türkischer Pass im März diesen Jahres abgelaufen ist, war mir vorher auch bewusst. Nur dachte ich mir: Wieso verlängern (mind. 80 €), wenn ich bald meinen deutschen Pass bekomme?

Nun, wir haben jetzt Juni. Ich habe die Papiere erst vor kurzem erhalten (vorher immer wieder dort angerufen) und war sofort bei der Gemeinde um diese Papiere abzugeben. Allerdings dauert es auch hier noch etwas bis die mir etwas aushändigen können.
Für den 19.06 ist ein Flug nach Istanbul (über's Wochenende) schon vor vielen Monaten gebucht worden. Wie stehen nun meine Chancen?

Ich werde morgen früh in's türk. Konsulat fahren und danach zur Auslandsbehörde. Was ich bisher habe: Eine Zusicherung der Einbürgerung (Deutschland) sowie eine Zusicherung der Ausbürgerung (Türkei). Meine Idee war den türkischen Pass jetzt doch noch zu verlängern (geht i. d. R. innerhalb eines Tages). Problem: Ich habe den alten türk. Pass. Diese kann man nicht mehr verlängern, sondern nur noch neue beantragen. Und das dauert.
Ich versuche also einen vorläufigen Reisepass zu erlangen, um in die Türkei einreisen zu können. Für den Rückflug hilft mir das aber nicht, da meine (unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung mit dem türk. Pass abgelaufen ist. Deswegen mein Gang morgen zur Auslandsbehörde, ob es da auch etwas für den "Notfall" gibt?

Eckdaten zu mir: Hier geboren, hier studiert, arbeite festangestellt, habe keine Kritzeleien in meiner Strafakte.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Das mein türkischer Pass im März diesen Jahres abgelaufen ist, war mir vorher auch bewusst.

Du hast also Deine Passlosigkeit selbst herbeigeführt bzw. diese bewusst in Kauf genommen. Zur Einbürgerung ist aber ein gültiger Pass erforderlich.

Zitat:
Für den Rückflug hilft mir das aber nicht, da meine (unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung mit dem türk. Pass abgelaufen ist.

Mit einem neuen Pass und einer Bestätigung der Ausländerbehörde über den Fortbestand Deiner Aufenthaltserlaubnis müsste der Rückflug möglich sein, wird aber höchstwahrscheinlich teurer und aufwendiger, als es die rechtzeitige Passerneuerung und ordnungsgemäße Verlängerung des Aufenthaltstitels gewesen wäre.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pericles
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi ya338, danke für deine Antwort.

Meinen Fehler sehe ich ein. Hätte nicht gedacht, dass zwischen Ablauf des alten türk. Passes und Aushändigung des neuen deutschen Passes so eine große Zeitspanne (inzwischen 2einhalb Monate) liegt. Sonst hätte ich sofort verlängert.

Ich glaube die schnellste Lösung ist ein vorläufiger Reisepass aus dem türk. Konsulat. Nur hat man mir am Telefon gesagt, dass das hauptsächlich zum Einreisen in die Türkei langt. Für die Rückreise müsse ich mich mit dem deutschen Amt (Ausländerbehörde) in Verbindung setzen, was ich morgen auch nach dem Konsulat-Besuch tun werde. Nur wollte ich versuchen hier noch ein paar Informationen zu erlangen die mir da hilfreich sein könnten.

Gruß

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Hätte nicht gedacht, dass zwischen Ablauf des alten türk. Passes und Aushändigung des neuen deutschen Passes so eine große Zeitspanne (inzwischen 2einhalb Monate) liegt.

Da warst du wohl etwas zu optimistisch.
Eine Einbürgerung innerhalb zwei, drei Monaten ist sicherlich illusorisch.

Im Übrigen bekommst du bei der Einbürgerung keinen deutschen Pass, sondern eine Einbürgerungsurkunde. Den Pass und den Personalausweis musst du dann schon selber beantragen.

4x Hilfreiche Antwort

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