Tür Notöffnung

9. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
silver_123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Tür Notöffnung

Hallo,

wir haben uns vor blockierende Wohnungstür vor ein paar Tagen gefunden. Der Schlüssel geht rein, lässt sich links und rechts um 45 Grad ungefähr drehen, aber nicht komplett. Am Ende hat die Verwaltungsfirma den Schlüsseldienst angerufen und die haben die Wohnungstür geöffnet.

Erste Vermutung war, dass die Tür lässt sich nicht öffnen weil der Schlüssel von innen eingesteckt war. Aber der Schlüssel steht da drin seit Jahren. Das hat der Schlüsseldienst auch an der Stelle probiert und bestätigt (nur Verbal) dass das die keine Ursache ist. Da wir auch beide (meine Frau und ich) auch unsere Schlüsseln hätten, sehe ich die Situation so, das wir nicht schuldig sind.

Aber wir haben jetzt trotzdem den Rechnung gekriegt mit Erklärung, dass wir und ausgesperrt haben (weil der Schlüssel von innen eingesteckt war).

Müssen wir eigentlich diese Kosten bezahlen oder nicht?

Wir können natürlich nachvollziehen dass die Tür lässt sich immer mit einem Schlüssel von innen öffnen. Sollen wir der Vermieter für so eine "Präsentation" einladen und das beweisen? Darf er diese Einladung ablehnen?

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89 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nerozzzz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ja es gibt Türen die sich öffnen lassen obwohl der Schlüssel von innen steckt. Ich würde die Verwaltung damit konfrontieren falls sie glauben dass es nicht so ist.

Falls sie darauf beharren dass ihr diese rechnung bezahlt, würde ich abwägen ob es sich lohnt einen anwalt zu nehmen oder diese rechnung zu bezahlen ohne anwalt.

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#3
 Von 
silver_123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@Nerozzzz,

Die Rechnung ist auf fast 200€ - nicht so gerade wenig.

Übrigens, ich habe auch die Rechtsschutzversicherung - den wollte ich morgen auch anrufen und fragen ob die so was decken können oder nicht.


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-- Editiert am 09.06.2011 21:55

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#4
 Von 
Nerozzzz
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass wäre auf jeden fall der richtige Weg

konnte nicht viel helfen wünsche trotzdem alles gute

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#5
 Von 
silver_123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Nerozzzz.


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#7
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Die Rechnung ist auf fast 200€

Um mit einem Metallstreifen eine ins Schloß gefallene Tür zu öffnen ?
Was hat sich denn danach getan ?
Funktionierte das Schloß auf einmal wieder ?



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#8
 Von 
silver_123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:

Um mit einem Metallstreifen eine ins Schloß gefallene Tür zu öffnen ?
Was hat sich denn danach getan ?
Funktionierte das Schloß auf einmal wieder ?



Der Schlüsseldienst hat die Tür mit irgendwelchem Werkzeug geöffnet (ich kenne mich damit nicht aus). Der Zylinder war auch gesprayed. Und das war's - das Schloss funktioniert nachdem weider. Auch mit eingestecktem Schlüssel, genau wie früher.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Wir können natürlich nachvollziehen dass die Tür lässt sich immer mit einem Schlüssel von innen öffnen.

Also befindet sich immer noch das alte Schloss in der Tür und es wurden keine Teile an dem Schloss getauscht?
Nur etwas Öl rein gesprayt?



quote:
Sollen wir der Vermieter für so eine "Präsentation" einladen und das beweisen?

Das könnt ihr



quote:
Darf er diese Einladung ablehnen?

Selbstverständlich. Das darf jeder.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
silver_123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Also befindet sich immer noch das alte Schloss in der Tür und es wurden keine Teile an dem Schloss getauscht?
Nur etwas Öl rein gesprayt?


Richtig.

Kein Materialverbrauch (außer Spray), keine Schäden, niemand hat versucht die Tür mit Gewalt zu öffnen oder so was. Die Verwaltungsfirma war auf der Stelle benachrichtigt, wir haben selbst kein Schlüsseldienst angerufen usw. Meines Wissens nach, alles "by the book".

Das Schloss war ganz plötzlich irgendwie blockiert. Man könnte den Schlüssel einstecken und in beide Richtungen drehen aber nicht weit genug um die Tür zu öffnen. Nach diesem Eingriff des Schlüsseldienstes funktionierte alles ganz plötzlich wieder okay.

Was mich stört ist die Aussage - das wir diese Rechnung bezahlen müssen, weil wir uns ausgesperrt haben (weil der Schlüssel von innen eingesteckt war). Wenn das nicht die Ursache ist (und das können wir zu jeder Zeit nachvollziehen) haben wir uns nicht ausgesperrt - das Schloss war einfach nicht funktionsfähig.
Wer sollte dann den Kosten tragen?





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-- Editiert am 10.06.2011 09:51

-- Editiert am 10.06.2011 09:52

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#11
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Im Prinzip muss der Vermieter die Rechnung begleichen, er hat ja auch den Schlüsseldienst beauftragt.

Ob er sich von Euch dann die Kosten erstatten lassen kann ist fraglich, da ja anscheinend das Schloß defekt war (was auch immer da nun geklemmt hat).



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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Wer sollte dann den Kosten tragen?



Wenn es so war, trifft es den Vermieter.

Problem ist, das muss bewiesen werden.

Was hat denn der Schlüsseldienst auf dem Rapportzettel eingetragen? "Schlüssel steckt von Innen"?

Das wäre zwar schlecht, aber selbst wenn, was soll schon passieren? Äußerstenfalls sieht sich das ein Gutachter an. Wenn das Schloß zu öffnen ist, seid ihr aus dem Schneider.

Es wäre aber unklug, auch aus Sicht des Vm., das weiter eskalieren zu lassen. Der Verwalter/SB soll sich das einfach ansehen, wenn er euch nicht glaubt.

Ich sehe das eher als "man kann es ja mal probieren".



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-- Editiert am 10.06.2011 10:19

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#13
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
(was auch immer da nun geklemmt hat)

kann ja nur von außen in das Schloß verbracht worden sein (z.B. durch einen verunreinigten Schlüssel).



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#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ja,
oder ein dummer Jungen Streich, ist aber ja egal, warum, es ist und bleibt Vermietersache, ausser der Vermieter kann beweisen, dass der MIETER (!) durch unsachgemässe Behandlung den Schaden herbeigeführt hat.

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#15
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
ausser der Vermieter kann beweisen, dass der MIETER (!) durch unsachgemässe Behandlung den Schaden herbeigeführt hat.



Ja, wenn da nicht mal wieder der BGH wäre.

Der differenziert nach Pflichten- und Verantwortungsbereichen, was z.B. beim Türschloss dazu führt, daß M nachweisen muss, daß er den Schaden nicht zu vertreten hat. M trifft i.d.F. die Beweislast.

Aber auch das wäre ja hier im Fall kein Problem.

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#16
 Von 
klag dich reich
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo silver,
bitte nicht verunsichern lassen. Es gibt gar keine Rechtsprechung des BGH, welcher dem Mieter hinsichtlich des Schlosses der Wohnungseingangstür eine solche Beweislast auferlegt.

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#17
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hallo silver,
bitte nicht verunsichern lassen. Es gibt gar keine Rechtsprechung des BGH, welcher dem Mieter hinsichtlich des Schlosses der Wohnungseingangstür eine solche Beweislast auferlegt.

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von klag dich reich am 10.06.2011 11:07 <hr size=1 noshade>



Die Darlegungs- und Beweislast für einen Mangel der Mietsache und das Verschulden des Vermieters ist nach den beiderseitigen Verantwortungsbereichen verteilt. Der Vermieter muß darlegen und beweisen, dass die Ursache des Mangels nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammt, sondern aus dem Herrschafts- und Obhutsbereich des Mieters. Hat er diesen Beweis geführt, muß der Mieter nachweisen, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat (z.B. BGH, Urteil vom 15. März 2000 - XII ZR 81/97 ).

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reparaturen.htm

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Hört sich an als hätte dem Schloss einfach etwas Öl gefehlt?
Mangelnde Pflege/Wartung also?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#19
 Von 
silver_123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Dieses Objekt ist nur ein paar Jahre alt, also Neubau.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Dennoch benötigt ein Schloss in der Regel regelmäßige 'Pflege' durch ein paar Tropfen Öl.
Absolut wartungsfreie Schlösser sind in der Regel in Wohnungstüren nicht verbaut.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#22
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Sollte die Funktion also tatsächlich durch das "Einbringen" von Schmutz gestört worden sein, ...



Ähm, nein, die Funktion war nach dem Vortrag des Vm. dadurch gestört, daß von Innen ein Schlüssel gesteckt hat.

Diese Tatsache ist unstrittig. Strittig ist nur, ob dies zur Fehlfunktion geführt hat.

Wenn nicht der Vm. selber den Schlüssel eingesteckt hat, wird sich M entlasten müssen.

Das wird TE hier aber nicht schwer fallen.

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#24
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Hab das mal an meinem Schloß probiert.

Wenn innen ein Schlüßel steckt, kann ich von außen nur öffnen, wenn der Schlüßel innen in der Ausgangstellung steht. Ist innen das Schloß verdreht habe ich von Außen keine Chance die Türe zu öffnen.

Ein Schlüßelanhänger kann meiner Meinung nach durch sein Gewicht beim Schließen der Türe dazu führen, dass der Schlüßel sich verdreht und somit den Äußeren Schließzylinder sperren.

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" "
Schließanlage von Wilka, also nix exotisches von 1999

-- Editiert am 10.06.2011 13:07

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#27
 Von 
silver_123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich ist bei meinem Schloss egal ob ein Schlüssel teilweise oder komplett gesteckt ist und egal in welcher Position er steht. Wenn ich von außen den Schlüssel umdrehe, der zweiter Schlüssel von innen dreht sich auch parallel mit.

Schon beim Einzug haben wir vor ein paar Jahren alle Kombinationen ausprobiert - damit man schon am Anfang weißt was gefährlich ist.

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#29
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Ist es also ein Schloß ohne diese eingebaute Gefahrensituation, dann ist es leichtsinnig, darauf zu vertrauen, dass diese rein zufällig vorhandene Funktion immer da sein wird.



Das führt jetzt in die Irre.

Es kommt doch allein darauf an, ob es in diesem ganz konkreten Fall daran gelegen hat, daß der Schlüssel gesteckt hat.

Das war nicht so, damit ist der Vm. im Obligo.

Hpothetische andere Ursachen sind irrelevant, hier war es schlicht etwas Schmutz.

Bleiben die Beweisfragen. Wenn schon Caramba die Lösung war, wird sich das ja nachweisen lassen.

Wenn das nicht schon auf dem Rapportzettel vermerkt ist (?), wird sich der Schlüsseldienst daran erinnern.


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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Wenn schon Caramba die Lösung war

Das kann auch schon mal die Lösung sein, wenn der Schlüssel einen Hauch krumm ist.



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