Trunkheit am Steuer mit Fahrerflucht

4. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Youngheart
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Trunkheit am Steuer mit Fahrerflucht

Hallo zusammen,

bin letztens betrunken Auto gefahren und ein parkendens Auto angefahren, danach ein paar hundert Meter weiter gefahren und mein Auto geparkt und nach hause gelaufen. Kurz bevor nach Hause angekommen bin hat mich die Polizei aufgefangen.

Blluttest hat 1,38 ergeben und Führerschein wurde von der Polizei einbehalten.

Ich bin Ersttäter und das war mit Abstand das dummste was ich je in meinem Leben gemacht habe.

Habe einbisschen im Internet recherchiert was auf mich zukommt und folgendes rausgefunden:

- Schaden bis 5000€ am anderen Auto muss ich selber zahlen, finde ich gerecht!

Alledings was die Geldstrafe und die Sperrdauer finde ich viele Infos, die sehr stark variieren.

Kann mir bitte vielleicht jemanden sagen wie hoch Geldstrafe und die Sperrdauer sein würden?

Und lohnt sich überhaupt einen Anwalt einzuschalten in diesem Fall?

Muss ich dann zu MPU? (Wohnort Bayern)

Mein Problem ist, dass von meinem Wohnort zu meiner Arbeit keine öffentliche Verkerhsmitteln fahren, könnt man das als Grund für eine eventuelle Verkürzung der Sperrfrist nennen?

Danke

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Alledings was die Geldstrafe und die Sperrdauer finde ich viele Infos, die sehr stark variieren. Das liegt daran, daß wir in einem Rechtsstaat leben, in dem Richter unabhängig sind. Und deswegen gibt es nicht immer und überall dieselbe Strafe - ganz abgesehen davon, daß das Überfahren einer alten Dame und das Beschädigen einer Stoßstange nicht so ganz den gleichen Unrechtsgehalt haben, um mal zwei denkbare Varianten von Unfallflucht zu nennen...

Kann mir bitte vielleicht jemanden sagen wie hoch Geldstrafe und die Sperrdauer sein würden? Nicht wirklich. Das hängt nämlich auch von der Schadenshöhe ab, die Sie ja nirgends erwähnen. Aber 6 Monate schreibt der Gesetzgeber als Mindestmaß vor und da werden Sie schon wegen der Doppel-Straftat deutlich drüberkommen. Und bei der Geldstrafe rechnen Sie mal mit so 30 bis 60 Tagessätzen.

Und lohnt sich überhaupt einen Anwalt einzuschalten in diesem Fall? Nein - der kann an der Sachlage auch nichts ändern.

Muss ich dann zu MPU? (Wohnort Bayern) Eher nicht.

Mein Problem ist, dass von meinem Wohnort zu meiner Arbeit keine öffentliche Verkerhsmitteln fahren, könnt man das als Grund für eine eventuelle Verkürzung der Sperrfrist nennen? Nö.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Youngheart
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Habe vor 2 Tage den Strafbefehl bekommen:
100 Tagessätze a 40€
Bei 9000€ Schaden am anderen Auto, kommen dann 5000€ dazu für die Versicherung.
18 Monate Sperrfrist(Insgesamt 21 Monate Ohne Führerschein)

Ich habe das hier gepostet nur damit die leute wissen, worauf sie sich einlassen, wenn sie betrunken Auto fahren. Ich habe es auf jeden Fall jetzt begriffen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Vielen Dank für diese Information!

Zitat:
Ich habe das hier gepostet nur damit die leute wissen, worauf sie sich einlassen, wenn sie betrunken Auto fahren.


Schön wäre es. Ich hoffe das Beste, rechne aber mit dem Schlimmsten ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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