Trotz Widerruf bleibt Vertrag aktiv

26. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
virus190
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Trotz Widerruf bleibt Vertrag aktiv

Hallo,

folgender Fall:

Es wurde ein Vertrag im Juli 2015 durch einen Händler abgeschlossen. Innerhalb der Widerrufszeit wurde der Vertag widerrufen, es gab sogar eine schriftliche Bestätigung des Erhalts per Mail!

Nach 4 Monaten ist aufgefallen, dass trotzdem noch Geld abgebucht wurde, also nochmal nachgefragt, jedoch keine Antwort.

Bis heute ist nichts passiert und es wird weiter Geld abgebucht, Vertrag wird nicht genutzt.
Nun ist sogar die Kündigungsfrist verpasst.

Was kann der Betroffene nun noch machen? Der Vertrag wurde doch richtig widerrufen..

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was kann der Betroffene nun noch machen?

z.B. Rücklastschrift, ist bei fehlendem Mandat bis zu 13 Monate möglich.
Die restlichen Monate müsste man wohl einklagen, wenn der Händler nicht reagiert.

-- Editiert von mepeisen am 26.04.2017 14:50

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
virus190
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Also liege ich da im Recht?

Weil der Händler sagt ich muss mich beim Vertragspartner melden, der Vertragspartner sagt ich soll mich da melden.

Habe auch darüber nachgedacht, muss ich mir um negative Konsequenzen keine Sorgen machen?
Weil im Prinzip schon fast 2 Jahre um sind? Habe ich durch mein nichtstun nicht doch eingewilligt oder sowas ähnliches?

-- Editiert von virus190 am 26.04.2017 14:57

-- Editiert von virus190 am 26.04.2017 14:57

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Der Sicherheit halber: Hatte man überhaupt ein Widerrufsrecht? Welchen Inhalt hatte die schriftliche Bestätigung?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
virus190
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Also konkret:

- 26.06.2015 Bestelleingang bei Logitel (Widerrufsrecht 14 Tage steht dort)

- 04.07.2015 Widerruf gesendet (War ein ausgefülltes Formular von Logitel) (https://drive.google.com/open?id=0B6IaK8D3Vm9DakdkZ0dVay1oT0E)

- 16.07.2015 Bestätigung:
"Sehr geehrter Kunden,

vielen Dank für Ihre Nachricht, wir haben Ihren Widerruf erhalten.

Bitte schicken Sie die Ware ausreichend frankiert* innerhalb von 14 Tagen an folgende Adresse:

S-KON eKontor 24 GmbH
Stichwort: Klarmobil Widerruf
Gasstr. 4c
22761 Hamburg"
(Habe nur eine Sim Karte, deswegen wegen Rückversand nachgefragt.)
Antwort:
"Wenn Sie keine Hardware bestellt haben, brauchen Sie diese nicht zurücksenden."

-25.03.2016 Erste Nachfrage, jedoch nie Antwort erhalten


-- Editiert von virus190 am 26.04.2017 15:13

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wieder mal so ein Versuch, den Kunden im Kreis zu schicken. Du hast also mit Logitel einen Vertrag abgeschlossen und diesen widerrufen. Der Widerruf wurde dir bestätigt. Damit ist es für dich eigentlich durch.

Wenn Logitel das nicht korrekt an den eigentlichen Händler weiterreicht: Nicht dein Problem.

So sehe ich das jedenfalls.

Signatur:

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#6
 Von 
virus190
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja so sehe ich das eigentlich auch, bin mir jedoch unsicher, was ich nun am besten mache?

Also Lastschrift zurückziehen? Habe jedoch etwas Sorge vor Mahnungen oder ähnliches, dass es am Ende teurer wird, also dass ich laufen lasse.

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#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Dann mal Einschreiben mit Frist zur Rückerstattung hinschicken. Im Folgenden dann Mahnbescheid.

Edit: falls möglich, Lastschriften noch widersprechen

-- Editiert von Retels am 26.04.2017 15:48

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
virus190
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

An wen? Klarmobil zieht mir das Geld ab, über Logitel habe ich den Vertrag abgeschlossen.

Der Fehler lag wohl bei Logitel?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Im ersten Moment würde ich mich an Logitel wenden und auch deutlich machen: Ich werde die Lastschriften zurück holen und diejenigen, bei denen es nicht mehr geht, werde ich als Schadensersatz von Ihnen verlangen.

Und ich würde auch deutlich machen: Sie brauchen nicht versuchen, mich an Klarmobil weiter zu reichen oder zu sagen, ich solle es mit denen klären. Dieses Ping-Pong mache ich nicht länger mit. Sie haben eine Frist und wenn ich bis dahin das Geld nicht habe, wird via Anwalt geklagt. Klären Sie das gefälligst mit Klarmobil und zwar sofort.

IMHO ruhig deutliche Worte wählen, sonst wird man nicht ernst genommen.

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich wette, Klarmobil hat das Geld abgebucht.
Nunmehr würde ich die Lastschriften der letzten 13 Monate zurückbuchen lassen.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von virus190):
Bitte schicken Sie die Ware ausreichend frankiert* innerhalb von 14 Tagen an folgende Adresse:

Das ist passiert und kann wie genau bewiesen werden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Das ist passiert und kann wie genau bewiesen werden?

Hat TE beantwortet. Es ist nicht passiert, da es keine Ware gab, die man hätte zurücksenden können und das wurde dann auch bestätigt, dass es nichts zum Zurücksenden gab.

War wohl einfach eine Standard-Floskel.

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#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Üble Sache! Um solche Probleme zu vermeiden empfehlen wir hier immer wieder den Widerruf als Kopie auch an den Leistungserbringer zu senden. Dabei sollte im Widerruf auch die SEPA-Einzugsermächtigung ausdrücklich widerrufen werden!
Bevor ich 36 Monate für nichts zahle, würde ich mich in jedem Fall wehren! Schlimmer kann es kaum werden.
Meine Glaskugel meint - das Geld sieht man nie wieder, mit Ausnahme des zugeholten Betrages. Andererseits wird Klarmobil auch nicht aktiv klagen, denn das ist denen zu unsicher. Zudem kann man entgegenhalten, das die SIM nie genutzt wurde(ist doch so?).

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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