Trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten ?

17. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)
Trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten ?

Guten Abend Forenmitglieder,

heute gab es in der Arbeit ( in der Mittagspause ) folgende Fragen :

Wenn ich eine AU für z.B. 7 Tage habe und am 4 Tag geht es mir aber wieder gut, darf ich dann von mir aus wieder arbeiten gehen ? Obwohl ich die AU am ersten Tag abgegeben habe ?

Bin ich, wenn ich am 4 Tag wieder arbeiten gehe, wieder normal über meinen Arbeitgeber versichert, wie z.B. Arbeitsunfall, Wegeunfall usw. ?

Danke schon einmal für Antworten, Gruß Primax

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Die AU-Bescheinigung ist eine Bescheinigung der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit und damit für den Arbeitnehmer nicht verbindlich. Wenn man sich vorher schon besser fühlt, geht man halt einfach wieder arbeiten und ist dann wie gewohnt versichert.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Heddi_TB
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 29x hilfreich)

Dein Arzt hat Dich bis zum Tag X arbeitsunfähig geschrieben. Solltest Du meinen, dass es Dir wieder besser geht, mußt Du zum Arzt und Dir eine Bescheinigung holen, dass Du wieder arbeitsfähig bist. Müßtest Dich also praktisch "gesundschreiben lassen). Du kannst es selbst schlecht beurteilen, ob Du wieder gesund bist. Oder liegt eine medizinische Ausbildung vor?

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#3
 Von 
primax08
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 47x hilfreich)

Danke für die Antworten. Aber genau wie auf Arbeit, verschiedene Meinungen darüber :)

Naja, vielleicht kommt man einmal in so eine Situation und dann mal schauen .......

Gruß Primax

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#4
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Das mit dem "gesundschreiben" ist - pardon my French - völliger Quatsch. Der Arzt stellt zwar oft Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus, nie jedoch "Arbeitsfähigkeitsbescheinigungen". Wie oben bereits gesagt: Es heißt darin "voraussichtlich arbeitsunfähig bis..." Ärzte sind nun mal keine Wahrsager, darum gibt es ja für den Arzt auch die Möglichkeit, die AU zu verlängern.

Alle Arbeitsrechtler, mit denen ich bis jetzt gesprochen habe (und das waren viele) sagen: Natürlich darf man arbeiten gehen, sobald die Beschwerden abgeklungen sind. Man sollte nur vorsichtig sein, dass man keine Kollegen ansteckt, sich nicht zuviel zumutet oder etwas "verschleppt", also die Krankheit verschlimmert.

In der Regel wird der Arzt wohl auch eher zu kurz als zu lang krankschreiben, da es die Möglichkeit der Verlängerung gibt und Ärzte standesrechtlich gehalten sind, zurückhaltend beim Krankschreiben zu sein. Daher ist es durchaus sinnvoll, bis zum Ende der AU abzuwarten, aber zwingend geboten ist es nicht.


-- Editiert von so475670-44 am 17.10.2017 22:41

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

@Heddi_TB
Keine Ahnung in welchem Land so was gilt.
Wir richten uns hier schwerpunktmäßig nach Deutschem Recht. Und da gilt die Antwort von fb367463-2



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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