Trotz ALG-2 Bezug, und obwohl ich offiziell befreit bin, muss ich rückwirkend zahlen

13. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
karlalbrecht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz ALG-2 Bezug, und obwohl ich offiziell befreit bin, muss ich rückwirkend zahlen

Ich beziehe seit 1,5 Jahren ALG-2. Die Beiträge innerhalb dieses Zeitraumes muss ich nicht zahlen, da ich mich habe befreien lassen.

Für den Zeitraum davor (ich war selbstständig) bin ich laut Beitragsservice allerdings in Form einer Beitragsnummer gemeldet gewesen. Für diesen Zeitraum soll ich nun als derzeitiger ALG-2 Bezieher auf einen Schlag 368,22 € zahlen. Das kann ich nicht.
Der Vorgang liegt schon beim Vollstreckungsamt.

Außerdem habe ich bereits Schulden, bin in der Schufa und musste eine eidesstattliche Versicherung abgeben, unabhängig von der Beitragsservice Vollstreckung.

Dies alles ist ja u.a. auch Teil der Vollstreckung der Stadt wegen des Beitragsservice.

Habe ich unter diesen Voraussetzungen irgendwelche Möglichkeiten die Zahlung nicht, oder erstmal nicht, leisten zu müssen?


-- Editier von karlalbrecht am 13.01.2016 11:13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blumenkanne
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Du hast zwei Beitragsnummern. Eine ist eine private Beitragsnummer für deinen Haushalt. Für diese bist du aufgrund deines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht befreit worden.

Das andere ist deine Beitragsnummer für deine Selbständigkeit. Diese musst du bezahlen und kannst du auch nicht befreien lassen. Da du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen bist, wurde es in die Vollstreckung gegeben. Du musst die Beiträge an den Gerichtsvollzieher zahlen oder die Eidesstattliche Versicherung abgeben über Zahlungsunfähigkeit. Dir ist anzuraten, so die Selbständigkeit beendet hast, dies dem Beitragsservice zu melden und dem Schreiben ist die Bescheinigung der Geschäftsaufgabe beizulegen. Dann wird dein Konto geschlossen. Rückliegende Forderungen sind zu begleichen.

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