Tritt das Arbeitsamt ein oder nicht?

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Johnny Bordelli
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)
Tritt das Arbeitsamt ein oder nicht?

hallo,

ein kollege war seit dem 1.11.13 arbeitslos.
vom 5.12 - 20.12.13 hatte er eine befristete stelle angenommen. er sollte in firma x arbeiten. war zwar schwere arbeit, aber ok... er sollte 10,69 € dafür bekommen.
8,19€ Basis Zeitarbeiterlohn und 2,50 von der Firma als zulage.
nun hat er die eine woche bezahlt bekommen und die andere woche nicht. nicht verwirren lassen von den 49std in einer woche rechnerisch kommt das auf die summe von 10,69€/std
nun war der kollege krank in der zweiten woche. das es in den ersten 4 wochen keine kohle gibt bei krankheit ist auch bekannt. zeitarbeit ebend. tarif igz-dgb
nun war er auch direkt wieder beim arbeitsamt und regelte alles weil war ja eh alles befristet. er dachte aber, er bekommt die zwei wochen kohle. dem war aber nun nicht so. beim arbeitsamt wurde rückwirkend nachbezahlt ab den 20.12 bis monatsende. soweit sogut.... das problem ist nun das ihm eine woche fehlt... kann man das beim amt nachtragen oder nicht? das er die eine woche noch bekommt?

:)



-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Krankenkasse ist zuständig für die Bezahlung der zweiten Arbeitswoche.
Das Blatt der Krankschreibung für die KK wurde auch dorthin geschickt? Wenn die KK dieses erhält, dürfte mit einem Anruf geklärt sein, dass Ihr Kollege sein Geld erhält. Beim Amt ist da nichts nachtragbar, da nicht zuständig.

-- Editiert altona01 am 15.01.2014 21:38

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Johnny Bordelli
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)

:???: Krankenkasse?
ich dachte die kommt erst auf nach 6 wochen krankheit.
2 wochen beschäftigt,
davon 1 woche krank,
kurz bei arbeitsamt bescheidgegeben und die haben den einen zeitraum nachbezahlt (21.12 bis 31.12) und das nächste geld kommt ende januar. also der zeitraum 16.12-20.12 müßte die krankenkasse bezahlen? er sagte, er hat da nix abgegeben weil er nicht wußte das die zeitarbeit unter 4 wochen beschäftigung keine lohnfortzahlung machen muß im krankheitsfall.. :crazy:


0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
weil er nicht wußte das die zeitarbeit unter 4 wochen beschäftigung keine lohnfortzahlung machen muß im krankheitsfall.

das ist aber nicht nur bei Zeitarbeit so...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.328 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen