Trinkgeld in der Gastronomie

6. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aurora2905
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Trinkgeld in der Gastronomie

Hey ihr Lieben.
Ich weiß das thema Trinkgeld ist sehr umstritten.
Ich arbeite auf 450€ minijob basis in einem Restaurant. Es ist etwas nobler und ich bekomme ab und an mit wir viel Trinkgeld fir kunden geben. Ich selbst kassiere nicht ab sondern die Chefin. Ich bekomme den Mindestlohn von 8,50€ und bin eigentlich auf das Trinkgeld angewiesen.
Ich arbeite erst seid knapp 2 Wochen in dem betrieb und habe noch kein Trinkgeld bekommen. Als ich die Chefin darauf hin angesprochen habe meinte sie das mit dem Trinkgeld machen sie jedes halbe jahr. Geht das mit rechten Dingen zu? Denn das wären mehrere 100€ pro Mitarbeiter vorallem über den Sommer. Sollte ich sie Fragen ob sie mir mein Trinkgeld täglich geben kann?
Ich arbeite ja maximal 15 tage im Monat.
Danke für die antworten im voraus.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Ob das mit rechten Dingen zugeht, dass Trinkgelder alle halbe Jahre ausgeschüttet werden, wird sich weisen. Wenn das die Praxis dieses Betriebes ist, fürchte ich, wirst du mangels rechtlicher Grundlagen keinen Anspruch haben, die tägliche Auszahlung zu verlangen. Möglicherweise scheitert das auch daran, dass jeweils die Rechnungen nach Anteil und Wochenarbeitszeit und dergleichen durchzuführen sind.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Erstmal über die Feststellung "mein Trinkgeld" nachdenken, denn es hört sich oben so an, als wenn die Cheffin das Trinkgeld erhält.

Berry

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

@sirberry
Das gehört halt zu den sicheren Angelegenheiten, dass das Trinkgeld den Angestellten gehört und nicht dem Chef respektive der Chefin Punkt

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

ich sehe das auch so, es ist sicher nicht der Chefin ihr Trinkgeld, sondern das von ALLEN Arbeitenden zusammen (ok ja da gehört auch die Chefin wieder mit dazuz)

Zitat:
Ich bekomme den Mindestlohn von 8,50€
Sollte dieser nicht bei 8,84€ liegen?

Zitat:
Als ich die Chefin darauf hin angesprochen habe meinte sie das mit dem Trinkgeld machen sie jedes halbe jahr
Was sagen denn die anderen Kollegen dazu? Die hast du doch sicherlich auch mal geragt oder?

Zitat:
Denn das wären mehrere 100€ pro Mitarbeiter vorallem über den Sommer.
Das kann durchaus sein. Nur solltest du eines bedenken, denke ich. Das Trinkgeld welches du sozusagen von den Kunden bekommst, wird nicht alleine deines sein. Davon wirst du sicherlich auch einen Teil abgeben müssen. Wenn bei Euch das Ganze mit dem Trinkgeld wirklich für ALLE korrekt ablaufen soll, dann wird das durch ALLE geteilt (Ja nicht nir das reine Servicepersonal, auch Köche etc, die nie mit Kunden in Kontakt kommen, sollten genau so ihren gleichen Anteil bekommen, nur das wäre fair)...




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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Das gehört halt zu den sicheren Angelegenheiten

Dann erklär mal wo diese "Sicherheit" herkommt?
Das istmämlich schlicht falsch.

Wenn der Besucher ohne weitere Instruktionen derjenigen die abkassiert ein Trinkgeld gibt, dann gehört das erst mal derjenigen. Ob das nun den anderen passt oder nicht ist egal.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Aurora2905
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Mom arbeitet dort in der Küche, sie hat nicht groß weiter hinterfragt.
Werde dort wohl auch nicht mehr lange arbeiten da ich heute erfahren habe das ich 3 statt 1 tag probe gearbeitet habe welches nicht bezahlt wird.
Außerdem steht im stunden zettel das ihr sohn dort gearbeitet hat, das stimmt allerdings nicht.
Trotzdem danke für die antworten.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Aurora2905):
da ich heute erfahren habe das ich 3 statt 1 tag probe gearbeitet habe welches nicht bezahlt wird.

Dann würde ich - wenn es denn Nacheise über die Arbeitszeiten gibt - den Lohn dafür einklagen.
In der Branche ist 1 Tag "probearbeiten" ohne Bezahlung üblich und tolerierbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)
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