Treuhandgeschäftsführer bei deutscher GmbH überhaupt zulässig?

11. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
AdLuctum
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Treuhandgeschäftsführer bei deutscher GmbH überhaupt zulässig?

Guten Tag!

Ich habe eine generelle Frage zu dem Thema Treuhandschaft bei GmbH Geschäftsführern.

Ist es überhaupt zulässig eine entsprechende Vereinbarung zu treffen?

Das heißt konkret, darf (wie es bei Treuhandgesellschaftern nicht unüblich ist) jemand quasi nur auf dem Papier Geschäftsführer sein und tatsächlicher Geschäftsführer ist z.B. jemand mit vollumfänglicher Handlungsvollmacht?

Ich habe trotz Recherche leider keine stichhaltigen Informationen finden können, daher an dieser Stelle meine Frage an die Experten.

Meine herzlichen Dank im voraus!



-- Editier von AdLuctum am 11.07.2016 17:54

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Treuhandschaft bei Geschäftsführern nein, aber bei GmbH-Gesellschaftern durchaus häufiger anzutreffen und möglich

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Die Vorredner haben das doch alles schon gesagt. Daher abschließend die Frage, welchen Sinn das haben soll?

Meines Erachtens gibt es dafür nur zwei Gründe: Entweder hat der tatrsächliche, faktische Geschäftsführer einen Hinderungsgrund, also ein Verbot der Ausübung der Geschäftsführerschaft oder dieser plant die Gesellschaft absichtlich gegen die Wand zu fahren. In beiden Fällen haftet der tatsächliche Geschäftsführer, also der der auf dem Papier steht.

1x Hilfreiche Antwort

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