Guten Tag!
Ich habe eine generelle Frage zu dem Thema Treuhandschaft bei GmbH Geschäftsführern.
Ist es überhaupt zulässig eine entsprechende Vereinbarung zu treffen?
Das heißt konkret, darf (wie es bei Treuhandgesellschaftern nicht unüblich ist) jemand quasi nur auf dem Papier Geschäftsführer sein und tatsächlicher Geschäftsführer ist z.B. jemand mit vollumfänglicher Handlungsvollmacht?
Ich habe trotz Recherche leider keine stichhaltigen Informationen finden können, daher an dieser Stelle meine Frage an die Experten.
Meine herzlichen Dank im voraus!
-- Editier von AdLuctum am 11.07.2016 17:54
Treuhandgeschäftsführer bei deutscher GmbH überhaupt zulässig?
11. Juli 2016
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Frage vom 11. Juli 2016 | 17:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Treuhandgeschäftsführer bei deutscher GmbH überhaupt zulässig?
Notfall oder generelle Fragen?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 12. Juli 2016 | 14:03
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 87x hilfreich)
Treuhandschaft bei Geschäftsführern nein, aber bei GmbH-Gesellschaftern durchaus häufiger anzutreffen und möglich
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Juli 2016 | 05:07
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Die Vorredner haben das doch alles schon gesagt. Daher abschließend die Frage, welchen Sinn das haben soll?
Meines Erachtens gibt es dafür nur zwei Gründe: Entweder hat der tatrsächliche, faktische Geschäftsführer einen Hinderungsgrund, also ein Verbot der Ausübung der Geschäftsführerschaft oder dieser plant die Gesellschaft absichtlich gegen die Wand zu fahren. In beiden Fällen haftet der tatsächliche Geschäftsführer, also der der auf dem Papier steht.
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