Treuhandbank - Fehlerhaftes Lastschrift verfahren

18. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Merkur_2003
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Treuhandbank - Fehlerhaftes Lastschrift verfahren

Hallo.....

Ich habe hier Ärger mit einer Treuhandbank, folgendes ist passiert.....
Ich habe im Mai bei einer Online Aktion einige Sachen erstanden, von verschiedenen Verkäufern. Zuerst wollte ich über eine Treuhandbank via. SEPA Lastschrift bezahlen das schlug leider fehl ( der Grund ist unbekannt, habe hier ständig die Mitteilung bekommen " Wir konnten ihre Zahlung nicht verarbeiten). Dann wählte ich in der Online Auktion die SEPA Überweisung , was auch ging, meine Bank Buchte auch alles gleich ordnungsgemäß ab. Tage Später sah ich das diese Treuhandbank anfing mehrere Lastschriften von meinem Konto zu Buchte ohne das ich diese damit beauftragt habe und zwar haben die für jeden Artikel jeweils 3 Lastschriften von meinem Giro Konto gebucht, insgesamt also 15 mal Abgebucht. Ich habe bei der Treuhandbank angerufen um diese Situation zu klären, die Mitarbeiten stellten sich allerdings ziemlich Inkompetent und Unkooperativen an, was mich dazu veranlasste die wiederrechtlich durchgeführten Lastschriften zu Stornieren.
Einige Wochen später erhielt ich einen Brief einer Anwaltskanzlei die mich aufforderte den Auszustehenden Betrag in Höhe von xxx zu zahlen, da ja die Treuhandbank mit der Zahlung in Vorkasse gegangen ist. ( Ich habe diese Treuhandbank nie beauftragt dafür in Vorkasse zu gehen ). Nun frage ich mich wie die Rechtslage ausschaut, bin ich für das fehlverhalten der Treuhandbank oder vermutlich des Auktionshauses verantwortlich ???

Würde mich über ein paar Antworten freuen oder auf Forumsmitglieder die sowas schon mal erlebt haben.

LG euer Merkur

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Reden wir hier über Paypal?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Merkur_2003
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Ganz Genau !!!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Da die Überweisung geklappt hat, müsste doch aus deiner Sicht alles in Ordnung sein oder?
Sprich: Du müsstest alles bezahlt haben, korrekt?

Dann würde ich den Anwälten folgendes schicken: "Werte Anwälte. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Für groben Unfug ihrer Mandantin bin ich nicht verantwortlich. Eine doppelte Bezahlung können Sie ebenso vergessen. Sollten Sie mich weiterhin belästigen, stelle ich eine Beschwerde bei der BaFin, sowie eine Strafanzeige wegen Betrugs und Nötigung in Aussicht. Weitere Bettelbriefe beantworte ich nicht."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Paypal klagt i.d.R. sowieso bei solchen krummen Situationen.
Dahingehend muss man nur einem Mahnbescheid widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Man bekommt doch normalerweise eine Mail nach erfolgreicher Transaktion von PP.
Hast du die bekommen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Merkur_2003
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, habe von den Verkäufern erfahren das die Überweisungen ordnungsgemäß eingegangen sind, ebenso die merkwürdigen Transaktionen von Paypal womit kein Verkäufer gerechnet hat. ich habe von Paypal keine Mail zur erfolgreichen Transaktion bekommen, lediglich die Mails von eBay, das die Lastschriften nicht Verarbeitet werden konnten.

-- Editiert von Merkur_2003 am 20.07.2015 14:48

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Merkur_2003
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Heute ist es soweit, habe den Amtlichen Mahnbescheit bekommen auch noch vom Amtsgericht Berlin.
Bin Wochen vorher beim Fachanwalt gewesen und habe mich dort beraten lassen und ihn meine Unterlagen vor gelegt.
Antwort vom Anwalt: Das ist eindeutig Betrug was Paypal da betreibt und die forderungen von Paypal sind nicht rechtens.
So paypal und den KSP Anwälten reise ich nun den .... auf.

LG euer merkur !! ((-;

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sag ich doch, dass das Betrug ist :-)
Ich würde mir vom Anwalt eine Strafanzeige formulieren lassen, sowie dem Mahnbescheid widersprechen lassen und die Überleitung ins streitbare Verfahren ebenfalls direkt vom Anwalt beantragen lassen.

-- Editiert von mepeisen am 06.09.2015 09:39

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Merkur_2003
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Mache ich Morgen ( Montag ) alles, muss auch noch zur meiner Rechtsschutz Versicherung, die werden mich dabei unterstützen !!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Kleiner Tipp wegen der Strafanzeige: Im ersten Moment ist es "nur" Unfug und noch kein Betrug. Es mag technische gründe gegeben haben, es ist einfach schief gelaufen.
Aber: Du hast deutlich reklamiert und in dem Moment haben Menschen sich das angeschaut, auch der Anwalt, der da großspurig schreibt, will ja eine volle RVG-Gebühr, er hat sich den Fall also ganz genau angeschaut. Und spätestens in dem Moment, wo jeder normale Mensch erkennt, dass was schief gelaufen ist, spätestens dann hätten sie es gerade rücken müssen. Betrug ist es, weil sie diesen Unfug, die Täuschung wenn man so will, mit Vorsatz aufrecht erhalten haben um dir weiß zu machen, du müsstest das nun 15fach bezahlen...

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#11
 Von 
Merkur_2003
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

ja...das ist mir klar, habe beim ersten Anruf bei paypal auch auf einen technichen defekt hingeweisen und paypal darum gebeten es wieder rückgängig zu machen. Die Mitarbeiter von Paypal stellten sich aber zimlich unkoperative und inkompetent an. Und das was die da am tele. vom stapel gelassen haben erweckte bei mir den verdacht des Betrugs. Selbst die Schreiben von der KSP pasten von hinten bis vorne nicht......die haben sich da einiges zusammen gelogen, was ich aber problemlos wiederlegen kann.
Zum Mahnbescheid da stimmt auch was nicht..... Hauptforderung: Dienstleistungsvertrag gem. rechnung vom xx.xx.xx ( datum )
Die Rechnug scheint erst 3 wochen später nach dem lastschrift betrug Datiert zu sein....das finde ich Merkwürdig !!

LG

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