Trennungsvereinbarung nach notarieller Scheidungsvereinbarung noch gültig?

6. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pixelfee79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsvereinbarung nach notarieller Scheidungsvereinbarung noch gültig?

Hallo zusammen,

hier eine kurze Schilderung des Falles:

Bei der Trennung 2011 wurden schriftlich zwei Trennungsvereinbarungen getroffen. Darin steht z.B. wer welche Möbel behält, wieviel Unterhalt an die Kinder gezahlt wird (je 317 € pro Kind) und auch dass die Ausgaben wie Klassenfahrten, Bücher usw. hälftig gehen.

2012 wurde zur Scheidung beim Notar eine Scheidungsfolgevereinbarung gemacht. Darin werden keine Regelungen zu Ehegatten oder Kindesunterhalt getroffen (2012 erstellt). Versorgungsausgleich, Auszahlungen wegen Eigentum usw. wurde alles ordnungsgemäß erledigt.

Kindesunterhalt wurde immer regelmäig gezahlt und auch Sonderzahlungen zu Büchern usw. getätigt.

Im Januar 2017 kam ein Schreiben vom Jugendamt, um eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes festzulegen. Bis zu diesem Datum wurden 712 € bzw 774 € gezahlt (+ Sonderzahlungen). Erhöhungen wegen Alter der Kinder usw. wurden gemacht.
Es gab aber keine Urkunde beim Jugendamt. Eine Absprache war bis dahin immer ohne Jugendamt möglich.

Im Februar 2017 wurde der Unterhalt also vom Jugendamt neu berechnet und auch eine Urkunde erstellt und anerkannt vom zahlenden Vater. Es wird Unterhalt gezahlt für 2 Kinder insgesamt 866 € (115% laut Düsseldorfer Tabelle).

Jetzt kommt die Exfrau und beruft sich auf die Trennungsvereinbarung aus 2011 und möchte trotz des Unterhaltes vom 866 € weiterhin die Hälfte zu Büchern und Klassenfahrten usw.

Bei Nichtzahlung würde sie es einklagen.

Jetzt meine Frage:
Zählt jetzt die notariell beurkundete Scheidungsfolgevereinbarung und die Urkunde des Jugendamtes ?
Oder kann Sie sich immer noch auf eine Vereinbarung während der Trennung aus 2011 berufen?

Dort war ja ein geringerer Unterhalt gefordert. Jetzt aber zahlt der Vater den ihm möglichen Höchstbetrag.
In diesem sind Ausgaben für Klassenfahrten und Schulbücher enthalten. Sonderzahlungen sind bei diesem Betrag nicht mehr drin.

Es geht hier nicht darum, nichts zu zahlen. Es wird immer pünktlich gezahlt, aber es geht darum, dass auch irgendwann mal ein Ende da sein muss. 866 € + 2x Kindergelt ist jetzt nicht gerade wenig Geld.

Danke für eure Antworten.




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Pixelfee,

auf Kindesunterhalt für die Zukunft zu verzichten ist eine ungültige Vereinbarung.

eine erneute Foderung sowie Erhöhung ist jederzeit möglich ( wurde ja auch so akzeptiert.).

Die Vereinbarung zu Sonderzahlungen usw. hat weiterhin Bestand.
es wäre zu schauen ob der notarielle Vertrag eine "salvatorische Klausel" beinhaltet.

d.H. ob der Vertrag im ganzen ungültig ist, oder nur Teile davon.

lg
edy

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Pixelfee,

Nachtrag:

geht aus der Trennungsvereinbarung hervor, dass die Regelung nur für die Trennungszeit ( bis zur rechtskräftigen Scheidung)

gültig ist`

lg
edy

Signatur:

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#3
 Von 
Pixelfee79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort,

Ich weiß nicht genau was eine Salvatorische Klausel ist, aber am Ende der notariellen Scheidungsfolgevereinbarung steht, dass alle anderen Verträge nichtig sind und dass zum Unterhalt keine Vereinbarungen getroffen wurden.

Heißt doch, dass die gesetzlichen Bestimmungen greifen und somit die Unterhaltsfestsetzung von 866€?! Oder sehe ich das falsch?

Eine private Trennungsvereinbarung gilt doch in der Zeit der Trennung? Bei der Scheidung wurde ja dann in beider Einvernehmen der Notar zu Rate gezogen und ein Vertrag ausgearbeitet.

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