Trennungsunterhalt im Rentenalter

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
DordiBr
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 85x hilfreich)
Trennungsunterhalt im Rentenalter

Hallo, wieviel Unterhalt steht dem seit 22 Jahren getrennt leb. Ehepartner (bei eigener Rente v. 140 Euro) zu? Kinder sind nicht mehr zu berücksichtigen. Der Unterhaltleistende ist 50 % schwerbehindert, ist seit 1995 Frührentner (jetzt 62 Jahre alt),
die Frau war nie berufstätig (nur vor der Ehe).
Derzeit übernimmt er Wohnmiete und sämtliche Nebenkosten Tel., GEZ, Strom, Heizung usw.) und wäscht für die Frau.
Würde mich über Auskünfte freuen! Vielen Dank im voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Er wäscht für die Frau???

Unterhalt kann man nur leisten, wenn man selbst genügend hat. Deshalb ist das Einkommen des Mannes mitentscheidend. Darüber wissen wir aber nichts. Als Frührentner kann dies aber nicht so hoch sein, es sei denn er hat außer der Rente weitere Einkünfte.

Sollte der Mann nicht leistungsfähig sein, dann kann nur noch ein Amt helfen (Sozialhilfe etc.)

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DordiBr
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 85x hilfreich)

Der Mann erhält eine Rente von ca. 1300 Euro. Sie ca. 140 Euro. Zusammen also 1440,- Euro. Er zahlt 50 % Unterhalt (inclusive Miete und alle anfallenden Kosten, den Rest in bar). Ist diese Aufrechnung richtig?
Stehen ihr wirklich 50 % zu?
Die Wäsche wäscht er für sie kostenlos, kleidet sie nebenbei ein....
Es wäre wichtig zu wissen, ob ihr wirklich 50 % der Gesamteinkünfte zustehen.
Danke für Antwort!


-- Editiert von DordiBr am 03.01.2006 19:14:05

13x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Bei all den anderen *Nebenleistungen* sind weitere 50 % vom Einkommen des Mannes sicherlich zu viel. Auf der anderen Seite gilt beim Trenunngsunterhalt tatsächlich der Halbteilungsgrundsatz, und bei Rentnern sowieso, da der Bonus Erwerbsanreiz in Höhe von 1/7 wegfällt.

Aber mal was anderes: Seit 22 Jahren!!! getrennt lebend und immer noch mehr oder weniger halbe halbe, einschließlich Naturalleistungen?

Nur für mich bitte, damit ich das verstehe. ;)



-- Editiert von reike am 03.01.2006 20:26:01

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zuhoerer
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 2x hilfreich)

Was ist denn mit Euch los ? Halbteilungsgrundsatz, Halbteilungsgrundsatz ... der Selbstbehalt gilt doch fuer Rentner auch ! Ok, waeren in diesem Fall nur 730 Euro, da nicht mehr erwerbstaetig, aber schon so kann die Ehefrau nicht mehr die Haelfte, sondern maximal 570 Euro bekommen. Ausserdem koennte ich mir vorstellen, dass bei 50 % Behinderung des Unterhaltsverpflichteten ein hoeherer Selbstbehalt gerechtfertigt ist oder dass Sonderausgaben aufgrund der Behinderung beruecksichtigt werden.

DordiBr, hol Dir mal einen Beratungsschein beim Amtsgericht und lass Dich mal von einem Anwalt beraten. Das sollte doch mal genauer durchgerechnet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DordiBr
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 85x hilfreich)

Super! Vielen Dank für Eure Auskünfte.
Übrigens: Ich bin seit 20 Jahren die "Lebensgefährtin" des Mannes und spiele dieses Spiel seitdem mit....
Nebenbei mache ich ihr die Haare (Dauerwelle usw.), schreib ihre Post und und und....
(Sie ist geistig etwas zurückgeblieben und darum nicht in der Lage dazu)
Mich ärgert es langsam, daß ich alles für sie kostenlos mache. Bin selbst Frührentnerin mit einer geringen Rente.
Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

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