Trennungsunterhalt Steuerklasse IV oder III

14. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
ohti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Trennungsunterhalt Steuerklasse IV oder III

Seit mitte Januar sind wir getrennt.
Ich wechselte die Steuerklasse von III auf IV.
Aktuell zahle ich KU.
Nun wird Trennungsunterhalt gefordert. Die Ehefrau fordert nun ich müsste Steuerklasse III behalten.
Die Ehefrau bezieht Hartz IV und alle Zahlungen gehen an die ARGE.

Wer trägt nach dem Trennungsjahr dann die steuerliche Differenz zwischen III und IV in der Einkommensteuererklärung.
Bei III müsste ich ja neben gezahlten Trennungsunterhalt auch noch mit einer Steuernachforderung rechnen, welche ich nicht bezahlen kann.
Die Steuernachforderung müsste ich alleine tragen weil Hartz IV nicht pfändbar wäre.



-----------------
""

-- Editiert am 14.04.2010 02:14

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Steuerklasse IV darfst du, muß aber im Trennungsjahr nicht sein.
Lediglich zur Zusammenveranlagung bist du verpflichtet. Folglich sollten auch keine Nachzahlungen kommen.
Im Folgejahr mußt du Steuerklasse I (oder II wenn alleinerziehend) nehmen

ABER
mit Steuerklasse III oder IV kannst du keinen Trennungsunterhalt über Anlage U absetzen ! erst mit Stkl. I oder II

und noch dazu würde der Trennungsunterhalt erstmal nach III (also höher) berechnet werden.

Was bringt es deiner EX auf III zu bestehen? Sie bekommt den Unterhalt doch sowieso angerechnet?

Grüße
Kleine Hexe


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ohti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Sie hofft wohl dass es den dann zusätzlich zu Hartz IV gibt.
Es lies sich mit ihr nicht darüber reden.
Sie sieht nur dass ich zahle bis zum abwinken.
Jegliche Minderung welche ich beantragte wie Ehebedingte Schulden (welche ich alleine trage); Miete von 590€ warm;
Das alles interessiert sie nicht.
Eine Steuernachzahlung die bei Steuerklasse 3 erfolgen würde trifft dann auch wieder wohl mich.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

wer fordert TU? Die ARGE?

quote:

Nun wird Trennungsunterhalt gefordert. Die Ehefrau fordert nun ich müsste Steuerklasse III behalten.


Womit sie richtig liegt. Habe das selbst miterlebt. Wird halt fiktiv gerechnet.

quote:
Die Steuernachforderung müsste ich alleine tragen weil Hartz IV nicht pfändbar wäre.


Wenn deine Frau kein Einkommen erzielt, käme auch keine Nachforderung auf dich zu.
Eine Nachforderung würde dein unterhaltsrelevantes Einkommen verringern, genauso, wie eine Erstattung es erhöht.

quote:
Jegliche Minderung welche ich beantragte wie Ehebedingte Schulden (welche ich alleine trage); Miete von 590€ warm;
Das alles interessiert sie nicht.


Ehebedingte Schulden müssen berücksichtigt werden, Miete wird in deinem SB bei 360€ angesetzt.

Bist du anwaltlich vertreten?
Wie alt ist das Kind?

Grüßle



-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ohti
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich lebe im Bereich von München und müsste dann bei 590€ Warmmiete mit einem Restbehalt von 410€ rechnen gegen über Kindesmutter ich müsste dann also wieder auf 3 zurück wechseln weil die Gegenseite der Steuerklasse 4 nicht zustimmt.
Würde sie aber dann getrennt veranlagen dann müsste ich es auch und dann nachzahlen.

Mein Netto bei Steuerklasse 3: 2060€ (sind 5% abgezogen).
256€ schulden.
532€ Kindesunterhalt.

Macht
272€ Trennungsunterhalt

Bei Steuerklasse 4: 1784€ (5% abgezogen)
256€ Schulden
497€ Kindesunterhalt
Macht: 31€ Trennungsunterhalt.

Da sie Hartz IV bezieht, so gehtdas Geld an die ARGE.

Bei Steuerklasse 4 wie ich es aktuell beziehe, so habe ich dann nur 759€ Selbstbehalt:
759€-590€=169€ Restbehalt zum leben.

Auch hier geht alles an die ARGE. (Frau bezieht ~990€ von der ARGE).
Aufenthalt der Kinder ist strittig.



Ich müsste dann folglich bei der ARGE Sozialhilfe beantragen da ich sonst verhungere und nur Schulden aufbaue.


Ich müsste dann auf Steuerklasse 3 zurück wechseln, da das vorherige wechseln zu zulässig war (laut Frau fehlte die Zustimmung).

Die ARGE selbst stellt die Forderung und akzeptiert hier aber Lohnsteuerklasse 4.
Die Rechtsanwältin der Frau klagt hier im Namen der ARGE.
Der Kredit soll so auch nicht akzeptiert werden laut RA.




-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen