Trennungsjahr, Schulden und Pflichten

9. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Berniewieder
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Trennungsjahr, Schulden und Pflichten

Hallo,

bin seit letztem Jahr August getrennt (mündlich Trennungsjahr eingeleitet von Frau). Und im Januar zu einer neuen Freundin gezogen (noch ein paar Sachen in der alten Wohnung, wo die Ex noch mit Sohn lebt)
Was muss und kann ich tun um die Scheidung voran zu treiben.
Wie kann ich ein völlig überschuldetes Gemeinschaftskonto auflösen (-5000,- Euro)?
Wer (wie) berechnet Trennungsunterhalt?
Ab wann muss ich Kindesunterhalt zahlen, auch bei Gemeinschaftskonto?
Wie viel muss ich zu ihrer Miete (1000,- kalt,1400,- warm) dazuzahlen, in der sie noch mit Sohn lebt (beide haben Mietvetrag unterschrieben)? 50% Kalt oder warm bzw. nur bis 1080,- Grenze?
Besitze privat noch 11000,- von vor der Ehe - spielt es eine Rolle?
Ich habe zwei Töchter von zwei Frauen, zahle also 400,- an die Ex-1 und jetzt dann 400,- an Ex2 und ev. Trennungsunterhalt an Ex2 und was ist mit Miete - habe ich nicht Anspruch auf mind. 1080,- Selbstbehalt oder muss ich vom "privaten" Geld zahlen ?
Oder habe ich sogar mehr Selbstbehalt, bei 2300,- Verdienst netto pro Monat?

Viele Grüße

Bernie




-- Editiert Berniewieder am 09.02.2015 13:54

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Berniewieder ,

Wenn nach dem Kindesunterhalt noch bis zum SB von 1200€ übrig bleibt

geht das an die Noch-Frau.

Gemeinsames Konto + 11000€ bei der gleichen Bank?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Berniewieder
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Edy,
nein das Geld habe ich noch auf einem anderem Konto, wo ich die Herkunft sicher vor der Ehe nachweisen kann.
Also sollten mir 1200,- Selbstbehalt bleiben.
Und welchen Anteil der Miete meiner Frau muss ich tragen?
50% Warm- oder Kaltmiete? Und wenn es mit 2 Kindern (je 400,-) und 50% Miete unter 1200,- rutscht? Privatproblem oder hat den höheren Teil die Frau zu tragen?
2300,- -800 (2 Kinder) =1500,- dann kommen noch 50,- Euro Zinsen für überzogenes Konto und falls 50% von Kaltmiete -500,- ab. wären 950,- Euro.
Da kommt noch einiges hinzu. Und da das Gemeinschaftskonto mit den Schulden existiert, kann die Trennung eig. gar nicht starten?

Vielen Dank für Antwort
Berniewieder

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Berniewieder,

Zunächst solltest du alles was noch gemeinsam ist, trennen.
( Gemeinschaftskonto).

Sollte die Wohnung zu teuer sein,solltet ihr diese gemeinsam kündigen.

Bei gemeinsamen Mietvertrag kann sich der Vermieter den Zahler aussuchen.

Von was soll die Nochfrau ihren Teil der Miete zahlen?

lg
edy




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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 10.02.2015 11:31

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Berniewieder
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Nochfrau will Konto nicht trennen, bekommt ca. 1400,- Euro Arbeitslosengeld und will auch nicht aus der Wohnung so schnell, da sie ja keine Wohnung findet ohne feste Arbeit. Aber ich kann doch nicht 1 Jahr lang oder länger meine Wohnung bezahlen und ihre (gemeinsme) mitfinanzieren, wo kaum für mich genügend Geld da ist? Oder muss ich dau mein Mini-Privatvermögen nehmen ??

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