Trennung von meiner Thaifrau

5. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
cappiter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung von meiner Thaifrau

Hallo ich bin seit Juni 2015 mit einer Thaifrau verheiratet. wir haben in Bangkok geheiratet. seit August 2015 ist sie hier in Deutschland. Im Mai 2017 ist ihr Sohn zugezogen für den ich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben habe. Leider hat sie sich seit dem ihr Sohn hier ist total geändert. Sie akzeptiert mein Sohn nicht der schon gar nicht mehr an den Wochenenden zu mir kommen möchte, nimmt nur ihr Sohn in Schutz und fängt an mir zu drohen mich finanziell fertig zu machen. Ich möchte mich trennen weiß aber nicht wie ich das so richtig machen soll. Muss ich aus meiner Eigentumswohnung raus und mir eine eigene Wohnung anmieten? Eine Trennung innerhalb meiner Wohnung wäre ja auch noch möglich aber könnte später vielleicht auch angefochten werden.
Sie wird teilweise unberechenbar hat sogar schon Blumentöpfe nach mir geworfen und ich denke mir wenn Sie von einer Trennung erfährt wird sie die ganze Wohnung auseinander nehmen. Sollte ich jetzt eine Wohnung anmieten und die Trennung dem Steueramt und der Ausländerbehörde melden? müsste ich hier Trennungsunterhalt zahlen?Im August 2018 wären wir erst drei Jahre zusammen in Deutschland. Ich erwische sie auch oft dabei wie sie in Foren im Internet sich erkundigt nach Aufenthaltsgesetz. neulich sagte sie sogar sie würde zur Polizei gehen dass ich sie schlagen würde obwohl ich niemals eine Hand gegen eine Frau erheben würde. nun meine Fragen:
Würde die Ausländerbehörde sie ausweisen wenn ich es der Ausländerbehörde mitteilen würde dass ich nicht mehr mit ihr zusammen leben möchte?
Muss ich mich räumlich trennen und ihr meine Wohnung überlassen und mir selbst eine Wohnung anmieten?
Ich kann sie ja nicht einfach vor die Tür setzen und die Schlösser austauschen.
Muss ich zu einem Anwalt der Trennungsunterhalt ausrechnet welcher mich natürlich ruinieren würde da ich ja meine Eigentumswohnung verliere Trennungsunterhalt zahlen müsste und die neue Wohnung anmieten müsste.
oder sollte ich einfach ausziehen und sie finanziell gar nicht unterstützen sie hat einen 450 Euro Job das würde zum Essen reichen schließlich hat sie ja eine Wohnung.
Ich bedanke mich im voraus für die Mitteilung eurer Erfahrungen.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Du benötigst einen Anwalt der nicht nur Familienrecht kann, sondern sich auch mit Ausländerecht auskennt.

Denn die Trennung von der Frau ist nicht das einzige Problem. Das andere große Problem ist die Verpflichtungserklärung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Warte ja noch auf den Thread-Titel: Trennung von meiner Deutschfrau
Ironie aus.

Arbeitet Ihre Frau?
Wenn Sie Zeugen haben für das Getrenntwohnen in der Wohnung, dann dürfte eine Anfechtung unbedeutend sein.
Nein, die Ausländerbehörde würde Ihre Ex nicht umgehend ausweisen. Sowas dauert, wenn überhaupt.
Ihre Frau sagt gelogen, Sie würden sie schlagen.
Sie lassen Blumentöpfe nach sich werfen und haben keine Anzeige gemacht.
WAS stimmt hier nicht? :schock:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Muss ich zu einem Anwalt der Trennungsunterhalt ausrechnet welcher mich natürlich ruinieren würde da ich ja meine Eigentumswohnung verliere Trennungsunterhalt zahlen müsste und die neue Wohnung anmieten Natürlich schulden Sie Ihr Trennungsunterhalt. Deswegen müssen aber nicht zwingend Sie aus der Wohnung ausziehen.
Du benötigst einen Anwalt der nicht nur Familienrecht kann, sondern sich auch mit Ausländerecht auskennt. Das sehe ich genauso - allein sind Sie hier ja offenbar überfordert.
ich denke mir wenn Sie von einer Trennung erfährt wird sie die ganze Wohnung auseinander nehmen. Dafür gibt es eine Institution namens "Polizei". Und ein Gewaltschutzgesetz, durch welches man den gewalttätigen Partner aus der Wohnung entfernen kann...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von cappiter):
Würde die Ausländerbehörde sie ausweisen wenn ich es der Ausländerbehörde mitteilen würde dass ich nicht mehr mit ihr zusammen leben möchte?


"Ausweisung" ist ein juristischer Begriff und, wie gesagt, "ausgewiesen" würde sie nicht. Dazu müsste sie z.B. kriminell werden. Nach einer Trennung entfällt aber die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland (den hat sie allein zum ehelichen Zusammenleben). Wenn die Trennung bekannt wird, wird die Ausländerbehörde (ABH) dann entweder ihre Aufenthaltserlaubnis (AE) verkürzen oder auslaufen lassen (max. bis Juni 2018). Wenn die AE nicht mehr gültig ist, ist sie ausreisepflichtig. Sie wird natürlich auch von der ABH angehört und kann dann vorbringen, weshalb ihr und ihrem Sohn eine Rückkehr nicht möglich sein sollte. Wie das ausgeht, kann man nie sagen.

Nach 3 Jahren gelebter Ehe in Deutschland hätte sie ein Recht auf eine eigenständige AE in Deutschland, auch wenn ihr euch dann trennt. Sind die 3 Jahre noch nicht voll, gibt es ein Regelung, die gerne als Notanker genommen wird: die Sonderregelung für Ausländer, die von ihren Ehepartnern misshandelt wurden. Das führt leider zu einer Reihe von Falschbeschuldigungen. Deine Frau scheint den Paragraphen auch entdeckt zu haben. Die Behörden kennen das zwar schon und sind entsprechend skeptisch. Aber sicher kann man sich nie sein, dass sich jemand evtl. selbst verletzt, um eine überzeugende Strafanzeige stellen zu können. Hier solltest du sehr auf der Hut sein, weil du zu allem Übel noch strafrechtliche Probleme bekommen kannst. Es kann nicht schaden, der ABH mitzuteilen, dass du dich getrennt hast (bevor die Wohnungsfrage geklärt ist, erst mal in der gemeinsamen Wohnung) und dass deine Frau dir angedroht hat, dich fälschlich wegen Misshandlung zu beschuldigen. Dann solltest du auf der Couch oder im Gästezimmer schlafen und für getrennte Haushaltsführung sorgen, d.h. jeder versorgt sich alleine, hat seine eigene Kühlschrankhälfte, kocht und wäscht nur für sich.

In so einer Situation überlegen manche, ob sie für das Dreiviertel-Jahr zusammenbleiben. Auch wenn es die Trennung erst mal schwieriger macht, wird es für dich nicht nur persönlich, sondern auch finanzieller besser sein, wenn sie keinen eigenständigen Aufenthalt in Deutschland erhält. Vor allem wegen der Verpflichtungserklärung, die gilt, bis ihr Sohn ausreist oder einen anderen Aufenthaltstitel erhält (frühestens mit 16 Jahren, das klappt aber auch nicht immer).

Die weiteren Fragen klärst du am besten im Forum Familienrecht. Nur kurz dazu:

Zitat (von cappiter):
Muss ich mich räumlich trennen und ihr meine Wohnung überlassen und mir selbst eine Wohnung anmieten?
Ich kann sie ja nicht einfach vor die Tür setzen und die Schlösser austauschen.


Nein, du darfst sie nicht einfach raussetzen. Es gibt 3 Möglichkeiten: 1) Ihr lebt in einer Wohnung getrennt von Tisch und Bett wie oben beschrieben, was aber regelmäßig nicht funktioniert, wenn ein Partner die Trennung aus aufenthaltsrechtlichen Gründen vermeiden will. Zudem wäre das das "ideale" Szenario, um eine angebliche Misshandlung zu inszenieren. 2) Einer von beiden zieht aus. Entweder ihr einigt euch oder einer zieht aus, weil er es nicht mehr aushält. 3) Das Gericht weist einem von euch die Wohnung zu. Auch wenn es deine Eigentumswohnung ist und bleibt, kann sie die Wohnung erst mal zugewiesen bekommen, weil ihr Sohn bei euch wohnt.

Zitat (von cappiter):
Muss ich zu einem Anwalt der Trennungsunterhalt ausrechnet welcher mich natürlich ruinieren würde da ich ja meine Eigentumswohnung verliere Trennungsunterhalt zahlen müsste und die neue Wohnung anmieten müsste.
oder sollte ich einfach ausziehen und sie finanziell gar nicht unterstützen sie hat einen 450 Euro Job das würde zum Essen reichen schließlich hat sie ja eine Wohnung.


Trennungsunterhalt muss immer im Verhältnis zum Einkommen stehen, du hast von deinem Einkommen einen Selbstbehalt (für dich und, wenn noch unterhaltsberechtigt, für deinen Sohn). Dass du dein Eigentum verkaufen musst, um sie zu unterstützen, sehe ich nicht (aber gehe hier lieber erst mal ins Familienrecht-Forum). Dein Anwalt muss aber keinen Trennungsunterhalt ausrechnen. Sie muss Trennungsunterhalt erst mal einfordern und dann auch im Zweifel nachweisen, dass sie alles Zumutbare unternimmt, um für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen.

Einen Anwalt wirst du aber auf jeden Fall brauchen.

-- Editiert von Felicite am 05.11.2017 19:58

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cappiter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Zitat (von cappiter):
Würde die Ausländerbehörde sie ausweisen wenn ich es der Ausländerbehörde mitteilen würde dass ich nicht mehr mit ihr zusammen leben möchte?


"Ausweisung" ist ein juristischer Begriff und, wie gesagt, "ausgewiesen" würde sie nicht. Dazu müsste sie z.B. kriminell werden. Nach einer Trennung entfällt aber die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland (den hat sie allein zum ehelichen Zusammenleben). Wenn die Trennung bekannt wird, wird die Ausländerbehörde (ABH) dann entweder ihre Aufenthaltserlaubnis (AE) verkürzen oder auslaufen lassen (max. bis Juni 2018). Wenn die AE nicht mehr gültig ist, ist sie ausreisepflichtig. Sie wird natürlich auch von der ABH angehört und kann dann vorbringen, weshalb ihr und ihrem Sohn eine Rückkehr nicht möglich sein sollte. Wie das ausgeht, kann man nie sagen.

Nach 3 Jahren gelebter Ehe in Deutschland hätte sie ein Recht auf eine eigenständige AE in Deutschland, auch wenn ihr euch dann trennt. Sind die 3 Jahre noch nicht voll, gibt es ein Regelung, die gerne als Notanker genommen wird: die Sonderregelung für Ausländer, die von ihren Ehepartnern misshandelt wurden. Das führt leider zu einer Reihe von Falschbeschuldigungen. Deine Frau scheint den Paragraphen auch entdeckt zu haben. Die Behörden kennen das zwar schon und sind entsprechend skeptisch. Aber sicher kann man sich nie sein, dass sich jemand evtl. selbst verletzt, um eine überzeugende Strafanzeige stellen zu können. Hier solltest du sehr auf der Hut sein, weil du zu allem Übel noch strafrechtliche Probleme bekommen kannst. Es kann nicht schaden, der ABH mitzuteilen, dass du dich getrennt hast (bevor die Wohnungsfrage geklärt ist, erst mal in der gemeinsamen Wohnung) und dass deine Frau dir angedroht hat, dich fälschlich wegen Misshandlung zu beschuldigen. Dann solltest du auf der Couch oder im Gästezimmer schlafen und für getrennte Haushaltsführung sorgen, d.h. jeder versorgt sich alleine, hat seine eigene Kühlschrankhälfte, kocht und wäscht nur für sich.

In so einer Situation überlegen manche, ob sie für das Dreiviertel-Jahr zusammenbleiben. Auch wenn es die Trennung erst mal schwieriger macht, wird es für dich nicht nur persönlich, sondern auch finanzieller besser sein, wenn sie keinen eigenständigen Aufenthalt in Deutschland erhält. Vor allem wegen der Verpflichtungserklärung, die gilt, bis ihr Sohn ausreist oder einen anderen Aufenthaltstitel erhält (frühestens mit 16 Jahren, das klappt aber auch nicht immer).

Die weiteren Fragen klärst du am besten im Forum Familienrecht. Nur kurz dazu:

Zitat (von cappiter):
Muss ich mich räumlich trennen und ihr meine Wohnung überlassen und mir selbst eine Wohnung anmieten?
Ich kann sie ja nicht einfach vor die Tür setzen und die Schlösser austauschen.


Nein, du darfst sie nicht einfach raussetzen. Es gibt 3 Möglichkeiten: 1) Ihr lebt in einer Wohnung getrennt von Tisch und Bett wie oben beschrieben, was aber regelmäßig nicht funktioniert, wenn ein Partner die Trennung aus aufenthaltsrechtlichen Gründen vermeiden will. Zudem wäre das das "ideale" Szenario, um eine angebliche Misshandlung zu inszenieren. 2) Einer von beiden zieht aus. Entweder ihr einigt euch oder einer zieht aus, weil er es nicht mehr aushält. 3) Das Gericht weist einem von euch die Wohnung zu. Auch wenn es deine Eigentumswohnung ist und bleibt, kann sie die Wohnung erst mal zugewiesen bekommen, weil ihr Sohn bei euch wohnt.

Zitat (von cappiter):
Muss ich zu einem Anwalt der Trennungsunterhalt ausrechnet welcher mich natürlich ruinieren würde da ich ja meine Eigentumswohnung verliere Trennungsunterhalt zahlen müsste und die neue Wohnung anmieten müsste.
oder sollte ich einfach ausziehen und sie finanziell gar nicht unterstützen sie hat einen 450 Euro Job das würde zum Essen reichen schließlich hat sie ja eine Wohnung.


Trennungsunterhalt muss immer im Verhältnis zum Einkommen stehen, du hast von deinem Einkommen einen Selbstbehalt (für dich und, wenn noch unterhaltsberechtigt, für deinen Sohn). Dass du dein Eigentum verkaufen musst, um sie zu unterstützen, sehe ich nicht (aber gehe hier lieber erst mal ins Familienrecht-Forum). Dein Anwalt muss aber keinen Trennungsunterhalt ausrechnen. Sie muss Trennungsunterhalt erst mal einfordern und dann auch im Zweifel nachweisen, dass sie alles Zumutbare unternimmt, um für ihren eigenen Unterhalt zu sorgen.

Einen Anwalt wirst du aber auf jeden Fall brauchen.

-- Editiert von Felicite am 05.11.2017 19:58
vielen Dank, nun sehe ich schon viel klarer. Toll dass es Foren wie diese gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Eine Frage interessenhalber an die Wissenden:

Würde die Gattin ihre Aufenthaltserlaubnis durch die Scheidung verlieren? Die Herrschaften sind ja erst seit 2015 verheiratet, früher gab es da mal eine - sry Laienformulierung - Dreijahresfrist, soll heißen, der Ehepartner aus dem nicht EU-Land musste mit Ausweisung rechnen, wenn die Ehe nicht mindestens drei Jahre Bestand hatte.

Anwalt nehmen, der die Scheidung vorantreibt, da gibt es sicherlich Möglichkeiten der Dame Dampf unter dem Kessel zu machen.

Man könnte zB auch die Ausländerbehörde darüber informieren, dass man sich - innerhalb der ehelichen Wohnung - getrennt hat und die Scheidung vorantreibt.

-- Editiert von AltesHaus am 06.11.2017 10:34

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Es stimmt so nicht ganz, was Du schreibst. Hier geht es darum, dass drei Jahre die eheliche Gemeinschaft bestehen muss. Wann sie geschieden werden, ob nach 2 Jahren, 6 oder 10 Jahren, das ist völlig wurscht. Nur, das Ausländeramt ist nicht dazu da, familienrechtliche Probleme zu lösen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur, das Ausländeramt ist nicht dazu da, familienrechtliche Probleme zu lösen.

Familiäre Problem so im allgemeinen, sollte man natürlich soweit wie möglich ohne Behördenunterstützung klären. Mit familienrechtlichen (!) Problemen hat die Ausländerbehörde aber direkt zu tun, denn das Aufenthaltsrecht der Ehefrau gründet allein auf dem Zusammenleben des Ehepaars. Der Themenstarter hat deutlich erklärt, dass er sich trennen will. Also ist die Ausländerbehörde automatisch mit im Boot. Die Trennung als Privatsache zu behandeln und die ABH zu übergehen, also die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, indem man vorgibt, noch zusammenzuleben, das wäre sogar strafbar.

Das Aufenthaltsrecht hat zudem noch direkte Auswirkungen auf das Verhältnis der Ehepartner. Durch die Regelung, dass man bei Misshandlung einen vorzeitigen eigenständigen Aufenthalt bekommen kann, kommt es immer wieder zu Falschanschuldigungen gegen den Ehepartner. Das wurde auch hier von der Ehefrau angedroht. Zudem ist der Themenstarter seiner Frau zuliebe erhebliche finanzielle Risiken durch die Verpflichtungserklärung eingegangen, das ist auch eine aufenthaltsrechtliche Frage.

Bei einer beabsichtigten Trennung, bei der der eine Ehepartner androht, alle (aufenthalts-)rechtlichen Winkelzüge zu unternehmen, ist es das gute Recht des anderen Ehepartners, sich rechtlich zu wehren gegen die Androhung, ihn finanziell zu ruinieren und ihn fälschlich einer Straftat zu beschuldigen. Sich zu trennen, ist das gute Recht eines jeden Menschen. Die aufenthaltsrechtliche Situation zu kennen, kann hilfreich sein, um zu sehen, welche Probleme hier auf ihn zukommen können (Gefahr der Falschbeschuldigung, Auswirkungen der Verpflichtungserklärung). Probleme, die es für Paare, bei denen kein Partner per Familiennachzug gekommen ist, eben nicht gibt - dort sind für familienrechtliche Probleme letztlich allein die Familiengerichte zuständig.

-- Editiert von Felicite am 06.11.2017 16:59

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Felicite, da hast Du natürlich recht. Meine Antwort bezog sich auf die Frage, ob es auslangt, dass der Fragesteller der Ausländerbehörde mitteilt, dass er eine Trennung beabsichtige und dann quasi die Ausländer-Zauberfee käme und Frau und Kind wegbeame. Und so geht es gar nicht. Dass Familienrecht in so Beziehungen letztlich auch Auswirkungen auf die ausländerrechtliche Situation hat, das dürfte jedem klar sein. Nur, eben in einem geordneten Verfahren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Meine Antwort bezog sich auf die Frage, ob es auslangt, dass der Fragesteller der Ausländerbehörde mitteilt, dass er eine Trennung beabsichtige und dann quasi die Ausländer-Zauberfee käme und Frau und Kind wegbeame.


Dass die Dame nicht "weggebeamt" wird ist schon klar, ebenso, dass keine Eheberatung oder Mediation dort statt findet. Allerdings teile ich auch folgende Ansicht:

Zitat (von Felicite):
Mit familienrechtlichen (!) Problemen hat die Ausländerbehörde aber direkt zu tun, denn das Aufenthaltsrecht der Ehefrau gründet allein auf dem Zusammenleben des Ehepaars. Der Themenstarter hat deutlich erklärt, dass er sich trennen will. Also ist die Ausländerbehörde automatisch mit im Boot. Die Trennung als Privatsache zu behandeln und die ABH zu übergehen, also die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, indem man vorgibt, noch zusammenzuleben, das wäre sogar strafbar.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

AltesHaus, hier wird doch zwischen Primär- und Sekundärfolgen kein Unterschied gemacht, und das ist das Problem. Primär muss er sich trennen, und dann, wirklich erst dann kommen wir zur Sekundärfolge, nämlich der ausländerrechtlichen Seite. Man entscheidet ja in einem Gerichtsverfahren nicht erst über die Kosten, und dann guckt man, wer das Verfahren gewinnt oder verliert. Und die Frage war ganz eindeutig, ob es lange, zum Ausländeramt zu gehen, dort eine Trennungsabsicht (keine Trennung!) zu bekunden, und die dann dafür sorgen, dass die Frau abgeschoben wird.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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