Trennung von ausländischer Frau- psych. Belastg.

5. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)
Trennung von ausländischer Frau- psych. Belastg.

mein Kollege hat vor 22 Monaten eine thailändische Frau geheiratet. Sie lebt seit dieser Zeit in Deutschland. Er ist alleinerziehender Vater, die Tochter lebt mit in dieser Beziehung. Durch ständige Streitereien, Neid und Eifersucht seiner Frau, vorallem auf seine Tochter ( er soll ihr ständig mehr Geld geben, eigenartige Rituale der Frau zur Bestrafung des Mannes u.a.) hält er diese Ehe nicht länger aus und möchte sich scheiden lassen. Sie reagiert nur mit Schreien und Drohungen. Er ist psychisch ziemlich fertig und weiß nicht, wie er hier agieren soll.

Hat hier jemand einen Rat.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Scheidung und fertig!

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Das ist hier ein Forum für rechtliche Fragen. Eine rechtliche Frage kann ich hier aber nicht erkennen.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Hab ich wohl nicht klar geschrieben, sorry.
Seine Frau will evtl.auch Scheidung mit Unterhalt für sich und ihren vorehelichen Sohn, der in Thailand lebt,
( mein Kollege zahlt monatlich Betrag dorthin seit Eheschleißung).
Frage: Die beiden sind noch keine 2 Jahre verheiratet. Muss er Unterhalt zahlen für sie und ihren Sohn, auch wenn sie zurück nach Thailand gehen sollte?
Kann Sie in der BRD bleiben?
Gibt es da nicht eine besondere Regelung bei Trennung vom ausl. Partner, wenn die Ehe unzumutbar ist?
( plaziert sein Bild mit Messer und Räucherkerzen vorm Wohnblockeingang, intens. Chlorgeruch im Bad, stinkende ausl. Frucht im Flur versteckt u.a.). Mein Kollege ist ziemlich fertig, hat z.T. Angst vor ihr.

4x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Auf die letzte Antwort kann ich verzichten. Es sollte doch sachlich hier im Forum bleiben.
Mfg altmärker

3x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Er meint, er würde Ehe anulieren, weil sie nur sein Geld gesehen hat und wenn er nicht ihre Wünsche erfüllt, gibts diese unschönen Attacken von ihr. Er verdient nicht so viel, zumal er für seine Tochter auch noch da sein muss, aber das interessiert sie nicht.
Gibt es da nicht eine Frist bei Anulierung der Ehe? Wie stellt er das an? Ausländerbehörde?

5x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Nun ja: Eheanullierungen gibt es nicht, Eheaufhebungen schon. Dafür ist das Familiengericht zuständig. Allerdings müßte der Betroffene dafür eine "arglistige Täuschung" glaubhaft machen - das wird schwierig...

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3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Eine Eheaufhebung durchzusetzen ist fast aussichtslos. Da das Verfahren lange dauert, aufwendig ist und eine Eheaufhebung kaum Vorteile gegenüber einer normalen Scheidung bringt, sollte man sich vielleicht doch eher auf eine Scheidung konzentrieren.

Was ausländerrechtlich ausschlaggebend ist, ist der Zeitpunkt der Trennung (mit dem man das Trennungsjahr zu zählen beginnt), nicht der Zeitpunkt der Scheidung. Dass man von nun an getrennt lebt, kann man sicherhaltshalber auch der Ausländerbehörde mitteilen. Wenn ein Umzug unmöglich ist, kann man auch in einer Wohnung getrennt leben. Es darf nur keinerlei Intimitäten oder gegenseitige Versorgungsleistungen mehr geben: also getrennte Betten, getrennte Fächer im Kühlschrank, jeder wäscht nur die eigene Wäsche, ...

Da die Ehe noch nicht so lange in Deutschland gelebt wurde, hat die Ehefrau noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Allerdings könnte sie versuchen, sich auf eine Härtefallregelung zu beziehen:

quote:
Gibt es da nicht eine besondere Regelung bei Trennung vom ausl. Partner, wenn die Ehe unzumutbar ist?


Diese Regelung gibt es, sie soll aber den ausländischen Partner schützen, wenn der deutsche Ehepartner sozusagen unzumutbar ist. Ausdrücklich wird hier die "häusliche Gewalt" genannt. Wenn der ausländische Partner solche Unzumutbarkeit belegen kann, kann er trotz frühzeitiger Trennung ein eigenes Aufenthaltsrecht beanspruchen. Deshalb sollte man sich bei solch einer Trennung auch schon mal prophylaktisch gegen Anschuldigungen wegen häuslicher Gewalt wappnen.

Das Wichtigste ist hier erstmal die Einleitung der Trennung. Im Normalfall ist erst ein Jahr nach der Trennung die Scheidung möglich. Je früher man handelt, desto früher ist man aus der üblen Situation heraus und desto eher halten sich auch die finanziellen Auswirkung in Grenzen.

In der Trennungszeit gibt es (abhängig von den finanziellen Möglichkeiten) auf jeden Fall die Verpflichtung zu gegenseitigen Unterhalt. Nach der Scheidung wird es nach einer solch kurzen Ehe (ohne gemeinsames Kind) im Normalfall keine Verpflichtung zum nachehelichen Unterhalt geben. Für den Sohn der Frau gibt es natürlich überhaupt keine Zahlungsverpflichtung, da keine Verwandschaft versteht.

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
altmärker
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 140x hilfreich)

Danke für diese Antworten, auch wenn ich die Frage vieleicht im Familienrecht hätte stellen sollen. Das 123 Forum hat schon Niveau.

3x Hilfreiche Antwort

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