Meine Tochter lebt mit ihrem Lebensgefährten gemeinsam in einer Wohnung.
Sie hatten ein gebrauchtes Auto gekauft. Das Auto wurde bar bezahlt. Den Kaufvertrag hat der Lebensgefährte allein unterschrieben. Für dieses Auto hatte meine Tochter einen Autokredit bei der Bank beantragt. Dafür benötigte die Bank den KFZ-Brief. Der Lebensgefährte hat aber aus Kostengründen (Versicherung) seine Mutter in den KFZ-Brief eintragen lassen. Diese hat auch den KFZ-Brief in Verwahrung. Deshalb kam der Autokredit nicht zustande sondern wurde umgewandelt in einen teureren normalen Anschaffungskredit. In der Zeit des Kaufes hat meine Tochter einen höheren Betrag von der Bank abgehoben. Gleichzeitig hat auch der Lebensgefährte einen Kredit aufgenommen und beide haben je die Hälfte für das Auto bezahlt. In der Regel hatte meine Tochter das Auto täglich zur Arbeit benutzt und zum Einkaufen und der Lebensgefährte abends und am Wochenende gemeinsam mit Partnerin oder allein. Zur Zeit fehlt das Geld um die KFZ-Versicherung für ein weiteres Jahr zu bezahlen. Jetzt will die Mutter das Auto einziehen. Jezt sieht es nach einer Trennung der beiden aus. Hat meine Tochter noch irgendwelche Rechte an dem Auto?
Trennung nach gemeinsamen Autokauf
2. November 2017
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Frage vom 2. November 2017 | 11:06
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 1x hilfreich)
Trennung nach gemeinsamen Autokauf
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 2. November 2017 | 11:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120292 Beiträge, 39866x hilfreich)
Zitatund beide haben je die Hälfte für das Auto bezahlt. :
Rein theoretisch würde ihr damit 50% des Kfz gehöhren.
Rein praktisch müsste man sich mal Gedanken darüber machen, wie man das beweisen könnte.
Denn das
ist nur ein sehr schwaches Indiz, das dürfte ein Gericht nicht wirklich überzeugen.ZitatIn der Zeit des Kaufes hat meine Tochter einen höheren Betrag von der Bank abgehoben :
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