Hallo,
Fiktives Scenario:
direkt nach der Geburt habe ich meinen ersten Teil der Elternzeit genommen (2 x 1 Monat insgesamt). Der 2. Teil würde im April 2017 anstehen (letztmöglicher Monat für den Bezug von Elterngeld) Jetzt musste ich mich von meiner Partnerin Trennen. Das Kind ist nun natürlich nicht mehr bei mir. Deswegen habe ich folgende Fragen:
Fiktive Fragen:
1. Hat der Anspruch auf Elternzeit etwas mit dem Aufenthaltsort zu tun? Das es bei dem Eltergeld so ist, weiß ich.
2. Angenommen ich habe keinen Anspruch auf den 2. Teil der Elternzeit. Habe ich hier mit Auswirkungen bezüglich den bereits genommenen 1. Teil in Bezug auf die nicht geleistete Arbeitszeit bei meinem Arbeitgeber?
3. Muss ich das Elterngeld aus dem ersten Teil der Elternzeit zurückzahlen?
Wenn ich Hilfe bei diesen Fragen bekomme, bin ich Ihnen sehr dankbar!
Viele Grüße
user34551213
-- Editier von user34551213 am 18.11.2016 08:18
Trennung nach erstem Teil der Elternzeit - Auswirkungen auf ersten und 2. Teil
18. November 2016
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Frage vom 18. November 2016 | 08:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung nach erstem Teil der Elternzeit - Auswirkungen auf ersten und 2. Teil
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