Trennung von chinesischer Frau

23. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)
Trennung von chinesischer Frau

Guten Tag zusammen, folgende Situation:

>Verheiratetes Paar, Mann aus D und Frau aus China, trennt sich. Sie leben ca. ein dreiviertel Jahr seit der Heirat gemeinsam in Deutschland. Jetzt hat sie einen Teilzeit-Job gefunden und der Plan ist, dass sie so bald eine Wohnung gefunden ist, auszieht.
Wie muss der Mann sich nun verhalten? Muss er zur Ausländerbehörde und die Trennung bekannt geben und wie verhält sich das dann mit der Familienversicherung / Jobcenter-Leistungen für die Frau? Und wichtige Frage: Verfällt dann ihre Aufenthaltsgenehmigung und wenn ja, wie schnell gewöhnlicherweise?f Kann sie ihren Job antreten? <

Würde mich sehr über eine klärende Antwort freuen.


-- Editiert von mark225 am 23.01.2018 17:19

-- Editiert von Moderator am 30.01.2018 18:38

-- Thema wurde verschoben am 30.01.2018 18:38

-- Editiert von Moderator am 30.01.2018 18:39

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Wieso ALG II? Zunächst einmal bist Du für ihren Unterhalt verantwortlich. Wer das Ausländeramt über was informieren muss, das ergibt sich aus den Bescheiden, die Ihr habt. Aber die Frage nach der Info-Pflicht dürfte sich ganz schnell erledigt haben, wenn die Frau zum Job-Center geht oder aber sich ummelden muss wegen eigener Wohnung. Dann ist der Drops gelutscht. Bei der Kürze der Ehe sollte man sich auf eine Rückkehr nach China einrichten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wieso ALG II? Zunächst einmal bist Du für ihren Unterhalt verantwortlich. Wer das Ausländeramt über was informieren muss, das ergibt sich aus den Bescheiden, die Ihr habt. Aber die Frage nach der Info-Pflicht dürfte sich ganz schnell erledigt haben, wenn die Frau zum Job-Center geht oder aber sich ummelden muss wegen eigener Wohnung. Dann ist der Drops gelutscht. Bei der Kürze der Ehe sollte man sich auf eine Rückkehr nach China einrichten.

wirdwerden


Der Mann ist ohne Einkommen, Unterhaspflicht besteht, wenn ich das richtig weiß, gegenseitig. Sie bekommt derzeit ALG2. Verfällt ihr Anspruch darauf, sobald die Trennung gemeldet ist?
Und die Info-Pflicht-Frage ist deshalb vorher wichtig, weil das mit Wohnungsuche noch eine Weile dauern kann. Könnte mir noch jemand erklären, wie dasmit

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#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Normalerweise ist sie verpflichtet die Ausländerbehörde über alle wesentlichen Ereignisse in ihren Lebensumfeld zu informieren. Selbstverständlich bleibt es auch Dir unbenommen, die Ausländerbehörde über die Trennung in Kenntnis zu setzen. Die Trennung der ehelichen Gemeinschaft kann auch innerhalb einer Wohnung praktiziert werden. Spätestens bei einem Wohnungswechsel erfährt es die Ausländerbehörde ohnehin.

Es liegt dann an der Ausländerbehörde wie sie weiter verfährt. Entweder sie verändert den Aufenthaltstitel auf eine andere Grundlage (soweit eine Option dafür gegeben ist), storniert oder befristet ihn oder lässt ihn einfach auslaufen. Bis zur Scheidung ist der Ehepartner weiterhin zum Trennungsunterhalt verpflichtet. Nachehelicher Unterhalt wird höchstwahrscheinlich wegen der kurzen Zeit der ehelichen Gemeinschaft nicht notwendig werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Aber, der Ehepartner muss bei der Konstellation nicht bis zur Scheidung in Deutschland bleiben. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Trennung, ausländerrechtlich.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Ok, danke euch, das das hilft schon einmal weiter. Gibt es denn einen wahrscheinlicheren Fall, wie die Ausländerbehörde reagieren wird (Titel auslaufen lassen, stornieren, befristen)? Oder gibt es dafür keine weiteren Regelungen? In einen anderen Titel umwandeln wird wohl bei ihr nicht möglich sein, so lange es kein "Fachkräftezuwanderungsgesetz" oder ähnliches gibt, was mich zu einer weiteren Frage führt: Ist es ihr denn möglich, hier einen auf ein halbes Jahr befristetenArbeitsvertrag zu unterschreiben (ab Mitte Februar), wenn ihr Titel auf Sicht auslaufen würde?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von mark225):
Gibt es denn einen wahrscheinlicheren Fall, wie die Ausländerbehörde reagieren wird (Titel auslaufen lassen, stornieren, befristen)? Oder gibt es dafür keine weiteren Regelungen?

Ohne die Akte zu kennen, ist eine seriöse Aussage hier nicht möglich. Diese Entscheidung trifft die Ausländerbehörde und das hängt nicht zuletzt von der Personalausstattung und der Arbeitsbelastung dieser Behörde ab. Aller Wahrscheinlichkeit nach, wird man den Aufenthaltstitel einfach auslaufen lassen und einem
Verlängerungsantrag die Zustimmung versagen, das erfordert den geringsten Personaleinsatz bei der Behörde.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich brauche dringend eure Hilfe.


Der Mann hat der Frau jetzt telefonisch mitgeteilt, dass er Trennung und Scheidung will zustimmt / sie selbst hatte das länger gefordert. Jetzt ist sie gestern wieder aus China nach Deutschland gekommen (sie war dort für ca. vier Wochen). Sie wurde gefragt, was sie wolle, ob sie mittelfristig gerne in Deutschland bleiben würde oder nach China zurückgehen. Sie sagte, erst einmal in Deutschland, da sie ja einen Job hat. Der Mann hat sie nun gestern abgeholt, ins Haus gelassen und ihr gesagt, wo sie schlafen kann, dass sie sich auskenne etc. Sie hat dies zunächst ruhig und gefasst aufgenommen. Ca. eine halbe Stude später ist sie plötzlich aufgetaucht, und hat herumgeschrien, mehrfach auf den Mann eingeschlagen und dann Gegenstände (auch schwere, wie Mikrofon oder Spielekonsole) herumgeworfen. Dies ging einher mit Beschuldigungen aller Art. Der Mann ist ruhig geblieben und hat ihr gesagt, dass es vorbei ist und er sich nicht mehr auf diese Beschuldigungen einlässt. Sie solle sagen, was sie wolle, sie könne zunächst hier wohnen, bis sie etwas findet. Dann fing sie an, zu weinen usw. und zu versuchen, anhänglich zu werden und zu signalisieren, dass sie weiter mit der Beziehung machen will. Der Mann geht nicht darauf ein, nach einer Weile schläft sie und der Mann geht in ein anderes Zimmer zum schlafen. Sie kommt nachts und klopft ans Zimmer. Um zu verhindern, dass die ganze Nacht so geht, geht der Mann rüber und schläft im selben Zimmer, sie versucht immer wieder, sich an ihn zu klammern, was er nicht will und ihr signalisiert. Jetzt die große Frage:

Wie soll sich der Mann verhalten? Er hat schon überlegt, Polizei zu rufen oder Krankenwagen, wenn sie sich nicht beruhigt, aber war sich nicht sicher. Und sie ist auch völlig unberechenbar. Sie neigt dazu, Dinge zu erfinden. Außerdem wohnen in dem Haus noch die Großeltern, deren Haus es auch ist. Sie sind körperlich angeschlagen und leiden auch unter der Situation.
Deshalb nochmals die frage, bei der ich euch innständig um eure Hilfe bitte, wie sich der Mann kokret verhalten soll.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Besser wäre , wenn der Mann sein Probleme selbst hier darlegt. Dann könnte man umgehend zielführende Hinweise geben. So über drei Ecken verhandelt es sich schlecht.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Das hat doch mit Ausländerrecht gar nichts zu tun. Ist eine familiäre Auseinandersetzung, wie sie leider eben sehr häufig vorkommt, und das wars. Da Du für die Scheidung ohnehin einen Anwalt benötigst, wäre das jetzt doch ein Grund, einen zu mandatieren.


wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Der könnte dann zum Beispiel versuchen, die Dame per Gewaltschutzgesetz aus dem Haus zu kriegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Situation hat sich jetzt wie folgt entwickelt: Die Frau versucht, Diskussionen anzuzetteln, die Beziehung doch weiterzuführen. Sie klopft mitten in der Nacht unentwegt an die Zimmertür, der reinste Psychoterror. Nochmals die klare Frage (mit der Bitte an diejenigen, die ohnehin nur Troll-Antworten a lá "normale familäre Auseinandersetzung" geben und nicht die Absicht haben, zu helfen, nichts zu schreiben): Was kann hier konkret unternommen werden, um sie davon abzuhalten oder sofort aus dem Haus zu bekommen? Ich wäre euch wirklich sehr dankbar für eine aufschlussreiche Antwort.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Anwalt nehmen, der die Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung bei Gericht beantragt. Hatt ich doch schon geschrieben. Ohne Anwalt läuft da nix.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Anwalt nehmen, der die Zuweisung der vormals ehelichen Wohnung zur alleinigen Nutzung bei Gericht beantragt. Hatt ich doch schon geschrieben. Ohne Anwalt läuft da nix.

wirdwerden


Mit anderen Worten, die Belästigung bei Nacht in dieser perfiden Art ist nichts, wogegen man akkut vorgehen kann und somit tolerabel? Wow, Rechtsstaat scheint ja wirklich nur eine leere Phrase zu sein.

Was wäre, wenn der Eigentümer der Wohnung die Person aus dem Haus haben will? Es existiert kein Mietvertrag.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von mark225):
Nochmals die klare Frage (mit der Bitte an diejenigen, die ohnehin nur Troll-Antworten a lá "normale familäre Auseinandersetzung" geben und nicht die Absicht haben, zu helfen, nichts zu schreiben


du musst nur richtig lesen

edy

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mark225
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

du musst nur richtig lesen

edy


Welchen Sinn genau hat dein Beitrag? Du könntest mir ja kokret mitteilen, was ich aus deiner Sicht nicht gelesen habe.

-- Editiert von mark225 am 30.01.2018 18:59

-- Editiert von mark225 am 30.01.2018 19:06

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wenn der Mann die Frau loswerden will, soll er sich an die Ausländerbehörde wenden.

Bis zur vollendeten Scheidung wird er ihr alles was über 1200€ Einkommen ist, zur Hälfte mit ihr teilen.

Man sollte für die Frau möglichst schnell eine Wohnung finden. oder sich selbst eine Wohnung suchen.

edy

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