Trennung - Wahrungsanzeige vom Jobcenter

9. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Die_Hessen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)
Trennung - Wahrungsanzeige vom Jobcenter

Hallo,
meine Frau hat sich nach 13 Jahren Beziehung und 8 Jahren Ehe Ende Oktober 2016 von mir getrennt. Unsere 2 und 7 Jahre alten Töchter bleiben bei der Mutter im bisherigen Mietshaus wohnen. Ich habe zum 1.1. eine neue Mietwohnung bezogen.

Kurze Info:
November: Miete und Nebenkosten etc alles von meinem Geld (Frau arbeite Z.Zt auf 450€) bezahlt
Dezember: 566€ Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergelds + 800€ für Miete an meine Frau gezahlt. Das ging nur weil ich bei meiner Mutter unterkam
Januar: 581€ Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2017 unter Berücksichtigung des hälftigen Kindergelds gezahlt.

So, nun habe ich eine Wahrungsanzeige vom Jobcenter bekommen, weil meine Frau Wohngeld beantragt hat. Ich muss nun alle Einnahmen, Ausgaben und Vermögen darlegen. Das ist auch eigentlich nicht das Problem, da nur mein Gehalt vorhanden ist. Vermögen gibt es nicht.

Mich wundert nun aber warum das Jobcenter wissen möchte wie viel Kalt- und Warmmiete ich zahle. Ich meine was geht das die an, die Miete bezahle ich doch von meinem Selbstbehalt - ich kriege ja keine Leistung von irgendwem. Meine Rechnung sieht so aus:

3.000,00 € Bruttoeinkommen
1.925,00 € ca. Nettoeinkommen, habe noch keine Abrechnung mit der neuen Steuerklasse bekommen

-35,00 € Berufsunähigkeitsversicherung
-69,00 € Kosten für Weg zur Arbeit
-93,00 € Kredit aus Ehe
1.728,00 € Summe

-581,00 € Kindesunterhalt Selbstbehalt 1080€

1.147,00 € Summe

- € Ehegattenunterhalt Selbstbehalt 1200€

Kann mir das Jobcenter Probleme machen weil meine Wohnung warm 640€ kostet im Selbstbehalt aber 380€ warm zugrunde gelegt werden? Für 380€ warm bekommt man hier im Rhein-Main Gebiet keine Wohnung. Habe nun Angst, dass mir das Jobcenter hier Probleme macht. Habe daher meine Rechtsschutzversicherung mal gefragt un die sagten mir man könnte den Differenzbetrag zwischen 380€ und 640€ auf mein Einkommen dazurechnen wodurch meiner Frau dann wieder Unterhalt zu zahlen wäre???? Aber das macht doch keinen Sinn, mit meinem Selbstbehalt kann ich doch machen was ich will, oder? Denke die Dame von der Rechtsschutz hat das evtl. mit dem Wohnungsvorteil verwechselt, also wenn ich in der Wohnung geblieben wäre und weniger als marktüblich zahlen würde....aber das ist ja nicht der Fall. Die können mir doch nicht nur weil meine Miete höher ist das Geld zu meinem Einkommen dazurechnen.....

Zur Klarstellung, ich will keine Leistung von irgendwem und ich will auch nichts am Selbstbehalt ändern, ich will einfach nur den Kinderunterhalt zahlen und mich ganz normal um die Kinder kümmern...

Kann mir jemand helfen das zu verstehen? Bin echt fertig deswegen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Die_Hessen,

Was du mit deinem SB machst geht das JC nicht s an.

Selbst wenn dir jemand eine Wohnung mietfrei zur Verfügung stellt, kann dies i.d.R nich angerechnet werden.

Achte darauf: die Angaben der DT gehen nicht vom Netto aus, sondern vom bereinigten Netto.

lg
edy

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#2
 Von 
Die_Hessen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Edy,
ja weiß ich aber außer diesen Abzügn

-35,00 € Berufsunähigkeitsversicherung
-69,00 € Kosten für Weg zur Arbeit
-93,00 € Kredit aus Ehe

kann ich vom Nettolohn nichts abziehen, wüsste nicht was da noch ab ginge.

Danke für Deine Einschätzung, wundere mich echt was das Jobcenter mit den Angaben machen will.....

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Die_Hessen,,

Ich denke du musst dir da keine Sorgen machen.

Abwarten wie deren Berechnung ausfällt, und dann evtl. dagegen vorgehen.

Als Bereinigung könnte auch eine sekundere Altersvorsorge ( ich glaube 5 % vom Brutto) dienen.

lg
edy

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ansonsten noch das Auszahlungsnetto vergessen, denn das bereinigte Netto ist der Wert ausgehend vom Brutto und dann Abzug aller zulässigen Posten.

Wenn Du den Kindesunterhalt gezahlt hast, kann Dir niemand mehr reinreden, denn im Hinblickauf die Frau besteht keine erhöhte Erwerbsobliegenheit.

Andererseits wird Dein höherer Mietanteil wohl auch nicht Selbstbehalterhöhend angerechnet werden können.

Sekundäre Altersvorsorge bis zu 4% des vorjährigen Bruttos (abhängig Tätige) bzw 5% (Selbstständige).

Berry

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