Trennung - Kann sich der Partner um die Kündigungsfrist der Mietwohnung drücken?

26. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Spacelab
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennung - Kann sich der Partner um die Kündigungsfrist der Mietwohnung drücken?

Folgende Situation: Meine beste Freundin hat vor einem knappen Jahr mit ihrem Partner eine Mietwohnung bezogen. Den Mietvertrag habe beide unterschrieben. Jetzt haben sich die beiden getrennt und er möchte seine Hälfte der Miete nicht mehr bezahlen. Er sagte bei einer Trennung müsse er die 3 Monate Kündigungsfrist nicht einhalten. Stimmt das? Für meine Freundin geht es ums Eingemachte. Sie macht eine zweite Ausbildung, bekommt also nicht viel Geld und alleine kann sie die Wohnung beim besten Willen nicht bezahlen. Wenn er wenigstens die 3 Monate noch seinen Anteil an der Miete bezahlen müsste dann hätte sie Zeit sich eine neue Wohnung zu suchen die sie sich leisten könnte. Aber wenn er jetzt nicht mehr bezahlt bekommt sie schon ein Problem mit der nächsten Miete die am 1. fällig wird.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Ich vermute, da fehlt noch eine wesentliche Information. Wohnen noch beide in der Wohnung und wenn nein unter welchen Umständen ist der eine Partner ausgezogen?

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

mehrere Personen als Mieter > das fast schon übliche Problem

Er sagte bei einer Trennung müsse er die 3 Monate Kündigungsfrist nicht einhalten. Stimmt das?
Nein
ER hat Anspruch darauf das "Gemeinschaftsverhältnis" mit der Frist aufzulösen, mit der das gemeinschaftlich eingegangene Mietverhältnis beendet werden kann.
Das sind für die Mieterseite i.d.R. 3 Monate.
Da SIE die Wohnung alleine nicht halten kann/will, ist es wichtig dass BEIDE gegenüber dem Vermieter das Mietverhältnis kündigen - eben unter Einhaltung der Kündigungsfrist und am besten in einem Schreiben, das von BEIDEN unterschrieben wurde.

Dort unter "Anspruch auf Abgabe einer Kündigungserklärung gegen den Mitmieter" näher erklärt:
http://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigung-eines-gemeinsamen-mietvertrages/
oder hier "Mieterseitige Kündigung eines gemeinschaftlichen Mietvertrages":
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

Praktisch kann der Fall allerdings noch problematisch werden, da BEIDE ja aus dem gemeinsamen Vertrag gesamtschuldnerisch haften. D.h. der Gläubiger/Vermieter darf sich aussuchen, wen er auf seine Gesamtforderung in Anspruch nimmt ... und ggf. gegen BEIDE das gerichtl. Mahnverfahren einleiten/Zahlungsklage erheben (dann entstehen für BEIDE Zusatzkosten).

Deswegen empfiehlt es sich möglichst bevor Zahlungen einfach ausbleiben dem Vermieter die Problematik zu erklären und darauf zu hoffen, dass der bestenfalls vorerst keine rechtlichen Schritte einleitet.
Falls SIE (oder ihre Familie) z.B. die fälligen Forderungen an den Vermieter vollständig ausgleicht, dann hätte sie wiederum einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrem Mitmieter.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Er sagte bei einer Trennung müsse er die 3 Monate Kündigungsfrist nicht einhalten. Stimmt das?


Wenn 2 Mieter den Vertrag unterschrieben haben, kann keiner der Mieter seine Verpflichtungen aus den Vertrag allein beenden.
Der Vertrag kann vielmehr nur gemeinsam gekündigt werden.
Jeder kann allerdings dem anderen Teil zwingen einer Kündigung zuzustimmen.
Bei einer Ehe gibt es da noch Sonderregelungen. Ich gehe hier aber nicht von einem Ehepaar aus.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Und nicht lang rumalbern, damit man noch zum 31.01.18 (!) kündigen kann.

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#5
 Von 
Spacelab
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wohnen noch beide in der Wohnung und wenn nein unter welchen Umständen ist der eine Partner ausgezogen?

Aktuell wohnt er noch in der Wohnung. Oder besser gesagt er schläft noch da. Denn er hat Anfang der Woche seinen Kram bereits raus geräumt und hat wohl keine persönlichen Dinge mehr in der Wohnung.

Er ist wohl ein Choleriker und in Verbindung mit Alkohol tickt er dann komplett aus. Er hat da schon eine Tischlampe nach ihr geworfen, Teile ihrer Einrichtung beschädigt und als er ihr dann an den Hals ging und drohte sie windelweich zu prügeln hat sie die Wohnung augenblicklich verlassen. Sie ist jetzt bei einer Freundin und ihrem Mann untergekommen. Aber das ist ja keine Dauerlösung.

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Bitte schaut erstmal in den Mietvertrag, ob sich da z.B. ein Kündigungsverzicht befindet. Dann wirds nämlich wirklich problematisch. Ansonsten gilt das, was insebesondere Lolle schon gesagt hat. Schnell kündigen wäre wichtig. Gegenüber dem Vermieter ist die Kündigungsfrist einzuhalten und in der Zeit auch die Miete zu zahlen. Kompliziert wird es im Innenverhältnis, also wer der beiden Hauptmieter die Miete zahlen muss.

Das war letztlich auch der Grund für meine Nachfrage. Es kann durchaus ein Anspruch einer der Partner gegenüber dem anderen bestehen, dass dieser die komplette Miete übernimmt. Möglicherweise kann die Mieterin ihren Ex-Freund zur Übernahme der kompletten Miete verpflichten, wenn er ihr die Benutzung der Mietsache durch Drohungen und Gewalt unmöglich gemacht hatte. Das ist aber sicherlich nicht einfach. Und es hat nichts mit dem Vermieter bzw. der Kündigung des Hauptmietvertrages zu tun.

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