Transportschaden, Verkäufer weigert sich den Schaden zu übernehmen.

20. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Claudinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
Transportschaden, Verkäufer weigert sich den Schaden zu übernehmen.

Hallo,


habe unlängst eine Pressluftflasche bei Ebay ersteigert. Habe vor dem Versand den Verkäufer darauf hingewiesen, wie die Flasche am besten verpackt werden sollte bzw. wie sie bei UPS verpackt sein soll (hatte schon einmal einen identischen Fall, der sich dann sehr schnell aufgeklärt hatte, der Verkäufer nahm den Artikel retour). Habe Ihm geschrieben, dass eine dem Gewicht des Inhalts entsprechende Verpackung/Karton zu verwenden ist und als Poster- und Füllmaterial Styropor oder desgleichen zu verwenden ist...

Als die Lieferung ankam musste ich nach Öffnen des Paketes feststellen, dass ein Transportschaden vorliegt. Ich die Ware gleich eingepackt und zu UPS um den Schaden feststellen zu lassen. UPS nahm den Schaden auf und teilte mir sofort mit, dass die Versicherung von UPS den Schaden ablehnen wird, da nicht ordnungsgemäß verpackt wurde.

Im Schadensbericht der UPS steht drin, dass der Schaden eben nicht übernommen wird, weil unzureichende Außenverpackung, unzureichende Innenverpackung, keine Trennelemente und desweiteren: gerauchter Karton, mangelnde Innenverpackung, nicht gegen verrutschen gesichert.

Nun meldet sich der Verkäufer nicht großartig dazu, das einzige was er bis jetzt geschrieben hat:
"hallo es ist schon komisch das bei deinen sendungen immer ein schaden ist
.ups hat das paket ordnungsgemäs angenommen und es war in ordnung .wenn ups
das paket runtergeschmissen hat (denn sonst geht ein ventil ja nicht
kaputt )hat auch ups für den entstandenen schaden zu haften.auserdem kann
ich den schaden nicht melden da ich nicht der empfänger bin.du hätest die
sendung bei einem schaden nicht annehmen sollen."

Dies ist die einzige Meldung des Verkäufers und seit dem her ist Ruhe von seiner Seite aus.

Nun stellt sich die Frage, wie ist weiter zu verfahren. Wie bekomme ich den Schaden ersetzt oder kann ich vom Kauf zurück treten ?

Wie sieht es rein rechtlich aus. Da ich die Ware per Vorkasse gezahlt habe, ist sie mein Eigentum und wenn ein Versender bzw. Verkäufer sie nicht ordnungsgemäß verpackt, trotz schriftlichen Hinweises vor dem Versand und die Ware dadurch beschädigt wird. ist das dann auch eventl Sachbeschädigung ?

Hoffe auf schnelle Antwort.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ruedi
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ebay selbst kann und wird dazu nicht mehr sagen, als dass du eine "ach so schlechte Bewertung" abgeben kannst ... mehr nicht.

Wenn du das Geld jedoch überwiesen hast, kannst du bis zu 14 Tagen zu deiner Bank gehen und die Überweisung ohne Angabe von Gründen rückgängig machen.

Das würde ich aber nicht einfach so tun.
Wenn UPS dir schriftlich versichern kann, dass das Paket nicht sachgemäß verpackt wurde, informiere den Verkäufer (direkt nachdem das Geld wieder auf deinem Konto ist - versteht sich), und teile ihm mit, dass du das Geld zurück gezogen hast, aufgrund der beschädigten Ware und unsachgemäßer Verpackung. Teile ihm ebenfalls mit, dass du die beschädigte Ware an ihn zurück versenden wirst ... und tue dies.

Die Käufe bei ebay sind rechtskräftig, allerdings hat ebay keine Gelegenheit in so eine Sache einzugreifen.
Wenn du diesen Weg einschlägst, bleibt dem Verkäufer also nichts anderes, als es zu akzeptieren oder vor Gericht zu ziehen. Da du von UPS die Bestätigung hast, dass die Ware von Beginn an falsch verpackt wurde und du vielleicht noch diverse emails vorzeigen kannst, in denen deine "Verpackungstips" an den Verkäufer geschickt wurden, wäre er selbst blöd den Weg des Gerichtes zu gehen, da er in jedem Fall den Kürzeren ziehen wird ...

Viel Glück für diesen und weitere Käufe bei ebay ...

ruehau@web.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Claudinchen
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

also schriftlich von UPS habe ich alles. Die Mails sind natürlich auch vorhanden.
Habe heute mit dem Verkäufer telefoniert, dass einzige was er meinte, er wisse ja nicht ob es sein Flasche sein und hat aufgelegt.

Dann habe ich gleich mit der Bank telefoniert, die haben mir mitgteilt, dass es fast nicht geh eine Überweisung zu retournieren. Ich solle nun den Sachverhalt an eine Abteilung schreiben und die werden dann etweige darüber entscheiden.

Ist das alles so korrekt ?

Gruß
und erstmals Danke

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