Brauche Eure Hilfe!
Ich gebe einem guten Freund ( ein Venezolaner, 22 Jahre alt) die Möglichkeit nach Deutschland einzureisen, da in Venezuela keine Zukunft in Sicht ist. Als Venezolaner braucht er für 3 Monate kein Visum, nur wenn er in Deutschland arbeiten möchte ( was er eigentlich dringend machen müsste, jedoch ohne Visum nicht geht). Er konnte kein Visum beantragen , da er zur Zeit in Peru lebt und die Einreise und Visumsbeantragung in Venezuela sehr schwierig ist und Monate in Anspruch nehmen würde...
Er würde sehr gerne in Deutschland studieren, allerdings sind die deutschen Sprachkenntnisse noch in den Anfängen!
Was ist möglich, könnte er über eine Sprachausbildung und Studienbewerbung den Zeitraum von 3 monatigen Bleiberecht " aushebeln" oder muss er in jedem Fall für ein halbes Jahr ausreisen und wie dann wieder einreisen, nur wieder mit einem Touristenvisum?? Es gibt zu viele Fragen und wenige Antworten. Ich hoffe, jemand von Euch hat ähnliche Erfahrungen und kann mir weiterhelfen. DANKE Euch jetzt schon im voraus.
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Touristenvisum nach 90 tagen verlängern, wie?
Notfall?
Notfall?
Verlängerungen eines visumfreien Kuraufenthaltes ist so nur in besonderen Fällen möglich, siehe §39,40 AufenthV
.
Bürger bestimmter Staaten wie den USA, können visumfrei einreisen und ihren Aufenthalt sogar verlängern, weil
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__41.html §41 AufenthV
einschlägig ist.
Venezuela fällt nicht darunter.
Er müsste in seinem Heimatland bei der deutschen Botschaft/ Konsulat ein "D-Visum" zwecks z.B. Studienaufenthalt beantragen, hierzu benötigt er aber Nachweise, --> Einschreibung, Einladung, Geld, etc. Dies prüft die deutsche Botschaft vor Ort und kann ein paar Wochen dauern.
Sollte er hier seinen Aufenthalt eigenständig verlängern oder mit Mihilfe (Stempellage) können etwaige Straftaten nach dem AufenthG §95 AufenthG
ff begangen werden.
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-- Editiert Polarwolf am 17.03.2015 09:59
>Touristenvisum nach 90 tagen verlängern, wie?
quote:
Touristenvisum nach 90 tagen verlängern
Ein Touristenvisum kann nur in außergewöhnlichen Fällen (z.B. bei Flugunfähigkeit wegen Krankheit oder bei Verkehrstreiks) verlängert werden.
Wenn er hier in Deutschland studieren oder arbeiten will, dann muss er schon mit einem entsprechenden Visum einreisen. Eine Änderung des Touristenvisums in eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht möglich.
Das Visum muss er bei der deutschen Auslandsvertretung in dem Land beantragen, wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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