Ja Moin meine Lieben,
ich habe im zuge eines Gespräches mit meinem Lehrer, eine Tonaufnahme gemacht. Er hat mir erklärt welche inhalte ich in der Präsentation nicht brauche. Die Aufnahme habe ich gemahct, um alles später was er mir gesagt hat bestmöglich umzusetzten. Nun behaubtet der Lehrer mir gewisse sachen so garnicht gesagt zu zu haben. Ich habe natürlich eine schlechtere Note bekommen, obwohl ich seine Aussage auf Ton habe. Nun meine Frage, kann ich die Tonaufnahme ihn zeigen, ohne das ich in schwierigkeiten gerate, zumal ich die Tonaufnahme nur für mich Privat genutzt habe.
MFG
Tonaufname von einer Person
7. Januar 2017
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Frage vom 7. Januar 2017 | 19:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tonaufname von einer Person
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#1
Antwort vom 7. Januar 2017 | 19:50
Von
Status: Unbeschreiblich (120332 Beiträge, 39876x hilfreich)
Zitatich habe im zuge eines Gespräches mit meinem Lehrer, eine Tonaufnahme gemacht :
Für deren Anfertigung Du eine nachweisbare Erlaubnis hast?
Zitatauf Ton habe. Nun meine Frage, kann ich die Tonaufnahme ihn zeigen, :
Wenn Du es schafft die Töne in visuelle Darstellung umzuwandeln, klar.
Nur was soll das nützen?
Vorspielen wäre doch viel sinnvoller (je nach Antwort auf 1)?
#2
Antwort vom 7. Januar 2017 | 23:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatich habe im zuge eines Gespräches mit meinem Lehrer, eine Tonaufnahme gemacht :
Für deren Anfertigung Du eine nachweisbare Erlaubnis hast?
Zitatauf Ton habe. Nun meine Frage, kann ich die Tonaufnahme ihn zeigen, :
Wenn Du es schafft die Töne in visuelle Darstellung umzuwandeln, klar.
Nur was soll das nützen?
Vorspielen wäre doch viel sinnvoller (je nach Antwort auf 1)?
also erlaubnis habe ich nicht und mit zegen meine ich abspielen. Mache ich mich strafbar wenn der Lehrer was davon mitbekommt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Januar 2017 | 00:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120332 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatMache ich mich strafbar wenn der Lehrer was davon mitbekommt? :
Du hast Dich bereits in Moment der Aufnahme strafbar gemacht.
Die Strafbarkeit ist in dem Moment gegeben wo die Tat begangen wird, nicht erst wenn man aufgeflogen ist.
Wenn man aufgeflogen ist, dann folgt die Anzeige, Ermittlung, Gerichtsverfahren, Strafe.
Solange also keiner was von der Tat mitbekommt, kommt da also nichts auf einen zu.
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