Toilettennutzung kostenpflichtig?

12. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)
Toilettennutzung kostenpflichtig?

Mich hat am 11.11. im Köln wieder sehr gewundert, wie dreist mancher Wirt sich seinen zahlenden Gästen gegenüber verhält. Im speziellen der Fall, bei dem in einer Kneipe zunächst beim Betreten von jedem Gast 10 Euro Eintritt kassiert werden.
Auf der Toilette dann der Hinweis:
Toilettennutzung 50 Cent / Tagesflatrate 5 Euro.

Ich frage mich: ist das rechtens?




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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Coxerspaniel am 12.11.2013 11:11

Ich frage mich: ist das rechtens?

Eintritt: Ja
Toilette: Nein

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Hab dazu gerade gesucht. Scheint wohl nur eine Pflicht zur kostenlosen Toilettennutzung in 3 Bundesländern zu geben, ansonsten sind die Gaststättenverordnungen der einzelnen Bundesländer ziemlich unterschiedlich.

In NRW konnte ich keine Pflicht zur kostenlosen Bereitstellung finden.

Das wundert mich zwar, aber naja...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für eure schnellen Antworten!


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


http://www.ihk-koeln.de/upload/ToilettenpflichtGaststaetten_1850.pdf

-> Keine generelle Toilettenpflicht in NRW bei Gaststätten mit weniger als 200 Plätzen.
-> Bei Gaststätten ohne Toilette muss am Eingang(!) auf die fehlende Toilette hingewiesen werden.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für den Link.
Hab mal in die SBauVO gesehen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4620100107092033646#det206644

Das sie Toiletten haben mpssen ist also klar.
Nur wir steht das mit der Kostenpflicht? Dazu habe ich den Dokumenten nichts gefunden...

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#6
 Von 
Coxerspaniel
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 10x hilfreich)

Da Karneval wieder vor der Tür steht, wärme ich das Thema nochmal auf :)

Hat jemand noch weitere Informationen hierzu?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Toilettennutzung kostet Geld, sofern kein kein Gesetz oder eine örtlich geltende Vorschrift von Gesetzesrang gegensätzliches besagt.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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