Todesanzeige erhalten, was ist erbrechtlich zu unternehmen?

5. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
JuppFlupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Todesanzeige erhalten, was ist erbrechtlich zu unternehmen?

Ich habe von meiner Schwester vor etwa 2 Monaten die Todesanzeige meiner Mutter zugeschickt bekommen, leider ohne Begleitschreiben. Meine Mutter ist leider bereits am 24.10.2016 verstorben. Da ich bisher noch nichts weiteres von meiner Schwester gehört, oder gelesen habe und ich bisher auch noch keine Post vom Nachlassgericht erhalten habe, möchte ich mich hiermit erkundigen, wie ich mich erbrechtlich korrekt zu verhalten habe und welche nächsten Schritte ich einleiten kann/muss/soll um meine Rechte zu erhalten?

Vorab vielen lieben Dank für Eure Hilfe! ;-)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Du solltest Dich beim NG erkundigen, ob es ein Testament gibt. Ggf. ist dort Deine Anschrift nicht bekannt.

Sollte es allerdings kein Testament geben, gilt die gesetzliche Erbrfolge und Du bist Miterbe. In diesem Fall gibt es keine Benachrichtigung vom NG.

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#2
 Von 
JuppFlupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo cruncc1, vielen lieben Dank für Deine Antwort und für Deine Mühe.

Welche Voraussetzungen, bzw. welche Dokumente brauche ich damit das NG mir mitteilt, ob ein Testament existiert?

Muss ich mich an das NG wenden, wo meine Mutter als letztes gemeldet war? (Hamburg)? Denn ich wohne in Köln?

"Sollte es allerdings kein Testament geben, gilt die gesetzliche Erbfolge und Du bist Miterbe. In diesem Fall gibt es keine Benachrichtigung vom NG".

Sofern ich nach der gesetzlichen Erfolge Miterbin bin, wie habe ich mich zu verhalten, was muss ich tun um meine Rechte umzusetzen? Wie geht es weiter? Wer informiert mich darüber?

Ich habe nur die Todesanzeige von meiner Schwester erhalten, sonst nichts, was mich sehr wundert!

Nochmals vielen lieben Dank für Eure Mühe!!!





0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Welche Voraussetzungen, bzw. welche Dokumente brauche ich damit das NG mir mitteilt, ob ein Testament existiert?

Du musst nachweisen, dass Du die Tochter bist.
Zitat:
Muss ich mich an das NG wenden, wo meine Mutter als letztes gemeldet war?

Ja, zuständig ist das NG am letzten Wohnsitz.
Zitat:
Sofern ich nach der gesetzlichen Erfolge Miterbin bin, wie habe ich mich zu verhalten, was muss ich tun um meine Rechte umzusetzen?[/QUOTE[
Vorausgesetzt es gibt keine weiteren Kinder, seid ihr je zur Hälfte Erben und Du musst Dich mit Deiner Schwester auseinandersetzen. Ihr müsst Euch einigen.
Zitat:
Wer informiert mich darüber?

Niemand. Mit einer Ausfertigung des Erbscheins (es genügt, wenn ein Erbe diesen beantragt), kannst Du Auskünfte z.B. bei Banken einholen.
Zitat:
Ich habe nur die Todesanzeige von meiner Schwester erhalten, sonst nichts, was mich sehr wundert!

Was hast Du denn erwartet?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuppFlupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals vielen Dank für Deine Antwort.

Es gibt definitiv nur meine Schwester und mich, als Erbe!

Um mich beim NG als Tochter auszuweisen, reicht dafür eine Kopie aus dem Stammbuch, oder ist eine Geburtsurkunde nötig?

Ich denke das mein Schwester bereits einen Erbschein beantragt hat um alles selbst zu kontrollieren, jedoch antwortet meine Schwester weder telefonisch, noch schriftlich auf meine Nachrichten! Was kann ich nun machen?

Kann auch ich einen Erbschein zusätzlich beantragen? Wo beantrage ich diesen und welche Dokumente sind dafür nötig?

Ich weiß auch nicht wie hoch der Wert des Nachlasses ist (Es gibt definitiv ein Haus und ggf. noch Lebensversicherungen, Sparkonten etc.).

Wie kann ich herausfinden welchen Wert der Nachlass hat?



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Um mich beim NG als Tochter auszuweisen, reicht dafür eine Kopie aus dem Stammbuch, oder ist eine Geburtsurkunde nötig?

Im Stammbuch sind Geburtsurkunden enthalten.
Zitat:
Ich denke das mein Schwester bereits einen Erbschein beantragt hat...

Denken heißt nicht wissen! Nachfragen beim NG.
Zitat:
um alles selbst zu kontrollieren

Ohne Deine Mitwirkung kann sie nichts machen (außer sie hätte eine Vollmacht über den Tod hinaus, die Du dann sofort widerrufen solltest)
Zitat:
jedoch antwortet meine Schwester weder telefonisch, noch schriftlich auf meine Nachrichten! Was kann ich nun machen?

Anwalt beauftragen.
Zitat:
Kann auch ich einen Erbschein zusätzlich beantragen?

Es ist ein Erbschein erforderlich (dort stehen dann alle Erben drin). Es gilt herauszufinden, ob bereits ein Erbschein erteilt wurde.
Zitat:
Wie kann ich herausfinden welchen Wert der Nachlass hat?

Das hatte ich bereits geschrieben. Ansonsten mal gurgeln z.B. nach Auskunft Miterbe.

-- Editiert von cruncc1 am 06.01.2017 15:53

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#6
 Von 
JuppFlupp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe zwischenzeitlich beim Nachlassgericht angerufen und erfahren das, weder ein Testament hinterlegt wurde, noch ein Erbschein beantragt wurde!? Meine Schwester hat sich bisher auch nicht gemeldet!

Wie erhalte ich Informationen über den Wert des Nachlass?

Wie geht es nun weiter, was wären die nächsten Schritte?

1. Selbst einen Erbschein beantragen?
2. ist es Sinnvoll meiner Schwester per Einschreiben einen Brief (Aufklärung & Nachlasswert & Pflichtteil) zu schreiben mit einer Frist?
3. Ist es ratsamer einen Anwalt aufzusuchen und mich beraten zu lassen, bzw alles in die Hände eines Anwalts zu geben?

Vorab nochmals vielen Dank für Eure Hilfe!




0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Denn Erbschein können auch Sie beantragen, dessen Kosten werden von Nachlass getragen. Damit können Sie sich (beide oder gemeinsam) einen Überblick verschaffen, ob es Konten gibt und was darauf ist.

Wenn es ein Haus gibt, dann würde ich auch beim Grundbuchamt nachfragen.

Hat sich Ihre Schwester denn schon bezüglich des Nachlasses kundig gemacht? Die kann ja nur Auskünfte über das geben, wovon die selbst Kenntnis hat.... Es ist ja schon ungewöhnlich, da noch kein Erbschein beantragt wurde. Sollte Ihre Schwester schon Konten aufgelöst haben, etc, ist sie Ihnen gegenüber natürlich zur Auskunft mit Belegen verpflichtet.

Ich würde einfach mal rauf nach Hamburg fahren, um mit der Schwester zu reden.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

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