Hallo im Forum. Ich hoffe ihr könnt helfen! Kurz zum Fall:
GmbH:
Gesellschafter A (80% EInlage) möchte liquidieren, da GmbH "stillgelegt" (Der einzige "Mit-Arbeiter" ist verstorben).
Gesellschafter B ist kurz nach GmbH Gründung (in den 90ern) wegen privater Probleme verschollen. Es wurde jetzt von uns herausgefunden, das dieser in 2009 ebenfalls verstorben ist.
Nun gibt es nur noch Gesellschafter A mit der stillgelegten GmbH (+-0). Uns wurde vom Notar gesagt, das wir nun erst Erben von Gesellschafter B suchen müssen und alles ein riesiger Trabbel ist, bis diese GmbH erst einmal liquidiert ist??? Riesenaufwand für nichts. Es gibt keine Gewinnausschüttung.
Wie muss verfahren werden, bzw. hat man die Möglichkeit sowas zu verkürzen?
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"VG"
Tod eines Gesellschafters. Liquidation der GmbH
19. Oktober 2011
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Frage vom 19. Oktober 2011 | 15:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tod eines Gesellschafters. Liquidation der GmbH
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 23. Oktober 2011 | 16:21
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Es muss ein Liquidator bestellt werden. Diese Handelsregisteranmeldung müssen alle Gesellschafter bzw. die Erben beim Notar unterschreiben.
Nach Ablauf des Sperrjahrs und Veröffentlichung der Liquidation im Bundesanzeiger kann die GmbH gelöscht werden.
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