Tochter nach dem Abi für 11 Monate in die USA

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Iceman2016
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Tochter nach dem Abi für 11 Monate in die USA

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag und hoffe ich drücke mich nicht zu umständlich aus ... ;-).

Es handelt sich um meine derzeit 16 jährige zweitgeborene Tochter, die nach ihrem Abi (sofern es geschafft wird ) für ca. 11-12 Monate in die USA will (nicht möchte). Es ist kein Studiengang oder irgendwas zur Vorbereitung auf ein Studium oder Beruf im klassischen Sinne, sondern vielmehr ein zusätzliches Highschooljahr in den USA über eine bestimmte Organisation (Camps).

Meine Tochter lebt bei der Kindesmutter von der ich in 2012 geschieden wurde. Unterhalt zahle ich brav und pünktlich nach DDT Stufe 5 nur für meine Tochter. Ex hat wieder geheiratet. Es besteht keine Unterhaltstitel oder sonstiges.

Die Reise soll im Sommer 2018 beginnen. Sie wird, wenn sie das Abi im nächsten Jahr fertig macht, erst 17 Jahre alt sein und tritt die Reise auch mit 17 Jahren an und wird dann in den USA volljährig. Somit benötigt sie / die Kindesmutter meine Zustimmung, da gemeinsames Sorgerecht.

Ich habe meiner Tochter in einem persönlichen Gespräch erklärt, dass ich die ausgesuchte Maßnahme persönlich nicht gut finde und meiner Meinung nach andere Programme (Aupair/Work and Travel) für wesentlich geeigneter halte und diese auch finanziell unterstützen würde. Die von meiner Tochter ausgesuchte Maßnahme werde ich nicht unterstützen - es fehlt mit da die Ausrichtung auf die berufliche Entwicklung. Gleichwohl habe ich meiner Tochter aber auch mitgeteilt, dass sie grundsätzlich in die USA reisen darf und sie mein Einverständnis erhält, allerdings ohne Kostenbeteiligung und das es das Privatvergnügen zwischen Tochter und Mutter ist.

Nun kommt die Kindesmutter in Spiel, die die Wünsche der Tochter zu 100 % teilt und es nicht akzeptieren kann, dass ich anderer Meinung bin. Ich habe mich mit ihr getroffen um auch ihr meinen Standpunkt klar zu machen. Leider konnte ich die Mutter nicht überzeugen, dass andere Programme ich für besser geeignet halte.

Ich hatte der Kindesmutter eine einfache Vollmacht zukommen lassen indem ich bestätige, dass meine Tochter in die USA reisen darf. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die Kindesmutter mir schriftlich bestätigt, mich von den Kosten für diese Programm komplett rauszuhalten.

Die vorgenannte Vollmacht wurde von der durchführenden Organisation "geprüft" und als nicht ausreichend erachtet. Soll heißen, die Kindesmutter fordert mich nun auf, dass von der Organisation vorgefertigte Einverständnisformular bis Ende des Monats beizubringen. Ansonsten wird die KM den gerichtlichen Weg einschlagen um meine Unterschrift oder was auch immer zu erhalten.

Ich werde aber auf keinen Fall dieses Formular der Organisation unterschreiben und Kosten werde ich auch nicht übernehmen.

Vielen Dank für die Anregungen und Meinungen.

Gruss Iceman





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29 Antworten
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#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Es sind hier zwei Komplexe zu trennen, einmal das Einverständnis, zum anderen die finanzielle Frage.

Kannst Du kurz erläutern was der Inhalt des Formulars ist, und welche der Inhalte über das hinausgehen was Du zu unterschreiben bereit bist? Dann könnte man das besser einschätzen.

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Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich teile mal bewusst zwischen der juristischen Seite und der menschlichen auf.

1. Zunächst zur jur. Seite. Wenn ein Titel besteht, der über die Volljährigkeit hinaus geht, muss der bedient werden, solange der in der Welt ist. Es ist in der Masse der Fälle immer sinnvoll, mit Erreichen der Volljährigkeit neu zu rechnen. Schon, weil ab da das Kindergeld voll angerechnet wird, die Spielregeln sind anders. Dann ist noch zu berücksichtigen, ob die Tochter priviligiert ist, u.s.w.

Ehe die Kleine 18 ist, spielt das keine Rolle. Da sie in keiner Ausbildung ist, zahlst Du weiter. Musst aber auch keine Mehrkosten tragen. Ich sehe da weder Mehrbedarf noch Sonderbedarf. Allerdings sollte vor dem Abschwirren in die USA geklärt sein, was nach dem 18. Geburtstag läuft. Und da sie ab da weder in Ausbildung ist noch im Studium musst Du dann auch nicht zahlen, wenn die Angelegenheit mit dem Titel geklärt ist.

2. Nun zur anderen Seite. Du hast offensichtlich ein sehr zielstrebiges Mädel. Mit 17 Abi, das ist schon beeindruckend. Nur, mal ganz ehrlich, an einer Uni würde sie in dem Alter untergehen. Das kann bei der heutigen Struktur nur sehr schwer funktionieren. Vielleicht ist das Jahr ja ganz gut. Wie wärs mit einem Kompromiss? Du zahlst das Jahr noch weiter wie gehabt, allerdings unter voller Anrechnung des Kindergeldes? Keinen Cent mehr? Und Rückgabe des Titels bzw. des Dokuments.

Wenn die Kleine dann wieder da ist, sieht man weiter.

wirdwerden


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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mit 17 Abi, das ist schon beeindruckend. Nur, mal ganz ehrlich, an einer Uni würde sie in dem Alter untergehen. Das kann bei der heutigen Struktur nur sehr schwer funktionieren.
Da muss ich widersprechen. Meine Kinder haben das beide gut geschafft bisher.

Allerdings finde ich, dass der TE es sich hier sehr einfach macht:
Zitat:
und meiner Meinung nach andere Programme (Aupair/Work and Travel) für wesentlich geeigneter halte und diese auch finanziell unterstützen würde.
Lieber Iceman, informiere dich erst mal, wenn du das ernsthaft unterstützen willst! Meine Kinder haben jedenfalls kein solches Programm gefunden, welches Minderjährige zulässt (deswegen der frühe Studienbeginn, Work&Travel kommt dann eben zwischen Bachelor und Master). Soll die Tochter jetzt rumgammeln, bis sie volljährig wird und teilnehmen kann? Willst du das finanzieren?

Zum rechtlichen: Das muss natürlich, da keine Ausbildung, überhaupt nicht finanziert werden. Wenn die Mutter die Zustimmung des Vaters durch das Gericht ersetzen will, soll sie es gern versuchen. Da wird wohl kein Richter zustimmen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du, das Kind ist noch eine gewisse Zeit minderjährig. Da gilt Deine Aussage "ohne Ausbildung kein Geld" nicht. Und - es gibt genug Programme auch für Minderjährige. Gerade mit den USA.

wirdwerden

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#5
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Es geht ja um eine Zustimmung für einen Aufenthalt, der sich an reinen Fixkosten 5 stelligen Bereich anzusiedeln ist.

Ich denke mal, das es in dem Formular eben genau darum geht, dass der TO nicht nur sein Einverständnis, sondern auch eine Kostenübernahme erklären soll. (Ist die Mutter in der Lage das Geld aufzubringen?)

Sobald er aber ggü. der Organisation eine Kostenübernehme erklärt kann die sich dann ja aussuchen an wen sie sich wenden und im schlimmsten Fall zahlt er dann KU und die Gesamtkosten des Aufenthalts, wenn die KM sich weigert zu zahlen bzw. gar nicht in der Lage dazu ist.

Ich denke bei einem Gerichtsverfahren wird wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass du ja grundsätzlich bereits schriftlich dein Einverständnis gegeben hast. Alles andere dürfte dann ein Problem zwischen Orga und Mutter sein, wenn erstere auf das eigene Formular bestehen (könntest du auf dem Formular den dir nicht durchstreichen?)
Das Gericht wird sich aber auch damit beschäftigen, ob die Kosten angemessen sind im Verhältnis zu den Lebensumständen der Eltern. Sprich, ob sie auch als intakte Familie diese Kosten hätten stemmen können und GEMEINSAM so einen Aufenthalt abgesprochen hätten (zum Bsp. würde ein Kind aus einem HarztIV-Haushalt sowas wohl eher nicht machen, da nicht finanzierbar)

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#6
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Er hat es nicht wirklich gesagt, aber so wie der TE rüberkommt, hat er kein Problem damit dem bisherigen Kindesunterhalt auch in dem USA-Jahr weiter zu zahlen, will sich allerdings nicht an eventuellen Sonderkosten beteiligen.
Das kann ich vollkommen nachvollziehen.
Ich würde an seiner Stelle auch nichts unterschreiben, bei dem ich für eventuelle Kosten bürge.
Es kommt nun sehr darauf an, was er denn da überhaupt unterschreiben soll.

Kannst du das Formular bei einem Bilderdienst hochladen (persönliche Angabe schwärzen) und hier verlinken?

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#7
 Von 
Iceman2016
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal Danke für die zahlreichen Wortmeldungen.

Ein Titel besteht nicht. Töchterchen würde nach erfolgreichem Abschluss so ca. 4 Monate auf ihren volljährigen Geburtstag warten müssen um ggf. Aupair oder Work and Travel (oder sonst was) zu machen. In dieser Zeit könnte sie rumhängen oder sich anderweitig engagieren. Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen, dass Work and Travel ne echte Herausforderung ist und einen wirklich positiv fürs Leben prägt. Leider ist hier noch nicht mal ansatzweise die Bereitschaft gewesen sich mit meiner Meinung auseinander zu setzen. Auch weitergehende Vorschläge z.B. mal über eine Duale Ausbildung nach zu denken wurden "belächelt". Einzig das Highschool Programm (welches für mich ein nett verpacktes Wohlfühljahr darstellt) ist das Maß aller Dinge.
Mein Gefühl ist, dass es im Grunde gar nicht um irgendeine MitinsBootholnummer geht sondern vielmehr um eine Kostenbeteiligung. Wenn da nicht die Sache mit meiner Unterschrift wäre ....

Einen Ausblick über den mögliche beruflichen Werdegang oder zumindest welche Richtung gibt es momentan nicht .... !
Fixkosten stehen so bei 12t Euronen ohne Taschengeld....

Die Thematik mit "was ist wenn sie 18 geworden ist" steht auch noch im Raum. Kindesmutter hat schon angekündigt, dass es für sie glasklar und Töchterlein glasklar sei, dass weiterhin brav zu zahlen ist. Mein Einwand, dass Töchterlein ab 18 selbst in die Tasten zu hauen hat und auch die Kindesmutter barunterhaltspflichtig ist wurde kopfschüttelt . Hier hat Töchterchen schon angedroht mit dem 18 Geburtstag per Vollmacht alle Verantwortung zu den Unterhaltsfragen auf die Kindesmutter zu übertragen.
Na dann Prost!!
Zur Info... da ist noch ein studierender Sohn mit 20 Lenzen von der gleichen Frau für den ich natürlich alleine die Ausbildung finanzieren darf (und auch kann), Kindesmutter bleibt da geschickt unter dem Selbstbehalt von 1300 € ;-)

Link: https://workupload.com/file/9DtWTah

Hoffe der Link funktioniert.

Danke an alle und Gruss Iceman

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Hm. Das liest sich wie eine Blankovollmacht.
Das wüde ich so auch nicht unterschreiben. Bzw. nur mit dem Zusatzm, dass du für die dadurch entstehenden Kosten nicht aufkommen kannst und wirst.

Btw. Versuch doch mal dort anzurufen und nachzufragen, welches Problem denn mit der von dir unterschriebenen Vollmacht besteht und schicke sie ggf. direkt dort hin (oder faxe sie, wenn sie dort noch nicht vorliegt zur Prüfung zu).

Vielleicht besteht das Problem ja gar nicht auf Seiten der Organisation, sondern auf Seiten der Mutter ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Eine Blankovollmacht ist das nicht, dass ist lediglich eine Einverständniserklärung, dass die Tochter das Jahr in den USA absolvieren darf. An sich nichts Wildes wenn da nicht der kleine Hinweiß wäre, dass es sich bei dem Wisch nur um einen "Zusatz" zum eigentlichen Vertrag handelt.

Interessant wäre zu wissen, was bezüglich Kostentragung im Vertrag steht.

Hast Du den Vertrag vorliegen oder überhaupt jemals zu Gesicht bekommen?

-- Editiert von spatenklopper am 29.06.2017 15:33

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Iceman, ich hatte doch schon geschrieben: wenn kein Titel da ist, zahlst Du das, was Du bisher zahlst, bis sie 18 ist, und dann stellst Du die Zahlungen ein, da in keiner Ausbildung, wenn Du nicht willst. Und dann hat jetzt die Mutter und dann die Tochter ein Problem.

Ich würde mich dem von Dir favorisiertem Modell doch etwas distanzieren. Ist auch nicht mehr das, was es mal war. Die Tochter meines Kollegen ist vor nicht allzu langer Zeit zurück gekommen, vorzeitig, mit einigen anderen, war schrecklich und unzumutbar, ich hab die Fotos gesehen.

Ein Jahr Besinnung, wenn man so jung Abi macht, das ist doch gar nicht schlecht. Nur, so teuer muss es wirklich nicht sein. Soziales Jahr kann man inzwischen weltweit absolvieren, meine Nichte war in einem Kinderheim in Ghana, Yad Vashem in Israel ist auch was, u.s.w. Es gibt da mit Sicherheit sinnvollere Sachen, die auch nicht so teuer sind.

Da Du aber der Geldgeber bist, kannst Du mitgestalten, und sei es durch Zudrehen des Geldhahns mit 18.

Ich sehe bzw. lese es hier immer wieder. Nur weil die Eltern oder ein Elternteil Geld hat, kann man da nicht automatisch draus ableiten, dass deshalb dieses auch wohltätig auf die Nachkommen zu verteilen ist, einerlei, was sie gerade tun oder lassen. Ein solcher Anspruch besteht nun mal nicht.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 29.06.2017 15:58

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Das liest sich wie eine Blankovollmacht.
Nein, das ist keine Blankovollmacht. Natürlich wird auf einen bestehenden Vertrag zwischen der Mutter und der Gesellschaft verwiesen, diese Erlaubnis muss ja schließlich zuordenbar sein. Ich sehe hier kein Problem den Zettel zu unterschreiben. Der Vater wird hier zu keinerlei Zahlung verpflichtet, er gibt lediglich sein Einverständnis, dass die Tochter diese Reise antreten darf. Ich finde solch eine Reise sehr gut, denn solch ein langer Auslandsaufenthalt bildet und formt einen Menschen ungemein. Die Spracherfahrung die man erlangen wird, ist Gold wert für das spätere Berufsleben. Ich verstehe jetzt nicht wirklich warum der Fragesteller so dagegen wehrt. Ich kann diesem nur ans Herz legen seiner Tochter dies zu ermöglichen und zwar in einer Weise wie es der Tochter gefällt. In diesem Moment ist nämlich auch ein bleibender Erfolg fast schon garantiert. Es spielt doch gar keine Rolle ob sie arbeitet oder sich nur vergnügt. Der Gewinn an Lebenserfahrung ist unbezahlbar!

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Na ja, wenn was unbezahlbar ist, dann kann man es ja gar nicht bezahlen. Und sollte sich dann damit auch nicht befassen.

Für mich ist ein ganz wichtiger Teil der Erziehung auch, dass man verantwortungsvoll mit den finanziellen Mitteln umgeht, die da sind, und auch dieses lernt. Da ist ein älterer Bruder, Student, der voll vom Vater finanziert wird. Ist ja auch völlig in Ordnung. Und jetzt diese Verlustierung/Lebenserfahrung, in die Entscheidung wurde der Dukatenesel nicht eingebunden. Das geht doch gar nicht. Es gibt wesentlich preiswertere Modelle, die auch in die berufliche Zukunft führen können.

wirdwerden

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
in die Entscheidung wurde der Dukatenesel nicht eingebunden. Das geht doch gar nicht.
Der Dukatenesel wird doch überhaupt nicht finanziell belastet!!! Er zahlt keinen Cent mehr als wenn seine Tochter in D bleiben würde. Wo ist das Problem?

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Doch, er soll doch die Zusatzkosten tragen. Das ist das Problem.

Ich hab noch mal nachgeschaut. Ausgehend davon dass die Klasse der DT dem Verdienst entspricht nach welchem er jetzt Unterhalt leistet, kann und muss er dieses Abenteuer nicht finanzieren, auch wenn es pädagogisch wertvoll ist. Er zahlt einfach wie bisher weiter bis zur Volljährigkeit, und, wenn die Tochter dann in keinem Studium/keiner Ausbildung ist, stellt er die Zahlungen ein. Nimmt sie wieder auf, wenn die Tochter eben in Studium/Ausbilung ist.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 29.06.2017 16:51

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#15
 Von 
Iceman2016
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein den Vertrag habe ich nie zu Gesicht bekommen. Auch bin ich erst vor ca 6 Wochen erst informiert worden. Die ganze Angelegenheit brodelt schon seit Herbst 16.
Ich scheine hier wohl falsch verstanden worden zu sein...... ich will ja meine Zustimmung geben, nur muss ich doch auch überzeugt sein und genau das ist es. Ich kann doch nichts unterschreiben, wenn ich anderer Meinung bin. Natürlich bekommt meine Tochter unabhängig von Unterhalt (ob er ihr zusteht oder nicht lassen wir mal aussen vor) ein angemessenes Taschengeld wenn sie rüber fährt.

Die Frage die sich mir stellt, warum man meine Kostenneutralität nicht einfach mit in das Schreiben packen ??oder irgendwas anderes aufsetzen, wo ich nur meine Zustimmung zur Reise geben kann? Meinetwegen auch von der Organisation.
Also so wie es jetzt da steht mit Bezug auf irgendwelche Abmachungen zwischen der Ex und der Organisation .... No Way.
Wird schon einen Grund haben warum ich den Vertrag nicht zu sehen bekommen.

Tja würde sagen ich befinde mich in einer Sackgasse. Hat jemand nen Tipp?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Künstlerin
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 105x hilfreich)

Ich würde die Ex schriftlich darauf hinweisen, dass Du grundsätzlich gewillt bist, auch das Formular der Agentur zu unterschreiben, dass sie Dir dazu aber bitte den Vertrag vorlegen möchte, da auf diesen Bezug genommen wird. Dann kannst Du prüfen, was Du da unterschreibst... und dann endgültig entscheiden...
Wenn sie das verweigert, wird sie damit ganz sicher auch vor Gericht scheitern - das kann man ihr durchaus auch so deutlich zu verstehen geben. Dann setzt vielleicht ein Umdenken ein und sie legt das Ding vor.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Einen Tip?

Ja, zum Telefon greifen und die angegebene Nummer anrufen und nachfragen. Da könntest du deine Fragen klären und da du, wie ja die Orga richtig festgestellt hat, sorgeberechtigt bist müssen sie dir auch die Auskünftge erteilen ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Iceman2016):
Hat jemand nen Tipp?


Ich würde das Formular um einen Zusatz ergänzen, das mit dieser Zustimmung keinerlei Kostenübernahmeverpflichtung eingegangen wird, es sich lediglich um die Erlaubnis zur Auslandreise handelt.

Zitat (von -Laie-):
Der Vater wird hier zu keinerlei Zahlung verpflichtet, er gibt lediglich sein Einverständnis, dass die Tochter diese Reise antreten darf.
Mir fällt da spontan die konkludente Zustimmung ein.

Zitat (von wirdwerden):
wenn kein Titel da ist, zahlst Du das, was Du bisher zahlst, bis sie 18 ist,


Auch dass ist in dieser Absolutheit nicht zwingend, denn eine Minderjährige die z.B. keinen Studienplatz oder Ausbildungsplatz vorweisen kann, ist gehalten sich um bezahlte Arbeit zu kümmern.

Zitat (von Iceman2016):
Ansonsten wird die KM den gerichtlichen Weg einschlagen um meine Unterschrift oder was auch immer zu erhalten.


Dass hast Du möglicherweise missverstanden. Das Gericht kann wenn es hart auf hart kommt, an Deiner Stelle zustimmen. So etwas gibt es in familienrechtlichen Fragen häufiger - vornehmlich bei Kündigungen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

So lange ich den eigentlichen Vertrag nicht in Händen hätte, würde ich überhaupt nicht unterschreiben. Mutter und Tochter wollen etwas, dann sollen sie auch liefern.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Doch, er soll doch die Zusatzkosten tragen. Das ist das Problem.
Nein! Das glaubt der Fragesteller nur, aber dazu gibt es überhaupt keine Handhabe der Agentur. Auf dem Zettel den er unterschreiben soll gibt er nur die Erlaubnis, dass seine Tochter teilnehmen darf. Mehr nicht. Andere Verträge, die nicht mit ihm abgeschlossen wurden, brauchen ihn überhaupt nicht zu interessieren. Wieso bist du der Meinung, dass diese Erlaubnis den Vater zu einer Zahlung zwingen könnte?

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#21
 Von 
Iceman2016
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@Laie
Mmhhh...ich sehe persönlich das Problem, dass Bezug genommen wird auf einen Vertrag und ich stillschweigend nicht nur der Reise zustimme.
Was macht dich so sicher, dass da nicht doch was kommen könnte?
Mal ehrlich, unterschreibst du etwas, von den du nicht persönlich nicht überzeugt bist ?
Das man es dem Kind gönnt steht m. E. auf einem ganz anderen Blatt.

Ich habe jetzt die Mutter gebeten, das Dokument entsprechend mit einem Zusatz zu versehen, dass ich sowohl aus der Verantwortung bzw. Verträge als auch allen entstehenden Kosten hierfür rausgehalten werde. Sollte ja kein Problem sein, wenn sowieso klar ist, dass nichts auf mich zurück fällt und ich "nur" der Reise zustimme.

Mal sehen was passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Iceman2016):
Mmhhh...ich sehe persönlich das Problem, dass Bezug genommen wird auf einen Vertrag und ich stillschweigend nicht nur der Reise zustimme.
Warum soll das ein Problem sein? Natürlich muss deine Erlaubnis einen Bezug zu speziell dieser Reise haben. Es ist doch normal, dass solch ein Dokument zuordenbar ist.

Zitat (von Iceman2016):
Was macht dich so sicher, dass da nicht doch was kommen könnte?
Hast du ausser dieser Erlaubnis irgendetwas unterschrieben oder sonstwie zugesagt? Nein?......so what....

Zitat (von Iceman2016):
Mal ehrlich, unterschreibst du etwas, von den du nicht persönlich nicht überzeugt bist ?
Ja natürlich! Warum soll denn nur meine eigene Meinung die richtige sein? Wenn die Tochter überzeugt ist, dass das für sie das Richtige ist, dann ist das doch völlig in Ordnung. Sie möchte diese reise antreten, nicht du.
Das einzige was ich streichen würde wäre die Formulierung "wie zuvor ausführlich besprochen", denn anscheinend wurde ja nichts besprochen.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du hast offensichtlich ein sehr zielstrebiges Mädel. Mit 17 Abi, das ist schon beeindruckend. Nur, mal ganz ehrlich, an einer Uni würde sie in dem Alter untergehen.


Das ist mittlerweile durchaus die Regel bei G8.Da kommen so einige mit den Eltern an die Hochschulen zur Einschreibung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Also das finde ich jetzt massiv unfair. Du willst deiner Tochter weiter Unterhalt zahlen, obwohl sie nur ein Jahr Party machen wird (denn dass diese Aufenthalte die Sprachkenntnisse verbessern, ist nicht mehr als ein Werbespruch - da wäre ein Highschoolyear in der 10. Klasse das Richtige gewesen oder ein Arbeitseinsatz nach der Schule, hier aber hängt man überwiegend mit anderen Internationals ab).

Und der Sohn studiert fleißig, während die Mama der Schwester die 12000 Euronen für die Programmbuchung spendiert.

Ich finde, du solltest in der Zeit, die die Tochter auf Party verbingt, den dann nicht zu zahlenden Betrag ansparen und deinem Sohn übergeben. Das sind zwar weniger als 12000€, aber immerhin auch ein nettes Sümmchen und ein gewisser Ausgleich dafür, wie unfair sich die Mutter ihm gegenüber benimmt.

Wenn deine Tochter ein gerecht denkender Mensch ist, wird sie das als Mindestmaß von Gerechtigkeit einsehen. Wenn nicht: warum willst du so einer Type freiwillig Geld zukommen lassen? Frag sie mal....




1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich teile mal bewusst zwischen der juristischen Seite und der menschlichen auf.



Ehe die Kleine 18 ist, spielt das keine Rolle. Da sie in keiner Ausbildung ist, zahlst Du weiter.
wirdwerden


:???:

Evt. fasse ich jetzt gewaltig ins Klo. Aber soweit mir bekannt, muss man nur Unterhalt zahlen, sofern das Kind in Ausbildung ist.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von ratlose mama):
Das liest sich wie eine Blankovollmacht.
Nein, das ist keine Blankovollmacht. Natürlich wird auf einen bestehenden Vertrag zwischen der Mutter und der Gesellschaft verwiesen, diese Erlaubnis muss ja schließlich zuordenbar sein. Ich sehe hier kein Problem den Zettel zu unterschreiben. Der Vater wird hier zu keinerlei Zahlung verpflichtet, er gibt lediglich sein Einverständnis, dass die Tochter diese Reise antreten darf. Ich finde solch eine Reise sehr gut, denn solch ein langer Auslandsaufenthalt bildet und formt einen Menschen ungemein. Die Spracherfahrung die man erlangen wird, ist Gold wert für das spätere Berufsleben. Ich verstehe jetzt nicht wirklich warum der Fragesteller so dagegen wehrt. Ich kann diesem nur ans Herz legen seiner Tochter dies zu ermöglichen und zwar in einer Weise wie es der Tochter gefällt. In diesem Moment ist nämlich auch ein bleibender Erfolg fast schon garantiert. Es spielt doch gar keine Rolle ob sie arbeitet oder sich nur vergnügt. Der Gewinn an Lebenserfahrung ist unbezahlbar!


Naja, da der Vertrag über die Mutter dann läuft, da das Kind minderjährig ist, und der Vater seine Zustimmung gegeben hat, kann man davon ausgehen, dass er bei Nichtzahlung mithaftet.

Finde die Aussagen daher von den Foristen doch sehr naiv.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Naja, da der Vertrag über die Mutter dann läuft, da das Kind minderjährig ist, und der Vater seine Zustimmung gegeben hat, kann man davon ausgehen, dass er bei Nichtzahlung mithaftet.
Wie kommst du zu dieser Annahme??? Verträge 2er Parteien sind für eine 3. Partei in keinster Weise bindend. Der Vater gibt seine Erlaubnis zum Auslandsaufenthalt, aber der Vertrag über die Reise besteht zwischen Mutter und Veranstalter. Der Vater ist eine 3. Partei welche nicht Bestandteil des Vertrages ist. Es gibt keinerlei übereinstimmende Willenserklärungen bezüglich Zahlung zwischen Vater und Veranstalter. Ich sehe hier auch keine gesamtschuldnerische Haftung.

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#28
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hier irrst Du, weil Du die Spezialitäten des Familienrechts und deren Rechtssprechung außer acht lässt.

Allein die Zustimmung zum Besuch einer Privatschule (Internat) beinhaltet auch die Zustimmung zur anteiligen Kostenübernahme, sofern dies nicht expliziet ausgeschlossen wurde (aus einem Urteil).

Passt zwar nicht 100%ig, gibt aber die Richtung vor.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
asst zwar nicht 100%ig,
Sehe ich jetzt auch nicht wirklich als passendes Beispiel an, denn es geht hier nicht um Schule oder Ausbildung sondern um eine "Lustreise".

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