Titel und doch kein Geld

13. Februar 2006 Thema abonnieren
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Frischling
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Titel und doch kein Geld

Hallo!
Ich habe Anfang Januar 06 vor dem Arbeitsgericht einen vollstreckbares Urteil gegen meinen früheren AG bekommen.
Nachdem die Zahlung durch den AG nicht erfolgte, rief ich diesen an, der mir dann sagte, er habe Insolvenz angemeldet, was er nachweislich bis heute nicht getan hat.
Das vollstreckbare Urteil habe ich am 16.01. dem GV übersandt, mit der Bitte um Pfändung.
Der GV hat versucht den Auftrag zu erledigen, hat aber den Schuldner nicht angetroffen. Das Pfändungersuchen hat er daraufhin beim Anwalt des Schuldners zugestellt.
Nun herrscht aber von allen Seiten das großen Schweigen im Walde. Der Anwalt muckt nicht, der Schuldner macht ebenso einen auf toten Mann und vom GV bekomme ich auch nur Aussagen zu hören, was er bis jetzt gemacht hat.
Der Schuldner war bis vor 3 Wochen noch für seinen Hauptauftraggeber tätig und da müssen noch einige große Summen geflossen sein.
Ich verstehe nicht, wieso nicht, wie auch bei Otto Normalverbraucher, dem Schuldner angedroht wird, dass man das nächste Mal kommt und dann eben die Tür geöffnet wird. So hat er ja schön Zeit, all sein Firmeninventar zu verteilten und Gelder verschwinden zu lassen. Das mag vielleicht nachher strafbar sein, aber davon bekomme ich mein Geld auch nicht, denn was weg ist, ist weg.
Ich habe zwar jetzt den Tip bekommen, einen Überweisungs- und Pfändungsbeschluß zu beantragen, aber ich befürchte, dass die Konten schon leer sind und es dann für mich heißt "Außer Spesen, nix gewesen".
Was kann ich noch tun, um dem Schuldner an den Kragen zu können? Alles würde mich nur Geld kosten und das habe ich Dank des Verhaltens des Schuldners nun wahrlich nicht mehr.
Noch gute Vorschläge?
Vielen lieben Dank.

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11 Antworten
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#1
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3 Fragezeichen
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Frischling
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Hi,
haben eben erfahren, dass der GV den Schuldner am letzten Mittwoch angtroffen hat. Dabei hat der Schuldner nichts mehr von einem angeblichen Insolvenzverfahren gesagt und die EV wollte er auch nicht abgeben.
Nun bin ich am überlegen, ob ich beantrage, dass der Schuldner die EV abgeben muß und sollte er dies nichts tun bzw. zu dem Termin nicht erscheinen, dass man Haftbefehl beantragt.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich diesen Antrag genau gegenüber dem GV formulieren muß?
Ein Überweisungs- und Pfändungsbeschluß hat wohl keinen Sinn, da dass schon durch das Finanzamt passiert ist und die da wohl die Finger drauf haben. Oder gehen bei solchen Sachen Lohnforderungen vor?
Vielen lieben Dank.

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#2
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guest123-977
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#3
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guest123-977
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Lehrling
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#4
 Von 
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Frischling
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Ja, war ein normaler ZV-Auftrag. Tja, der Schuldner ist nirgends angestellt, sondern wird vermutlich noch brav als Selbständiger unterwegs und wird das Geld sonstwo verschwinden lassen. Angaben wollte der Schuldner keine machen. Ich werde morgen einfach die Abgabe der EV verlangen.

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#5
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Frischling
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Was passiert, wenn ich dem GV den Auftrag erteile, dem Schuldner die EV ab zu nehmen, der Schuldner dies aber nicht tun will, weil er dafür immer noch zu viel hat? Wie kann ich noch an mein Geld kommen? Kann der GV einen Ratenzahlungsvereinbarung vom Schuldner verlangen oder gar Gegenstände pfänden, wenn im Betriebs- oder Privatvermögen noch was vorhanden ist?
Ich gehe mal davon aus, dass ich diese Einsätze der GV erst mal bezahlen muß, oder wie sieht das aus?

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#6
 Von 
guest123-977
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Lehrling
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#7
 Von 
3 Fragezeichen
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Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)

Reike, das habe ich schon verstanden und der Auftrag für den GV ist ja auch schon geklappert.
Was bringt es mir, wenn der Schuldner keine EV ablegt, weil er noch zu viel hat und dann trotzdem nicht bezahlt? Deshalb ja auch meine Frage, ob der GV nicht hätte gleich pfänden können oder geht das nicht, weil der Schuldner Freiberufler ist?

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#8
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guest123-977
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Lehrling
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#9
 Von 
3 Fragezeichen
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Frischling
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Hallo Reike,

ich habe dem GV jetzt folgendes geschrieben:

Sollte der Schuldner die Forderung (Hauptforderung plus Kosten für Ihre Bemühungen) bei Ihrem Besuch nicht in voller Höhe begleichen, eine Ratenzahlung auf maximal 6 Monate zusichern, und kein verwertbares Vermögen oder Sachgegenstände zur Pfändung vorhanden sein, beantrage ich die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung beim Schuldner.

Sollte sich der Schuldner weigern diese abzugeben oder zum Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nicht erscheinen, so beantrage ich ebenfalls, gegen den Schuldner Haftbefehl zu erlassen.


Ich weiß, dass der Schuldner lediglich seinen Hauptauftraggeber los ist, was seine größte Einnahmequelle war. Arbeiten tut er sicherlich noch, denn er ist tagsüber nie Zuhause.
Habe auch schon an einen Überweisungs- und Pfädungsbeschluß gedacht, aber da war schon Finanzamt aktiv. :(
Ich werde auf jeden Fall berichten, wie das Ganze ausgegangen ist oder wie es so weiter läuft. Kann vielleicht auch anderen noch nützlich sein, denn in so eine Situation kommt man als AN schneller, als man sich versehen kann.
Ich habe sowas noch nie gemacht und habe vielleicht deshalb etwas viel gefragt. Möchte nicht, dass ich etwas falsch mache. Hätte ich das mit der eidesstattlichen Versicherung vorher gewußt, dann hätte ich dies dem GV gleich mit in Auftrag gegeben.

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#10
 Von 
guest123-977
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Lehrling
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#11
 Von 
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Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke für die guten Tipps. :) Ich werde mal meine Lauscher aufstellen. ;) Ich hoffe, dass dem Schuldner bei der EV schon die Manschetten gehen werden, denn sowas macht sich für einen Freischaffenden nie gut.

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