Titel erhalten. Aber kein Geld.

27. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Foo360
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Titel erhalten. Aber kein Geld.

Hallo zusammen,

um unseren Fall kurz zu beschreiben: Nach 3,5 Jahren mit Prozessen und Ärgernissen haben wir einen Titel wegen "arglistiger Täuschung" gegen unsere Hausverkäufer bekommen. Sie haben uns das Haus mit Mängeln verkauft, die wir inzwischen beheben müssen und dabei an finanzielle Grenzen kommen. Das Paar hat sich in der Zwischenzeit getrennt und wie wir über eine Kontopfändung erfuhren, verdient die Frau (inkl. Unterhaltszahlungen) gerade so viel, dass sie nichts an uns abtreten muss. Da es um eine hohe Summe von über 50.000 Euro geht, möchten wir uns nun an den Ex-Mann, also dem Verkäufer, wenden, zumal er immer noch stolz mit seinem teuren, geleasten Wagen durch die Gegend fährt. Unsere Anwältin sagt, wir müssen herausbekmmen, wo der Schuldner arbeitet, um eine Lohnpfändung in Erwägung ziehen zu können. Aber wie sollen zwei Berufstätige das anstellen: Dem Herrn morgens auflauern und zur Arbeit folgen? Davon abgesehen haben wir bald keine Kraft mehr.

Daher stehen wir nun erst einmal blöd da und wissen nicht, was wir machen können. Sehr unbefriedigend! Derzeit denken wir darüber nach, ein Inkassounternehmen einzuschalten, aber die Kosten liegen bei 50% Anteil der erfolgten Einforderungen und wir sind uns unsicher, ob das überhaupt erfolgsversprechend ist oder sich über Jahre hinzieht, ohne Erfolg zu bringen.

Hat jemand einen Tipp, wie wir weiter vorgehen können? Kann jemand ein Inkassounternehmen im Bereich Oldenburg/ Wilhelmshaven empfehlen, dass effektiv vorgeht? Wenn wir wüssten, dass wir schnell zumindest zu einem Teil des Forderungsbetrages kämen, würden wir auch entsprechend dafür zahlen. Wir müssen schließlich auch die uns hinterlassenen Schäden vorstrecken...

Es kann doch nicht sein, dass man so "verarscht" wird und sein Leben derart versaut wird und sich die Schuldner die Sonne auf den Bauch scheinen lassen...

DANKE

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

ZV-Auftrag an GV - Einholung von Drittauskünften gem. § 802 I ZPO (z:B. bei den Trägern der GRV (AG), beim Bundeszentralamt für Steuern).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Kann jemand ein Inkassounternehmen im Bereich Oldenburg/ Wilhelmshaven empfehlen, dass effektiv vorgeht?

Inkassos sind nicht effektiv, gerade bei solchen Schuldnern.



Zitat:
Aber wie sollen zwei Berufstätige das anstellen: Dem Herrn morgens auflauern und zur Arbeit folgen?

Das wäre eine Möglichkeit. Oder Ermittler einschalten.

Aber zum Glück hat hamburger-1910 ja eine Alternative genannt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Foo360):
Derzeit denken wir darüber nach, ein Inkassounternehmen einzuschalten, aber die Kosten liegen bei 50% Anteil der erfolgten Einforderungen

Ein Inkassounternehmen muss meines Wissens nach RVG abrechnen, wie sollen da solche Kosten zusammenkommen?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das ist die wundersame Welt der Inkassos. Die lassen sich eine Erfolgsprämie versprechen. Dagegen gibt es ja kein ausdrückliches Verbot. Nur dem Schuldner gegenüber dürfen sie nicht mehr als RVG nehmen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

ok, Sie haben recht bekommen. Beitreibung jedoch wie immer fraglich, bzw schwierig.
aber trotzdem mal gefragt: hätten Sie nicht durch einen mitgenommenen Fachgutachter das alles vermeiden können? Kostenpunkt vlt 1000 und nicht, wie jetzt, 50000.

-- Editiert von nouvaleur am 06.06.2015 20:52

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nicht jeder Mangel wird durch ein allgemeines Gutachten sofort erkannt. Es kommt immer drauf an, mit welcher Zielsetzung ein Gutachten beauftragt wird. Außerdem ist man im Nachhinein immer etwas schlauer...

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