Tipps zur „.eu“-Domain

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Sunrise Period

EURid (European Registry of Internet Domain Names) vergibt die neuen .eu-Domains in drei Phasen. Sie lässt den Inhabern von Kennzeichnungsrechten Vortritt und hat dazu die Sunrise Period eingerichtet. Diese soll in zwei Phasen ablaufen. Anschließend erhalten in der dritten Phase alle Angehörigen der EU das Recht zur Anmeldung.



Phase 1

  • Registrierung für öffentliche Organisationen und Inhaber nationaler Markenrechte
  • ab Oktober 2005

Phase 2

  • Registrierung für weitere Rechteinhaber (Inhaber nicht eingetragener Marken, Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen, Familien-, geographische Herkunftsnamen usw.)
  • ab Dezember 2005

Phase 3

  • Registrierung für alle Angehörigen der EU
  • ab Februar 2006

.eu soll neben .com zur beliebtesten Domain werden. Beantragen mehrere Antragsteller die selbe Domain, so erhält sie der erste Antragsteller. Außerdem gilt: Je früher Sie einen Antrag stellen, desto schneller wird dieser bearbeitet.

Sicheren Sie sich deswegen am Anfang der Sunrise Period Ihre Domain. Versäumen Sie dies, so können in der Phase 3 Dritte Ihren Namen registrieren lassen. Sie erhalten die Domain dann möglicherweise nur über einen teuren Kauf oder über einen Rechtsstreit. „.eu sunrise whois“ legt den Verlauf eines Antrages in der Sunrise Period offen. Auf Mitbewerber Ihrer Domain können Sie so frühzeitig reagierten.


Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak
Tel. 05 11 / 59 09 10 - 20 · Mail horak@iprecht.de

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