Tipps im Umgang mit der Versicherung im Schadensfall

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Was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Schaden bei der Versicherung melden

Einleitung

Ein Versicherungsfall kann auf viele verschiedene Arten eintreten:

  • Sie können mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt worden sein.
  • Ihnen wurde aus Ihrem Fahrzeug das Navigationssystem gestohlen.
  • Sie kommen von der Arbeit nach Hause und müssen feststellen, dass in Ihre Wohnung eingebrochen wurde.
  • Beim Besuch eines Freundes oder einer Freundin haben Sie Kaffee auf die neue Couch geschüttet.
  • Im Wohnzimmer tropft auf einmal Wasser von der Decke und Sie stellen fest, dass das darüber liegende Badezimmer ebenfalls bereits unter Wasser steht.
  • Ein Sturm hat die Dachziegel Ihres Hauses heruntergeweht.
  • Der Hagelschauer von vergangener Nacht hat nicht nur an Ihrem Fahrzeug Spuren hinterlassen sondern auch an Ihrem Haus.
  • Usw.

Diese Beispiele haben alle gemeinsam, dass Sie sich mit einem Umstand auseinander setzten müssen, der Ihnen nicht bekannt ist; es können Ihnen finanzielle Nachteile und Einbußen drohen, Sie sehen sich möglicherweise einem langen Verfahren ausgesetzt oder wissen einfach nicht, wie sie vorgehen müssen.

Thomas Lustenberger
Partner
seit 2014
Rechtsanwalt
Berliner Allee 14
30175 Hannover
Tel: 0511-235 9483 0
Web: http://www.karoff-moehring.de
E-Mail:
Recht anderer Staaten Schweiz, Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht, Verwaltungsrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 1 Std. Stunden

Hierbei kann es hilfreich sein zu wissen, wie Sie sich im Rahmen eines Versicherungsfalles im Umgang mit der Versicherung zu verhalten haben.

2. Schaden melden

Melden Sie den Schaden unverzüglich bei Ihrer Versicherung. Der Begriff „unverzüglich“ bedeutet hierbei ohne schuldhaftes Zögern.

Hierzu reicht es zunächst aus, dass Sie den Schaden telefonisch melden. Darüber hinaus ist jedoch auch immer eine schriftliche Schadenanzeige abzugeben. Hierzu verwenden die Versicherungsunternehmen vorgefertigte Formulare, die angefordert werden können.

  • Tipp: Wenn Sie eine Schadenanzeige erhalten und entsprechend ausgefüllt haben, kopieren Sie sich diese für Ihre Unterlagen.

Einige Versicherungsunternehmen bearbeiten die Schäden nicht ausschließlich in der Hauptniederlassung, sondern haben ihre Außendienstmitarbeiter oder Vertriebspartner mit entsprechenden Regulierungsvollmachten ausgestattet. Das bietet Ihnen die Möglichkeit, den Schadensfall bei zwei verschiedenen Stellen anzuzeigen. Welchen Weg Sie hierbei einschlagen sollten, lässt sich nicht grundsätzlich sagen.

  • Tipp: Sofern sie einen guten Draht zu Ihrem Versicherungsagenten haben, ist es zunächst immer ratsam, diesen direkt über den Eintritt des Versicherungsfalles zu informieren. Sollte ihr Versicherungsvermittler jedoch telefonisch nicht zu erreichen sein oder Ihnen ist bekannt, dass dieser zurzeit beruflich stark ausgelastet ist, sollte der Versicherungsfall direkt bei der Hauptniederlassung angezeigt werden.
  • Tipp: Fragen Sie bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages Ihren Versicherungsagenten, ob dieser über eine entsprechende Regulierungsvollmacht verfügt oder ob die Schäden grundsätzlich direkt in der Hauptniederlassung anzuzeigen sind. Damit vermeiden Sie im Schadensfall unnötigen Zeitverlust.

Unterlassen Sie die unverzügliche Schadensmeldung, kann dies ggf. zu weitreichenden Konsequenzen für Sie führen.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nehmen Sie auch mit dieser Kontakt auf und unterrichten diese über den Schadensfall.

3. Korrespondenz mit Versicherung

Haben Sie den Schaden bei der Versicherung gemeldet, teilt diese Ihnen in der Regel auch die weitere Vorgehensweise mit. Sofern keine Hinweise erfolgen, ist es durchaus angebracht, nach dem Grund zu fragen und eine Frist zu setzen.

  • Tipp: Es bietet sich in diesem Stadium an, die Korrespondenz direkt mit der Versicherung zu führen. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe hat auch immer zur Folge, dass dadurch Kosten entstehen, die ggf. selber getragen werden müssen.

Nehmen Sie telefonisch mit der Versicherung Kontakt auf, empfiehlt es sich, sowohl den Grund der Kontaktaufnahme, den Namen des Sachbearbeiters als auch den genauen Zeitpunkt zu notieren. Diese Vorgehensweise ist auch bei den Versicherungsunternehmen gängige Praxis.

  • Tipp: Im Streitfall lassen sich dadurch etwaige Zusagen, Versprechungen usw. gegebenenfalls leichter zu beweisen.

Räumen sie der Versicherung auch immer eine ausreichende Zeitspanne zum Tätigwerden ein. Die Wege sind nicht immer kurz bei den Versicherern und die Sachbearbeiter stets überlastet.

  • Tipp: Selbstverständlich führt ein lautstarkes Auftreten am Telefon nicht zum gewünschten Ziel, sondern schafft nur zusätzlichen Frust auf beiden Seiten.

4. Versicherung reagiert nicht

Sofern die Versicherung nicht reagiert hat und Sie keinerlei Fortschritt in der Bearbeitung des Schadenfalles feststellen können, kann dies mehrere Gründe haben:

  • Die Versicherung konnte die Ermittlungen noch nicht abschließen.
  • Es konnten noch nicht alle Unterlagen zusammen getragen werden.
  • Die polizeiliche Ermittlungsakte liegt noch nicht vor.
  • Der Schaden wurde noch nicht beziffert.
  • Das in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten wurde noch nicht erstellt.
  • Die Schadensmeldung ist untergegangen.
  • Usw.

Selbstverständlich kann der Grund der Verzögerung auch an der Organisation des Versicherers liegen, an fehlendem Personal oder auch aus taktischen Erwägungen.

  • Tipp: Auch in dieser Situation empfiehlt es sich, telefonisch den Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen und darüber hinaus schriftlich eine Frist zur entsprechenden Bearbeitung zu setzen.

Der Grund für die Verzögerung ist für den Versicherungsnehmer oder den Geschädigten auch selbstverständlich grds. zweitrangig. Dennoch ist in dieser Situation Einfühlungsvermögen gefragt.

Sofern Ihnen durch eine etwaige Verzögerung zusätzlicher Schaden entsteht, ist der Versicherer hierauf explizit hinzuweisen.

5. Die Versicherung hat reagiert

Die Versicherung hat reagiert und ihnen wurde ein Schreiben zugeschickt. Folgenden Situationen können sie sich bspw. in diesem Zeitpunkt ausgesetzt sehen:

  • Der eingetretene Schaden wurde vollumfänglich beglichen.
  • Die Versicherung hat keine Leistung erbracht
  • oder die Leistungen wurden erheblich gekürzt.

Dieses Stadium der Bearbeitung des Versicherungsfalles bietet enormes Konfliktpotenzial.

Wurde der von Ihnen geltend gemachte Schaden vollumfänglich ausgeglichen, treten im Normalfall keine Schwierigkeiten mehr auf.

  • Tipp: Gegebenenfalls wäre zu untersuchen, ob alle Schadenpositionen angefordert wurden. Die Versicherer entschädigen meist nur die Positionen, die vom Versicherungsnehmer oder vom Geschädigten eingefordert worden sind.

Die beiden anderen Alternativen können zuweilen dazu führen, dass sich der Geschädigte bzw. der Versicherungsnehmer erheblichen finanziellen Schwierigkeiten ausgesetzt sieht. Die Gründe für ein derartiges Verhalten seitens des Versicherers können selbstverständlich sowohl tatsächlicher als auch rechtlicher Natur sein.

  • Tipp: Sind Sie der Meinung, dass Kürzungen zu Unrecht vorgenommen wurden, bleibt Ihnen vielfach nur noch der Gang zum Anwalt. Seien sie bei eigenmächtiger Recherche im Internet in den einschlägigen Plattformen und Foren entsprechend vorsichtig.

6. Anwaltliche Hilfe

Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch, führt dies zwangsweise dazu, dass zusätzliche Kosten verursacht werden. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, können Sie bei dieser um entsprechende Deckungszusage bitten.

  • Tipp: Sie sollten daher bereits im Rahmen der (telefonischen) Erstberatung sich über die Höhe der Kosten genau informieren, so dass im Nachhinein kein böses Erwachen eintritt.

Sollten Sie sich trotz des Kostenrisikos entscheiden, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so sollten Sie zum Beratungsgespräch mit Ihrem Anwalt sowohl den Versicherungsvertrag mit den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen als auch sämtliche bereits geführte Korrespondenz mitnehmen. Nur dadurch ermöglichen Sie eine vollumfängliche Beratung.

7. Zusammenfassung

Die oben aufgeführten Tipps sollen ihnen bei der Kommunikation mit der Versicherung im Schadensfall Hilfestellung leisten.

Selbstverständlich stellt jeder Versicherungsfall einen Einzelfall dar und ist auch entsprechend zu behandeln. Dennoch ist die menschliche Komponente auf beiden Seiten vorhanden, so dass auch die Kommunikation im Schadensfall entsprechend geführt werden sollte.

Es kann zuweilen aber ratsam sein, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

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