Tierschutzvertrag - Eigentumsvorbehalt

14. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
BiSt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Tierschutzvertrag - Eigentumsvorbehalt

Hallo Zusammen,

ich habe einen - für mich - akuten noch nie gehabten Fall zu bewältigen:

Wir haben am 05.04.2014 einen Hund unter bestem Gewissen vermittelt (Telefonate, persönl. Kennen lernen, vorkontrolle). Wir haben zu dritt (Vermittler und PS) befunden das dies eine gute Stelle für den Hund sein könnte. Als ich nun vergangenen Samstag 2 Std. dort war, bot sich mich ein völlig anderer Hund und ich war wirklich erschrocken. Der Hund der auf unserer Pflegestelle so aufgeblüht ist: zugenommen, aufgeschlossen, freundlich, anhänglich, liebevoll war völlig fremd! Er war wieder sehr dünn, geduckt, ängstlich, zurückhalten, distanziert. Die Erziehungsmaßnahmen sind zu streng, wir haben dies diskutiert, aber ohne Erfolg. Es bleibt wie es ist. Dieser sensible Hund zerbricht an der Strenge. Wir würden ihn gerne dort weg holen. Es ist einfach nicht das richtige zu Hause, die Leute verhalten und präsentieren sich nun nach Unterschrift auf dem Vertrag anders als vorher.

In unserem Vermittlungsvertrag ist folgende Klausel:
„Dem Übernehmer wird das Tier unentgeltlich überlassen. Der Tierschutzverein XYZ behält das Eigentum an dem Tier. Der Empfänger zahlt dem Tierschutzverein XYZ bei Über¬gabe des Tieres eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR ___________ €.

Habe ich rechtlich Rückendeckung den Hund auf vernünftige Weise dort weg zu holen?

Der Horror eines jeden Vermittlers...
Traurige Grüsse,
BiSt

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Dem Übernehmer wird das Tier unentgeltlich überlassen. Der Tierschutzverein XYZ behält das Eigentum an dem Tier.


Was für eine Art Vertrag soll das denn dann sein? Wäre doch allenfalls als Leihe/Miete zu verstehen (einen Kaufvertrag, bei dem kein Eigentum übergeht, gibt es nicht).
Wenn die "Aufwandsentschädigung" kein Selbstkostenpreis war, ist es Miete, sonst Leihe.
Da gelten die üblichen gesetzlichen Bedingungen bzgl. Vertragsende bzw. (fristgerechter/fristloser) Kündigung.

quote:
Der Horror eines jeden Vermittlers


"Horror" sind ja eher solche Verträge, bei denen selbst die, die sie abschließen, offenbar nicht wissen, was sie tun.



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4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BiSt
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Diese Dinge sollen ausschließlich dem Schutz des Tieres gelten, nichts anderes, kein TSV möchte seine Schützlinge wieder sehen, wir sind froh über alle Tiere die gut vermittelt sind und in Familien leben.

Ich kenn mich mit dem Recht nicht aus, bin lediglich einer der Vermittler und arbeite mit den vorgegebenen Formularen/Verträgen und muss für das Tier einen Ausweg finden. Man hofft nie mal auf so eine Klausel angewiesen zu sein.

Ob der Vertrag (Schutzvertrag nennt er sich bei uns nicht Kaufvertrag) - aus deiner Sicht Horror ist - spielt keine Rolle, die Frage ist, ob der Satz dem Tier hilft im Notfall. Ich für meinen teil möchte es richtig machen...



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-- Editiert BiSt am 15.04.2014 12:23

-- Editiert BiSt am 15.04.2014 12:26

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HamptieV
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 113x hilfreich)

Ich halte es auch für einen Horror:

1. Vermittler, die 2 Stunden bei mir auftauchen und meine Hundehaltung kritisieren.

2. Vermittler, die glauben, wenn sie Schutzvertrag schreiben, sei es kein Kaufvertrag. Sorry, es ist Geld geflossen und damit ist es ein Kaufvertrag. Schutzverträge gibt es nicht!

Vielleicht hatte der Hund auch einfach Angst, wieder aus der Endstelle weg zu müssen. Oder das Verhalten war der Spiegel Eures Verhaltens.

Den Fall hatte ich persönlich auch schon mal, der Hund war bei dem Besuch der "Kontrolleure" auch völlig von der Rolle, weil das Verhalten der beiden Tierschutz"beauftragten" völlig daneben war. Mein Hund hat sich erst einmal beruhigt, als die endlich weg waren. Ich habe die nie wieder reingelassen, muss man auch nicht. Dafür war dann das Vet.amt da, natürlich ohne jede (!) Beanstandung.

Wende Dich an einen Anwalt und frage den nach der Gültigkeit Deines Vertrages. Um ein Verfahren wirst Du wohl nicht herumkommen.

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.01.2016 16:27:12
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo BiSt,


augenscheinlich versehentlich hat dir mein vorangegangener Schreiber die Antwort bereits gegeben und zwar in seinen vorletzten Absatz. Dort steht ganz zum Schluss

"Dafür war dann das Vet.amt da, natürlich ... "
Für alle doe es vielleicht nicht wissen, "Vet.amt" bedeutet Veterenäramt.

Im Notfall genau dort Anrufen beim Vet.amt.
Aber wirklich nur im Notfall und vorzugsweise mit Beweisdaten wie Bilder oder Unterschriften der Nachbarn etc, aber doch bitte nicht Stalken also Hinterherstellen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Diese Dinge sollen ausschließlich dem Schutz des Tieres gelten, nichts anderes, kein TSV möchte seine Schützlinge wieder sehen, wir sind froh über alle Tiere die gut vermittelt sind und in Familien leben.


Wer übernimmt denn ein Tier, das der Verein jederzeit ohne Begründung wieder zurückverlangen kann (etwa weil er es anderswo teuer verkaufen kann)? Mit sowas schießt man sich selbst ins Bein als Tierschutzverein.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
HamptieV
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von TheSilence):
Wer übernimmt denn ein Tier, das der Verein jederzeit ohne Begründung wieder zurückverlangen kann (etwa weil er es anderswo teuer verkaufen kann)?


Das ist bei den sogenannten "Tierschutzvereinen" so üblich. Die sind zwar laut Tierschutzgesetz Händler, das hindert die "Tierschutz-Kontrolleure" nicht, die neuen Besitzer zu dransalieren.

Zitat (von Hope Valentine):
Aber wirklich nur im Notfall und vorzugsweise mit Beweisdaten wie Bilder oder Unterschriften der Nachbarn etc, aber doch bitte nicht Stalken also Hinterherstellen.


Sonst ist es eine Falsche Verdächtigung und strafbar nach Strafgesetzbuch. Löst auch noch eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung aus.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

Zitat:
Dem Übernehmer wird das Tier unentgeltlich überlassen. Der Tierschutzverein XYZ behält das Eigentum an dem Tier.

eigentlich sagen diese beiden sätze alles aus.
eigentühmer ist der tsv, besitzer jener der den hund zur zeit hält.
wenn bei einer kontrolle, welche die jetzigen besitzer sicherlich zu gestimmt haben, zweifel an der haltung des hundes aufkommen, dann kann der eigentühmer des hundes ihn wieder an sich nehmen.
es besteht vertragsfreiheit und dieser kurzer ausschnitt aus dem vertrag lässt keine sittenwidrigkeit erkennen ;) .
dumm ist nur folgendes S
Zitat:
chutzvertrag nennt er sich bei uns nicht Kaufvertrag
. bei einem kaufvertrag geht das tier in das eigentum des käufers. hmm sollte nochmal geprüft werden.

-- Editiert von jau am 23.01.2016 10:37

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HamptieV
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 113x hilfreich)

Zitat (von jau):
eigentühmer ist der tsv, besitzer jener der den hund zur zeit hält.
wenn bei einer kontrolle, welche die jetzigen besitzer sicherlich zu gestimmt haben, zweifel an der haltung des hundes aufkommen, dann kann der eigentühmer des hundes ihn wieder an sich nehmen.


Ein Eigentümer hat nicht das Recht, einfach so einen Hund wieder an sich zu nehmen, das wäre eine Besitzstörung. Es müsste in dem Vertrag auch geregelt sein, unter welchen Bedingungen der Hund wieder in den Besitz des TSV geht.

Außerdem muss geklärt werden, ob der TSV auch tatsächlich der Eigentümer des Hundes ist....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

wir kennen weder den gesamten schriftl. inhalt dieses vertrages, noch mündl. vereinbarungen.
dann habe ich noch völlig folgendes falsch interprediert... "schutzvertrag nennt er sich bei uns nicht kaufvertrag".
so wie der ts es schreibt könnte es auch ein schutzvertrag sein und dies ist völliger quatsch, weil es ist ein kaufvertrag, weil ja geld geflossen ist in diesem "schutzvertrag",
also hat sich das thema wohl erledigt, der hund bleibt beim jetzigen eigentühmer/besitzer. der tsv hat sich da ein eigentor geschossen(?)!
obwohl zu bedenken wäre, dass dieser "schutzvertrag" keine gewährleistungsansprüche enthält und somit nicht direkt als kaufvertrag zu werde ist.
warum es sich tsv immer so schwer machen ist seltam und nicht nachvollziehbar. :sweat:
es wird irgendwann mal zeit das ein gericht ein richter klar und verständlich ein urteil über solch praxis fällt damit tsv mal aufwacht um ihre "verträge " grundlegend überarbeiten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat:
..also hat sich das thema wohl erledigt, der hund bleibt beim jetzigen eigentühmer/besitzer.


Zumindest ist der Hund jetzt fast 2 Jahre älter, falls er noch lebt ;)

0x Hilfreiche Antwort

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