Tierliebe?

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Wie weit muss oder darf ihre Tierliebe gehen? Unterschiedliche Ansichten über Haustiere führen sehr oft zu Streit unter Nachbarn.

Haustiere sind in Miet- und Eigentumswohnungen grundsätzlich erlaubt, es sei denn, der Mietvertrag oder ein Beschluss der Eigentümerversammlung verbietet Tiere ausdrücklich.

Gewisse Belästigungen muss der Nachbar ertragen. Der Nachbar hat auch in der allgemeinen Ruhezeit keinen Anspruch darauf, dass Hundegebell gänzlich unterbeleibt. Er muss es auch hinnehmen, wenn fremde Katzen ab und zu in seinem Garten streunen.
Bei Tauben ist die Toleranz nicht so hoch, da diese Krankheiten übertragen können. In dicht besiedelten Gebieten sind selten mehr als 20 Tauben pro Zucht zulässig, in ländlichen Gebieten können es bis zu 100 sein.

Bienenzucht ist in eng besiedelten Gebieten dagegen gänzlich unzulässig. In anderen Gebieten aber erlaubt, da Bienen in Gartengebieten eben "ortsüblich" sind.

Das Halten von Kampfhunden kann durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft untersagt werden.

Auch hier gilt wieder der Grundsatz: Bitte nehmen Sie beim Halten von Tieren Rücksicht auf ihre Nachbarn.

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Seite  1:  Tierliebe?
Seite  2:  Wie Sie sich wehren
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