Guten Tag
Ich habe ein Problem und zwar habe ich einem bekannten einen Hund übergeben habe aber einen Vertrag aufgesezt.
Wie sich aberherausstellte hat diese Person die bedingungen des Vertrages gebrochen und zwar die Punkte:
Die Hündin zu Krastieren.
Keine Deckung (Zucht) der Hündin.
Und genau diese Punkte Hat er gebrochen und diese person will diese Hündin nochmals decken lassen. Was somit zum widerholten mal zum vertrags bruch kommt.
Was kann ich dagegen erwirken.
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Tierkaufvertragsbruch
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
als erstes sollen sie bedenken, dass der hund durch kaufvertrag in den alleinigen besitz des käufers übergegangen ist.
ohne den vertraglichen inhalt genauer zu kennen, sage ich mal... dann macht er es eben so, solang der gesundheit des tieres nichts im wege steht. was wollen sie dagegen tun?
gerade gegen ihre kurze schilderung des vertragsinhaltes spricht die kastrationspflicht der hündin und die nicht verwendung zur zucht. mit welchen argumenten möchten sie diesen passus im vertrag untermauern? das nur sie zb. züchten dürfen und sonst keiner? beim punkt "kastration" ist es ratsam sich mit dem deutsche tierschutzgesetz auseinander zu setzen und den inhalt auch versuchen zu verstehen.
ein vetrag ist nur solange etwas wert, so lang sich der inhalt gesetzeskonform verhält !
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Was kann ich dagegen erwirken
was wollen sie den bewirken?
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quote:
von freya2011 am 05.09.2013 12:48
Wie sich aberherausstellte hat diese Person die bedingungen des Vertrages gebrochen und zwar die Punkte:
Die Hündin zu Krastieren.
Keine Deckung (Zucht) der Hündin.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass solche vertragliche Bedingungen sittenwidrig sind. Keinem Eigentümer kann beim Kauf vertraglich auferlegt werden, was er mit seinem Eigentum machen darf und was nicht.
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
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Mein Bauchgefühl sagt mir, dass solche vertragliche Bedingungen sittenwidrig sind.
Nein, die Anforderungen an "sittenwidrig" sind hoch (da denke man immer an die ursprüngliche Bedeutung, also an Fälle wie "der Käufer verpflichtet sich, dreimal Sex mit dem Verkäufer zu haben").
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Keinem Eigentümer kann beim Kauf vertraglich auferlegt werden, was er mit seinem Eigentum machen darf und was nicht.
Aber selbstverständlich geht das (einvernehmlich vertraglich).
Das ist auch völlig üblich, man denke etwa an das Thema Vorkaufsrecht.
Und gerade bei Tieren sind sogen. Schutzverträge (oder eben auch Zuchtverbote) ebenfalls üblich.
Im übrigen können wir beide auch einvernehmlich vereinbaren, daß ich mit dem von dir gekauften Auto niemals auf die Autobahn fahre, nicht außerhalb von Deutschland und daß ich immer nur bei Aral tanke.
Das ist zwar ungewöhnlich, aber nicht "sittenwidrig" i.S.d. BGB.
Auf der Schiene kommt man also nicht weiter.
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Sehe ich genauso.
Bei Tieren vom Züchter oder auch aus dem Tierheim bzw. von Tierschutzorganisationen enthalten die (Schutz)Verträge gerne entsprechende Vereinbarungen. Kenne z. B. eine Orga, die generell nicht in den Freigang vermittelt.
Dass das Tier kastriert werden sollte, war hier beiden Vertragspartnern klar. Alternative wäre gewesen, es vor Übergabe zu kastrieren, wodurch vermutlich der Kaufpreis um einiges höher gewesen wäre.
So irre es auch klingt, könnte es gut sein, daß hier seitens des Verkäufers ein Recht an den vertragswidrig geborenen Welpen besteht. Weitere Recherche bzw. Beratung durch Fachanwalt erscheint mir dringend geboten.
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