Tierkaufrecht

27. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Berlin, Maik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tierkaufrecht

Am 21. Juli 2002 haben wir uns einen Irish Setter von einem eingetragenen Züchter mit Papieren und Kaufvertrag gekauft.
Ziel war es, den Hund als Jagdhund zu führen und bei erfolgreicher Absolvenz der Prüfungen, als Zuchtrüden einzusetzen. Auch waren wir vorher öffter dort und haben unseren Zögling besucht und sind von der Qualität und Liebe der Aufzucht überzeugt. Auch waren wir von dem Zwinger überzeugt, weil Züchterin und Ehemann Tierarzt sind.
Auch wurden uns alle Papiere übergeben. Danach ist mit dem Hund alles i. O..

Am 14.10. nach einer Woche Aufenhalt an der Ostsee erkrankte unser Hund urplötzlich. Wir sind sofort zum Tierarzt, mit dem Ergebnis einer Überweisung in die UNI-Tierklinik nach Berlin.
Dort stellte heraus, dass der Hund eine Autoimmun-Hämolytische-Anämie hat (Ursprung nicht erkennbar).
Durch Zufall stellte sich heraus, dass an der UNI Klinik ein IS vom gleichen Zwinger, der jedoch aus dem 1. Wurf des Zwingers stammt, die gleiche Krankheit hat und dort seit 2 Jahren behandelt wird. Auch erfuhren wir, dass es noch einen weiteren Fall mit dieser Krankheit vom gleichen Zwinger gab, wo der Hund alledings verstarb.
Die behandelnde Ärztin eräuterte, dass bei dieser Krankeit von einer Erbkrankheit ausgegangen wird, die aufgrund des bisherigen Erkenntnissstandes jedoch noch nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte (sie forscht daran). Besonders sei diese Krankheit bei Cocker Spaniel und auch IS anzutreffen. Ich unterhielt mich kurze Zeit darauf mit eienr Ckcker-Züchterin, die nach Auftreten einer solchen Krankheit in ihrem Zwinger sofort die Zucht mit den Elterntieren einstellte. Sie sagte mir, ich habe Anspruch, alles ersetzt zu bekommen (Kaufgeld, Tieraztkosten, Wegegeld etc.).
Immerhin belaufen sich die Kosten einschl. Anschaffung auf rd. 3.000,00 €.

Nachdem ich den Züchter von der Krankeit unterrichtete, tat er so, als wenn er nichts wusste. Am nächsten Tag rief er jedoch zurück und bestätigte den Sachverhalt. Auch erwähnte er gleich, dass eine Erbkrankheit noch nicht nachgewiesen ist. Er war bereit mit seinen Tieren nach Berlin zu kommen und Blut zu spenden, was er auch tat. Da er mit Tiermedikamenten handelt bot er uns an, die Medizin zum Einkaufspreis zu bekommen, welches wir in Anspruch nehmen und auch einen beachtlichen Teil der Folgekosten sparen.
Während einer Ausstellung in Berlin sagte uns die Züchterin, dass "... wenn mit dem Hund was ist, würde sie uns aus dem nächsten Wurf einen kostenlos geben..".

Zudem kommt, dass trotz der Untersuchung des VDH, der beide Hoden festgestellt hat, ein Hoden noch nicht ausgetreten ist. Eine evtl. OP steht hier in einigen Jahren sicher noch aus.

Unsere Fragen dürften sich aus dem Text ergeben:
1. Dürfte der Zwinger mit gleichen Tieren weitrzüchten?
2. Auch wenn allgemein so gehandelt wird (keine Zucht mit Elterntieren weiterverfolgt wird) aber noch nicht bewiesen ist, dass eine Erbkranklheit vorliegt, wie könnte die die rechtliche Seite hinsichtlich der Garantiebestimmungen entscheiden?
3. Tritt der Hoden bis zum Ende des 1. Lebensjahres nicht aus, wäre im Alter von etwa 4 Jahre eine OP fällig (Falls der Hund so alt wird). Diese liegt aber nach der Garantiezeit. Wie kann man diese in Anspruch nehmen?
4. Unsere geplanten Vorhaben mit dem Hund können wir nicht mehr umsetzen. Kann hierfür eine Entschädigung verlangt werden?

Wir würden uns freuen, wenn jemand Antwort auf unsere Fragen hat. Möglichst wollen wir einem Rechtsstreit aus dem Wege gehen. Jedoch brauchen wir dazu einige Waffen, um den Züchter zu einer gütlichen Einigung zu bewegen.

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