Tierarztrechnung erhöht

25. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tierfreund23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Tierarztrechnung erhöht

Hallo, war im Dezember mit dem Hund am Wochenende bei der Tierärztin.
Nach der Behandlung habe ich den fälligen Betrag den mir die Ärztin nannte direkt mit der Karte bezahlt.
Mir wurde weder eine Rechnung noch eine Quittung vorgelegt/ausgehändigt. Für mich war der Fall erledigt, da bezahlt.
Im Februar kam dann eine Rechnung und eine Nachvorderung von 25€ weil angeblich ein Rechenfehler unterlaufen war.
Dies kann ich aber in keinster Weise nachvollziehen da mir ja nichts vorgelegt wurde am Tag der Behandlung/Bezahlung.
Muss ich das Bezahlen? Kann man ja noch viel draufschreiben!
VG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Da wird die Tierärztin auf Nachfrage schon mal begründen müssen, was denn da wie genau abgerechnet wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

es war ein Fehler die Rechnung nicht schon beim ersten Mal zu verlangen. Aber ich würde erst bezahlen, wenn ich eine richtige Rechnung mit Korrekturhinweis erhalten habe. Wenn keine Rechnung ausgehändigt wird, riecht das bei mir immer nach "Schwarzarbeit".

Also Rechnung alt und neu anfordern und Erläuterung was genau sich da geändert hat und warum.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Chylla hat recht. Das Problem ist halt, dass viele "Tierfreunde" eben den Tierarzt im Nachhinein, wenn das Tier wieder gesund ist, so ganz und gar nicht wissen, warum sie den Tierarzt zahlen sollten. Deshalb geht da immer noch sehr viel nur in bar oder mit Karte, aber sofort. Ist nachvollziehbar, gerade wenn eine Behandlung im Rahmen des Notdienstes erfolgt. Nur, wenn dann eine Korrektur erfolgt, dann muss dargelegt werden, durch Rechnungen. Das Ganze hat mit "Schwarzeinnahmen" nichts zu tun. Sondern eben mit der traurigen Zahlungsmoral beim Tierarzt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tierfreund23
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erstmal,
eine Rechnung kam ja im Februar, diese war halt um 25€ höher als der von mir gezahlte Betrag vor Ort im Dez.
Am Telefon hat man mir erklärt das die Ärztin sich damals um diese 25 € beim addieren verrechnet hat.
Naja da ich damals nichts vorgelegt bekam kann ich das nicht nachvollziehen.
Wenn ich an der Kasse mein Wechselgeld nicht nachzähle kann ich auch nicht 2 Monate später kommen und sagen da war wohl ein Rechenfehler oder?

VG

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Das geht natürlich, solange sich das nachweisen lässt.

Erscheint mir auch ganz legitim: wenn x+25 Euro geschuldet sind, weil diese vertraglich vereinbart wurden (wenn auch unausgesprochen), dann sind die nunmal geschuldet. Ich wüsste nicht, warum ich diese 25 Euro nicht mehr zahlen sollte.

Kannst du es nun noch nachvollziehen oder nicht?

Zitat:
eine Rechnung kam ja im Februar, diese war halt um 25€ höher als der von mir gezahlte Betrag vor Ort im Dez.


vs.

Zitat:
Naja da ich damals nichts vorgelegt bekam kann ich das nicht nachvollziehen.


Entscheidend ist, ob du nachvollziehen kannst, wie viel du gezahlt hast, und wie hoch legitimerweise die Rechnung zu sein hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Auch beim Tierarzt gibt es eine Gebührenordnung (GOT). Die Angaben auf der Rechnung mal mit dieser vergleichen, dann sollte man das auch nachvollziehen können.

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