Hallo, war im Dezember mit dem Hund am Wochenende bei der Tierärztin.
Nach der Behandlung habe ich den fälligen Betrag den mir die Ärztin nannte direkt mit der Karte bezahlt.
Mir wurde weder eine Rechnung noch eine Quittung vorgelegt/ausgehändigt. Für mich war der Fall erledigt, da bezahlt.
Im Februar kam dann eine Rechnung und eine Nachvorderung von 25€ weil angeblich ein Rechenfehler unterlaufen war.
Dies kann ich aber in keinster Weise nachvollziehen da mir ja nichts vorgelegt wurde am Tag der Behandlung/Bezahlung.
Muss ich das Bezahlen? Kann man ja noch viel draufschreiben!
VG
Tierarztrechnung erhöht
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Da wird die Tierärztin auf Nachfrage schon mal begründen müssen, was denn da wie genau abgerechnet wurde.
Hallo,
es war ein Fehler die Rechnung nicht schon beim ersten Mal zu verlangen. Aber ich würde erst bezahlen, wenn ich eine richtige Rechnung mit Korrekturhinweis erhalten habe. Wenn keine Rechnung ausgehändigt wird, riecht das bei mir immer nach "Schwarzarbeit".
Also Rechnung alt und neu anfordern und Erläuterung was genau sich da geändert hat und warum.
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Chylla hat recht. Das Problem ist halt, dass viele "Tierfreunde" eben den Tierarzt im Nachhinein, wenn das Tier wieder gesund ist, so ganz und gar nicht wissen, warum sie den Tierarzt zahlen sollten. Deshalb geht da immer noch sehr viel nur in bar oder mit Karte, aber sofort. Ist nachvollziehbar, gerade wenn eine Behandlung im Rahmen des Notdienstes erfolgt. Nur, wenn dann eine Korrektur erfolgt, dann muss dargelegt werden, durch Rechnungen. Das Ganze hat mit "Schwarzeinnahmen" nichts zu tun. Sondern eben mit der traurigen Zahlungsmoral beim Tierarzt.
wirdwerden
Danke erstmal,
eine Rechnung kam ja im Februar, diese war halt um 25€ höher als der von mir gezahlte Betrag vor Ort im Dez.
Am Telefon hat man mir erklärt das die Ärztin sich damals um diese 25 € beim addieren verrechnet hat.
Naja da ich damals nichts vorgelegt bekam kann ich das nicht nachvollziehen.
Wenn ich an der Kasse mein Wechselgeld nicht nachzähle kann ich auch nicht 2 Monate später kommen und sagen da war wohl ein Rechenfehler oder?
VG
Das geht natürlich, solange sich das nachweisen lässt.
Erscheint mir auch ganz legitim: wenn x+25 Euro geschuldet sind, weil diese vertraglich vereinbart wurden (wenn auch unausgesprochen), dann sind die nunmal geschuldet. Ich wüsste nicht, warum ich diese 25 Euro nicht mehr zahlen sollte.
Kannst du es nun noch nachvollziehen oder nicht?
Zitat:eine Rechnung kam ja im Februar, diese war halt um 25€ höher als der von mir gezahlte Betrag vor Ort im Dez.
vs.
Zitat:Naja da ich damals nichts vorgelegt bekam kann ich das nicht nachvollziehen.
Entscheidend ist, ob du nachvollziehen kannst, wie viel du gezahlt hast, und wie hoch legitimerweise die Rechnung zu sein hat.
Auch beim Tierarzt gibt es eine Gebührenordnung (GOT). Die Angaben auf der Rechnung mal mit dieser vergleichen, dann sollte man das auch nachvollziehen können.
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