Tieradoptionen: Seriöse Vermittlung von Tieren

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Was man als Tierfreund über Adoption durch Tierschutzorganisationen wissen sollte

Heute mal ein Thema aus persönlichen Gründen. Wir haben vor ca. einem Jahr bereits das zweite Mal einen Hund aus Spanien adoptiert. So eine Adoption ist natürlich nicht so einfach wie ein Autokauf, schließlich geht es ja um ein Lebewesen und oft sind es Tiere, die einige Traumas mitgemacht haben. Sebastian Klages von 123recht.de im Interview mit Rechtsanwalt und Tierrechtler Mikio Frischhut zu den wichtigsten Fragen rund um die Adoption eines Tieres.

Der Eigentumsübergang am Tier erfolgt zur Sicherheit häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt

123recht.de: Herr Frischhut, wie ist eine Adoption von Tieren zu qualifizieren? Handelt es sich dabei nicht um einen einfachen Kauf?

Mikio Frischhut
Partner
seit 2015
Rechtsanwalt
Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: http://www.frischhut-recht.de
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Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Baurecht

Rechtsanwalt Frischhut: Wie bei so manch anderen Fragen auch, besteht unter Juristen hier keine Einigkeit. Teilweise wird vertreten, dass es sich bei einer „Adoption" eines Tieres durchaus um einen Kaufvertrag handelt. Andere wiederum sind der Auffassung, es handle sich um einen so genannten atypischen Verwahrungsvertrag.

Fest steht jedoch: Tiere sind zwar gemäß § 90a BGB keine Sachen im rechtlichen Sinne, dennoch finden die für Sachen geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Tiere können daher veräußert und übereignet werden.

Seriöse Vermittlungsstellen, Tierheime und Tierschutzorganisationen verlangen bei Übergabe des Tieres jedoch üblicherweise den Abschluss eines Schutz-, Abgabe-, Vermittlungs- oder Überlassungsvertrages. Durch einen solchen Vertrag werden dem Veräußerer, zum Schutze und Wohl des Tieres, formularmäßig umfangreiche Rechte eingeräumt. Der Erwerber verpflichtet sich in aller Regel, das Tier nicht an Dritte weiterzugeben, vom Züchten und bestimmten Haltungsbedingungen (z.B. Zwingerhaltung) abzusehen und dem Veräußerer den Aufenthaltsort des Tieres auf Anfrage mitzuteilen. Auch die Verpflichtung, das Tier kastrieren zu lassen, findet sich häufig in Schutzverträgen. Nicht selten wird auch eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, dass Bestimmungen des Vertrages nicht eingehalten werden.

Zur Sicherheit sehen Schutzverträge schließlich auch vor, dass es nicht unmittelbar bei Kaufpreis- bzw. Schutzgebührzahlung zum Übergang des Eigentums am Tier kommt. Der Übergang des Eigentums soll häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt geschehen, beispielsweise nach einer erfolgten Nachkontrolle, mittels derer sich der Veräußerer vergewissert, dass es dem Tier in seinem neuen Zuhause gut ergeht.

Nur Niedersachsen verlangt von sämtlichen (Erst-)Hundehaltern einem Sachkundenachweis

123recht.de: Welche Voraussetzungen muss ich für eine Adoption mitbringen?

Rechtsanwalt Frischhut: Grundsätzlich ist jeder Tierfreund für eine Adoption eines Hundes geeignet. Zwingende gesetzliche Vorgaben für die Adoption eines Hundes hat der Gesetzgeber bislang noch nicht auf den Weg gebracht. Letztendlich entscheidet daher das Tierheim oder die Tierschutzorganisation im konkreten Einzelfall, ob der jeweilige Hund zum Interessenten passt. Einen einheitlichen „Hundeführerschein" gibt es nicht, auch wenn dies wünschenswert wäre. In Deutschland werden zwar unterschiedlichste Sach- und Fachkundeprüfungen angeboten (Prüfungen nach den Richtlinien des VDH (Verband für das deutsche Hundewesen), des BVZ (Berufsverband zertifizierter Hundeschulen), des BHV (Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater), HSAG-Hundeführerschein sowie Hundeführerschein nach dem Augsburger Modell uvm.), bundeseinheitliche Regelungen existieren bislang aber nicht.

Als Vorreiter darf hier Niedersachsen positive Erwähnung finden, das zum 1. Juli 2013 als einziges deutsches Bundesland die Pflicht zu einem Sachkundenachweis für sämtliche (Erst-)Hundehalter eingeführt hat. Jeder, der es beabsichtigt, in Niedersachsen einen Hund als Ersthund zu adoptieren, muss daher vorab einen theoretischen Test bestehen und innerhalb des ersten Jahres eine praktische Prüfung ablegen.

123recht.de: Wie ist der übliche Ablauf einer tierischen Adoption?

Rechtsanwalt Frischhut: Zunächst findet häufig ein Vorgespräch statt, in dem die Interessenten Informationen über das Tier erhalten, wie Vorgeschichte, Herkunft und Eigenschaften. Zu einer umfassenden Information sollte natürlich auch die Aufklärung über eventuelle Erkrankungen, Behinderungen oder sonstige Einschränkungen des Tieres erfolgen.

Im Anschluss erfolgt meist ein Termin zur sog. Vorkontrolle. Die Vorkontrolle ermöglicht es dem Tierheim oder der Tierschutzorganisation einzuschätzen, ob auch die wohnlichen und familiären Begebenheiten vor Ort grundsätzlich geeignet wären, dem jeweiligen Tier eine artgerechte Haltung zu ermöglichen.

Fällt die Vorkontrolle positiv aus, kommt es zur Vertragsunterzeichnung und zur anschließenden Übergabe des Tieres. Häufig kommt es im Anschluss noch zu einer Nachkontrolle.

Kosten für eine Adoption liegen ca. zwischen 10 und 250 Euro

123recht.de: Wie sind die Kosten für die Adoption?

Rechtsanwalt Frischhut: Die Kosten einer Adoption sind mit dem Erwerb eines Tieres insbesondere eines Zuchthundes nicht zu vergleichen. Für Kleintiere werden in der Regel ca. EUR 10,00, für Hunde meist nicht mehr als EUR 250,00 als Schutzgebühr in Rechnung gestellt.

"Vor der Ausreise werden Hunde tierärztlich untersucht sowie geimpft, entwurmt, gechipt und insbesondere auf Mittelmeerkrankheiten getestet"

123recht.de: Kann es Unterschiede geben, wenn das Tier aus dem Ausland kommt? Unser Hund kommt z.B. aus Spanien.

Rechtsanwalt Frischhut: Wenn das Tier aus dem Ausland kommt, wird es alsbald nach Abschluss des Schutzvertrages für die Reise nach Deutschland vorbereitet. Hunde werden vor ihrer Ausreise tierärztlich untersucht sowie geimpft, entwurmt, gechipt und insbesondere auf Mittelmeerkrankheiten getestet. Das Testergebnis wird dem/der Interessenten/in vor der Vermittlung mitgeteilt. Dank vieler freiwilliger so genannter Flugpaten wird das Tier häufig kostengünstig in einen nahegelegenen Flughafen geflogen, wo es dann abgeholt und in sein neues Zuhause verbracht werden kann. Bei der Übergabe des Tieres wird dann der EU-Heimtierausweis mit den gültigen Impfungen und der Chipnummer übergeben.

Seit dem 1. Oktober 2004 gelten für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) zwingende Tiergesundheitsbestimmungen der Europäischen Union. Die Regelungen dienen dem Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Bei Einreise in Deutschland muss das Tier durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein, eine ordnungsgemäße Tollwutschutzimpfung haben und von vorgenanntem EU-Heimtierausweis begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen. Diese Formalitäten erledigt in aller Regel die Tierschutzorganisation.

Tierfreunde sollten den Vertrag mit der Organisation aufmerksam lesen

123recht.de: Bei unserer Organisation ist es so, dass der Hund in der neuen Familie erst in ein Art Pflegschaft aufgenommen wird und dann nach ca. 2 Jahren adoptiert wird. Wann bin ich denn dann Eigentümer des Tieres?

Rechtsanwalt Frischhut: Bei einer bloßen Pflegschaft kommt es nicht zu einer Übereignung. Rechtlich handelt es sich hierbei um einen Verwahrungsvertrag. In dem hier beschriebenen Fall handelt es sich offenbar um eine Kombination aus einer vorgeschalteten Pflegschaft mit anschließender Adoption.

Wann Sie Eigentümer Ihres Hundes werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Ist dem Vertrag keine Regelung zu entnehmen, geht das Eigentum am Tier bereits bei Übergabe im Zeitpunkt des Einigseins über. Häufig wird der Zeitpunkt des Eigentumsüberganges durch entsprechende Klauseln verschoben.

Es kann vorkommen, dass Klauseln in einem Schutzvertrag einer rechtlichen Kontrolle nicht standhalten und unwirksam sind. Einzelne Klauseln in Tierschutz- und Übergabeverträgen sind auf Ebene der Instanzengerichte in der Vergangenheit bereits gemäß § 305c BGB kassiert worden, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und/oder zu umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren.

Wenn in Ihrem Fall die Eigentumsübertragung nach Ablauf der zwei Jahre allein in das freie Ermessen der Organisation gestellt wird, bestünden Zweifel an der Wirksamkeit der Klausel, da dies faktisch auf eine Negierung der Eigentumsübertragung hinauslaufen würde.

123recht.de: Zwei Jahre sind ja keine kurze Zeit. Wer kommt für die Kosten auf, wenn sich die Tierschutzorganisationen gegen mich entscheidet, oder habe ich dann Pech gehabt?

Rechtsanwalt Frischhut: Ein Verwahrungsverhältnis, wie es bei einer Pflegschaft der Fall ist, kann entgeltlich oder unentgeltlich ausgestaltet werden. Üblicherweise übernimmt die Tierschutzorganisation die Futter- und Tierarztkosten. Auch hier kommt es auf die Regelung im jeweiligen Vertrag an.

Gesunde Tiere einschläfern lassen ist eine Straftat

123recht.de: Mein Hund wird aggressiv, es wird mir geraten, ihn einschläfern zu lassen. Darf mir die Tierschutzorganisation das untersagen?

Rechtsanwalt Frischhut: Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Hund Ihnen oder Dritten gegenüber aggressiv ist, dann besteht zunächst einmal keinerlei Anlass, das Einschläfern des Hundes in Erwägung zu ziehen. Vielmehr sollte der Ursache des Verhaltens des Hundes mit Hilfe von fachkundigen Hundetrainern auf den Grund gegangen und durch eine sorgfältige tierärztliche Untersuchung körperliche Ursachen ausgeschlossen werden. In den meisten Schutzverträgen ist zudem geregelt, dass die Organisationen in solch einem Falle umgehend zu benachrichtigen sind. Grund hierfür ist, dass sie die Situation des Hundes gegebenenfalls professioneller einschätzen können als der derzeitige Halter. Auf diesem Wege kann meist für eine geeignetere Weitervermittlung Sorge getragen werden.

Sollte tatsächlich jemand das Tier einfach einschläfern, dann würde er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig gegenüber der Tierschutzorganisation machen. Überdies zöge ein solches Verhalten auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Das Einschläfern eines gesunden Wirbeltieres hätte überdies auch für den „behandelnden" Tierarzt ein rechtliches Nachspiel.

123recht.de: Was droht mir genau, wenn ich den Hund trotz Verbot einschläfere, gibt es da so etwas wie Gefahr im Verzug?

Rechtsanwalt Frischhut: Ein (zulässiges) Einschläfern aufgrund von „Gefahr in Verzug" gibt es für Privatleute nicht. Selbstverständlich dürfen Sie sich bei einer Hundeattacke verteidigen. Wenn Sie jedoch in der Lage sind, den Hund im Anschluss zu einem Tierarzt zu verbringen um ihn dort einschläfern zu lassen, läge keine „Gefahr in Verzug" vor.

Das Einschläfern oder Einschläfern lassen eines gesunden Hundes stellt ansonsten eine Straftat dar. Zweck des deutschen Tierschutzgesetzes ist, das Wohlbefinden und Leben des Tieres aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. „Aggressivität" als solches stellt ganz sicher keinen vernünftigen Grund dar.

Gemäß § 17 des Tierschutzgesetzes wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kämen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sowie Vertragsstrafen in Betracht.

123recht.de: Wo kann man sich erkundigen, wenn man ein Tier adoptieren will? Gibt es ein Verzeichnis von Organisationen?

Rechtsanwalt Frischhut: Ein vollständiges Verzeichnis sämtlicher Organisationen gibt es nicht. Über Recherchen im Internet findet man jedoch Verzeichnisse von städtischen Tierheimen oder eingetragenen Vereinen.

Checkliste zum Erkennen seriöser Organisationen

123recht.de: Woran kann man eine seriöse Organisation erkennen?

Rechtsanwalt Frischhut: Wo hört Tierschutz auf und wo fängt Hundehandel an? Diese Frage ist leider nicht ganz leicht zu beantworten, doch es lohnt sich in jedem Falle, sich im Vorfeld gründlich über jede Organisation zu informieren. Skeptisch werden sollten Sie, wenn:

  • ein sehr großes Angebot gerade junger Hunde vorliegt, oft in der Kommunikation des Vereins mit extremen Mitleid heischen oder moralischer unter Druck Setzung verbunden, denn selbst wenn es oft um Leben und Tod geht, auch bei seriösen Organisationen gilt: Qualität statt Quantität
  • Die Finanzen nicht transparent dargestellt werden und auf Rückfragen geblockt wird
  • Der Verein nicht beim zuständigen Finanzamt registriert ist (nicht als gemeinnützig anerkannt) oder nicht im Vereinsregister eingetragen ist (e.V.)
  • Bei Auslandsorganisationen, die nur auf Vermittlungen nach Deutschland/Österreich/Schweiz setzen, aber keinerlei Konzepte, Kastrationsprojekte und andere Aktionen für Lösungen vor Ort verfolgen
  • Keine Infos zu finden sind über schlechte Eigenschaften der Tiere, gesundheitliche Probleme (ggf. in Bezug auf das Herkunftsland) etc.
  • Das DZI Spendensiegel kann zudem Aufschluss über die Seriosität eines Vereines geben, allerdings sind gerade kleinere Vereine, die gute Arbeit leisten, oft nicht in der Lage, die jährlichen Gebühren zu bezahlen.

Im Zweifel: Stellen Sie Fragen und warten Sie die Reaktionen ab. Die meisten unseriösen Vereine werden Ihnen sehr schnell eine böse Absicht unterstellen, unfreundlich werden und/oder Ausreden bemühen. Nehmen Sie Abstand von solchen Organisationen.

Bei Mängeln kommen in der Regel nur Rücktrittsrechte bzw. Schadensersatz in Betracht

123recht.de: Was ist wen der Hund "Mängel" hat, ich denke vor allem an das Fehlen von zugesagten Eigenschaften wie Impfungen Kastration?

Rechtsanwalt Frischhut: Sollte bei der jeweiligen Adoption Kaufrecht Anwendung finden, so stünden dem Käufer, wie bei jedem anderen Kauf auch, grundsätzlich Gewährleistungsansprüche zu. Auch hier fehlt es jedoch bislang an einer gefestigten Rechtsprechung, so dass nach wie vor ungeklärt sein dürfte, ob Gewährleistungsansprüche überhaupt bestehen. Zuletzt hat das Landgericht Krefeld hier die Auffassung vertreten, dass kaufvertragliche Gewährleistungsvorschriften bei einem Schutzvertrag keine Anwendung fänden, vgl. LG Krefeld 1 S 79/06, vom 13.4.2007.

Wenn im Einzelfall eine Gewährleistung in Betracht käme, so scheidet eine Nachbesserung bei einem lebenden Geschöpf natürlich in den meisten Fällen aus, so dass hier primär ein Rücktrittsrecht bei erheblichen Mängeln und auch Schadensersatzansprüche denkbar wären.

Üblicherweise enthalten Schutzverträge jedoch Gewährleistungsausschlüsse.

Etwas anderes gilt bei zugesicherten Eigenschaften. Hier kommen, ungeachtet der Frage, ob die Gewährleistung Anwendung findet oder nicht, Ansprüche aus der jeweiligen Garantie gemäß § 443 BGB in Betracht.

123recht.de: Welche Vorteile sehen Sie bei einer Adoption im Vergleich zu einem Kauf eines Zuchttieres?

Vorteile einer Adoption

Rechtsanwalt Frischhut: Da wären mehrere Vorteile zu nennen:

  1. Eine Adoption ist um ein Vielfaches kostengünstiger.
  2. Durch eine Adoption findet der zukünftige Halter meist den passenden Hund. Gerade bei einer Adoption kann ein Halter sich ein Tier aussuchen, das charakterlich zu ihm passt. Die Hunde sind oft erwachsen und ihr Charakter bereits ausgereift und gefestigt. Die Mitarbeiter der Tierschutzorganisation oder im Tierheim kennen zudem die Angewohnheiten der jeweiligen Tiere und helfen gerne bei der Vermittlung des geeigneten neuen Familienmitglieds.
  3. Eine Adoption ist das beste Mittel gegen unseriöse Züchter. Tiere, vor allem auch Hunde, sind bedauerlicherweise nach wie vor ein Geschäft. Nicht selten werden Hunde in unsäglichen Bedingungen gezüchtet und aufgezogen und im Anschluss zu Schleuderpreisen veräußert. Durch eine Adoption eines Tieres aus einer zweifelsfrei seriösen Organisation entziehen Sie diesen Machenschaften die Geschäftsgrundlage und können sich sicher sein, Tierquälereien nicht finanziell gefördert zu haben.
  4. Wer einen Hund adoptiert, gibt diesem eine zweite Chance. Die Gründe, warum Tiere in Tierheimen und in Auffangstationen von Tierschutzorganisationen landen, sind mannigfaltig. In den ganz überwiegenden Fällen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Tiere von traurigen Schicksalen berichten würden, wenn sie es könnten. Jedes Lebewesen hat ein Recht auf ein gutes Leben und eine zweite Chance. Mit einer Adoption geben Sie diesen Tieren dieses Recht zurück.
  5. Durch eine Adoption retten Sie gleich zwei Hundeleben. Nicht nur der adoptierte Hund wird gerettet, auch ein anderes Tier erhält durch die frei werdenden Kapazitäten eine Chance auf ein besseres Leben.
  6. Tiere in Tierheimen werden regelmäßig geimpft und entwurmt. Bis ein gutes Zuhause gefunden ist, erhält das Tier daher die nötige medizinische Behandlung und gute Nahrung. Bei einer Adoption dürfen Sie daher davon ausgehen, ein gesundes und gut gepflegtes Tier zu erhalten.

123recht.de: Herzlichen Dank für das Informative Gespräch.

Anwaltskanzlei Frischhut

Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Deutschland

Tel.: +49 (911) 38 433 062
Fax.:+49 (911) 38 430 550

E-Mail: mf@frischhut-recht.de

www.frischhut-recht.de
Leserkommentare
von OMiu am 20.06.2015 21:28:51# 1
Danke 123recht und Herr Rechtsanwalt Frischhut für dieses ausführliche und informative Interview!