Ticket in Holland

8. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)
Ticket in Holland

Guten Tag,

ich hoffe ich bin hier in der richtigen Rubrik oder soll ich es lieber bei Verkehrsrecht einstellen?

Es geht um fokgendes:

Vor Weihanchten waren wir in Holland um einzukaufen, auf dem Weg nach Hause haben wir uns verfahren und sind am Strassenrand stehen geblieben um das Navi auszupacken und anzubringen, bevor wir wieder losgefahren sind kam das Ordnungsamt und stoppte uns, wir erklärten unsere Situation aber leider hatten die Beamten kein Verständnis.

Jetzt kam das Ticket per Post über 92€.

Auferlegte Strafe 85,00
Verwaltungsgebühr 7,00


Es wird uns vorgeworfen auf dem Seitenstreifen gehalten zu haben bzw. auf dem Bürgersteig.



Wie verhält sich das nun mit der Zahlung? Sollen wir zahlen? Ich finde es ein bisschen viel für diesen Verstoss, schließlich gab es keine PArkmöglichkeit und wir mussten das Navi einstellen, besser als es während der Fahrt zu machen.
Wir haben Zeit bis zum 13.02 zu zahlen ansonsten erhöht sich das Bußgeld auf 134.50 und danach auf 262€.

Würde mich freuen von euch zu hören und wenn es die falsche Rubrik ist, gebt mir kurz bescheid dann änder ich das, danke



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von motte3000 am 08.02.2013 12:06

Sollen wir zahlen?

Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen, aber besser ist das, da Bußgelder aus EU-Länder
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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Ich würde zahlen.

Im Ausland werden Verkehrsverstöße nun mal empfindlicher geahndet als im Autofahrerparadies D.

Und die Ausrede "es gab keine Parkmöglichkeit" wird in NL genau so wenig ziehen wie in D, dann muss man halt zur nächsten Parkmöglichkeit weiter fahren.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Danke für eure Antworten also ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich jemals in Deutschland darauf aufmerksam gemacht wurde, dass das halten an der Strasse verboten ist.

Naja unwissenheit schützt vor Strafe nicht, also zahlen

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Och, halten auf dem Standstreifen mit Verkehrsgefährdung könnte in D schon fast genau so teuer werden.

Außerdem ist es ja egal, was in D gilt. Wenn du in NL nun mal nicht am Straßenrand halten darfst, dann ist das so. Über die Verkehrsregeln im Ausland muss man sich vor Fahrten ins Ausland entsprechend informieren.

Dies wäre daher der einzige Ansatzpunkt: klären, ob wirklich ein Verkehrsverstoß nach NL-Recht vorliegt. Die Kosten dafür dürften aber so hoch sein, dass es sich in Anbetracht des Risikos, dass du trotzdem zahlen darfst nicht lohnt.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Abzocke für mich aber gut, zahlen und nie wieder in Holland anhalten, ganz einfach, Danke trotzdem für die Mühe

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Strafen aus dem EU-Ausland können ab 70 Euro auch schlicht von den dt. Behörden vollstreckt werden. Insofern: Zahlen!

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von muemmel am 09.02.2013 02:44

Strafen aus dem EU-Ausland können ab 70 Euro auch schlicht von den dt. Behörden vollstreckt werden.

Das habe ich ja schon sagen wollen, aber irgendwie fehlen 90% meines Beitrages. :party:

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

2x Hilfreiche Antwort

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