Therapie statt Strafe bei Bewährungswiderruf?

15. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Espoir
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Therapie statt Strafe bei Bewährungswiderruf?

Nehmen wir an, x wird wegen Verstoß gegen das BtmG und Sachbeschädigung zu 2 Jahren und 2 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er sitzt 22 Monate ab, wird entlassen und baut erneut Mist. Die neuen Straftaten stehen im eindeutigen Zusammenhang mit der wieder ausgebrochenen Drogenabhängigkeit (Beschaffungskriminalität und Konsum). An und für sich plant er eine Therapie, hat auch erste Schritte dahingehend in die Wege geleitet. Aber: im Urteil, das der offenen Bewährung zugrunde liegt, wurde eindeutig festgelegt, dass ein Teil der Straftaten (Sachbeschädigung) nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit stehen. Ist dennoch die Anwendung des §35 möglich oder muss er den Strafrest der 4 Monate auf jeden Fall absitzen und kann nur bei der über die 4 Monate hinausgehenden Strafe eine Umwandlung in Therapie beantragen?

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