Theorie: Vermieter möchte neue Adresse von Mieter wissen
Notfalls, droht er dem Mieter, holt er sich die Informationen beim Einwohnermeldeamt. Sendungen an die alte Adresse (trotz langem Nachsendeauftrag akzeptiert der Vermieter nicht).
1. Dann kann sich ja jede Person einfach die Infos holen.
Kann man sich nicht davor schützen?
z.B.: man ist Opfer von Gewalt gewesen (oder durch Stalker bedroht), öffentlicher Dienst (Beamte/Lehrer/Polizist/Staatsanwalt etc...)
2. Kann man schriftlich beim Einwohnermeldeamt "verlangen", dass die Daten nicht rausgerückt werden, außer man wird strafrechtlich belangt? - Wenn ja, muss man das bei BEIDEN Einwohnermeldeämtern machen (alter und neuer Wohnort)?
Im Netz kursieren einige Dinge wie...wenn man bezahlt, dass man die Infos auch bekommt.
Das finde ich schon sehr....dubios.
In Deutschland wird Datenschutz ernst genommen und ist wichtig? -
Dann ist hier mal eine dicke Lücke.
-- Editiert von Moderator am 21.11.2017 16:08
-- Thema wurde verschoben am 21.11.2017 16:08
Theorie: Vermieter möchte neue Adresse von Mieter wissen
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
Zitat1. Dann kann sich ja jede Person einfach die Infos holen. :
Ja, jede Person die ein berechtigtes Interesse hat.
ZitatKann man sich nicht davor schützen? :
A) keinen Anlaß geben
B) einen berechtigten Grund für die Sperre haben (die Hürden sind hoch)
Zitatz.B.: man ist Opfer von Gewalt gewesen (oder durch Stalker bedroht), öffentlicher Dienst (Beamte/Lehrer/Polizist/Staatsanwalt etc...) :
Ja, da gibt es einige Möglichkeiten.
Treffen hier aber nicht zu.
Zitat2. Kann man schriftlich beim Einwohnermeldeamt "verlangen", dass die Daten nicht rausgerückt werden, außer man wird strafrechtlich belangt? :
Klar.
Verlangen kann man ja bekanntlich fast alles.
Muss in dem Fall halt nur keiner beachten.
ZitatIn Deutschland wird Datenschutz ernst genommen und ist wichtig? - :
Ja, und?
ZitatDann ist hier mal eine dicke Lücke. :
Nö,
Datenschutz ist ein nachrangiges Recht. Sobald die Rechte anderer schwerer wiegen, ist der Datenschutz zu Ende.
Erlebt man immer wieder das z.B. Straftäter ganz entsetzt sind, das sie sich nicht wirklich Datenschutz berufen können...
Zitat1. Dann kann sich ja jede Person einfach die Infos holen. :
Der Vermieter ist nicht jeder.
ZitatKann man sich nicht davor schützen? :
z.B.: man ist Opfer von Gewalt gewesen (oder durch Stalker bedroht), öffentlicher Dienst (Beamte/Lehrer/Polizist/Staatsanwalt etc...)
Doch. Ja, nein.
Zitat2. Kann man schriftlich beim Einwohnermeldeamt "verlangen", dass die Daten nicht rausgerückt werden, außer man wird strafrechtlich belangt? - Wenn ja, muss man das bei BEIDEN Einwohnermeldeämtern machen (alter und neuer Wohnort)? :
Ja. Verlangen kann man was man will.
ZitatDas finde ich schon sehr....dubios. :
Das ist alles gesetzlich geregelt.
Genauso übrigens wie der Vermieter meines Wissens nach rechtlichen Anspruch auf die Adresse hat.
ZitatDann ist hier mal eine dicke Lücke. :
Nein.
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Datenschutz ist in Deutschland nur auf dem Papier wichtig.
Ich kenne es von vielen Firmen, die am Telefon fragen, ob das Gespräch aufgenommen werden darf.
Verneint man es, wird man trotzdem aufgenommen. :p
Schwierig, als Endkunde so etwas nachzuweisen.
Na ja...anderes Thema, offtopic.
Zum Thema:
1. Dann kann ich mich z.B. ja selbst als Vermieter ausgeben und Infos über eine X-beliebige Person herausgeben lassen.
Oder auch als Privatperson....meine erste Liebe ist dorthin gezogen und kenne ihre Adresse nicht etc.
2. Wieso sollte der Vermieter Anspruch auf die neue Adresse haben? - Wenn keine Mietschulden bestehen und alles klar ist und der Mieter z.B. ins Ausland gezogen ist....soll er Anspruch auf die Adresse haben? Mir absolut unverständlich.
Oder der Mieter ist Lottomillionär geworden und will einfach anonym bleiben. Keine Chance, anonym zu bleiben?
3. Verlangen war wohl das falsche Wort. Verbieten würde ich eher sagen.
Und was hilft es dem Mieter, wenn er die neue Anschrift verweigert und auf einen Nachsendeauftrag verweist? Dann bekommt man die neue Anschrift ja noch viel einfacher.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter seine neue ladungsfähige Anschrift mitzuteilen, da es sich dabei um eine vertragliche Nebenpflicht handelt. Mit dem Hinweis auf den Nachsendeauftrag erfüllt er diese Pflicht nicht.
Das Melderecht ist übrigens seit dem 01.11.2015 Bundesrecht und im Bundesmeldegesetz geregelt.
Ich möchte den Satz auf "eine" nicht "seine" verändern. Wenn es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen wichtig erscheint, dass der Vermieter seine Wohnadresse nicht bekommt, kann er meiner Meinung nach auch jemand anderen (z.B. einen Anwalt) mit dem rechtswirksamen Empfang von Vermieterschreiben beauftragen und dessen Adresse weitergeben.ZitatDer Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter seine neue ladungsfähige Anschrift mitzuteilen :
Richtig solange noch "Abwicklungsarbeiten" erforderlich sind, hat der Vermieter Anspruch auf eine Adresse.
Wobei man im Jahr 2017 auch drueber nachdenken kann, ob eine Emailadresse zielführender waere.
Zitat:1. Dann kann ich mich z.B. ja selbst als Vermieter ausgeben und Infos über eine X-beliebige Person herausgeben lassen.
In der Praxsis: Ja. Wenn man ein berechtigtes Interesse hat, bekommt man die Daten. Und ein berechtigtes Interesse lässt sich halt auch vortäuschen.
Zitat:Oder auch als Privatperson....meine erste Liebe ist dorthin gezogen und kenne ihre Adresse nicht etc.
Ob "ich will meine erste Liebe wiederfinden" ein berechtigtes Interesse ist, dürfte fraglich sein.
Zitat:2. Wieso sollte der Vermieter Anspruch auf die neue Adresse haben? - Wenn keine Mietschulden bestehen und alles klar ist und der Mieter z.B. ins Ausland gezogen ist....soll er Anspruch auf die Adresse haben? Mir absolut unverständlich
Weil ja doch noch Schulden auftauchen könnten (z.B. aus Betriebskostennachzahlung).
Zitat:Oder der Mieter ist Lottomillionär geworden und will einfach anonym bleiben. Keine Chance, anonym zu bleiben?
Die Information "Lottomillionär" ist aber nicht beim Einwohnermeldeamt hinterlegt und wird auch nicht an den Vermieter herausgegeben. D.h. selbst wenn der Vermieter Daten bekommt, geht daraus nicht hervor, dass der Ex-Mieter Lottomillionär geworden ist.
Zitat:Wobei man im Jahr 2017 auch drueber nachdenken kann, ob eine Emailadresse zielführender waere.
Mit was sich der Vermieter zufrieden gibt, ist seine Sache. Rein rechtlich reicht es nicht, dass der Mieter auf irgendeinem Kommunikationsweg erreichbar ist.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter eine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen. Das heißt übersetzt, dass es möglich sein muss, dem Mieter eine Klageschrift zustellen zu können. Das Zustellen einer Klageschrift ist aber noch nicht auf Email, SMS, Fax, Whatsapp usw. umgestellt worden.
Diese Pflicht besteht grundsätzlich, da es immer denkbar ist, dass nach dem Auszug noch überraschend Mängel aufgetaucht sind, für die der Mieter zur Verantwortung gezogen werden kann. Es ist auch nicht erkennbar, welches Schutzbedürfnis der Mieter haben könnte um die Angabe seiner neuen Anschrift zu verweigern.
ZitatDer Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter eine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen. :
Korrekt. Wessen Adresse das ist, ist egal. Kann auch so ein Büroservice sein.
ZitatDiese Pflicht besteht grundsätzlich, :
Und falls man das nicht macht: kann einem ordentlich auf die Füße fallen, denn Fristen etc. laufen dann dennoch.
Wozu macht der Mieter dann überhaupt die Abnahme der alten Wohnung?
Dann könnten die Schlüssel per Kurier verschickt und der Begutachter soll sich alles notieren und dem Mieter schicken.
Ich ging von dem Fall aus, dass sich der Mieter ABSOLUT nichts zu Schulden kommen lassen hat und die Wohnung auch im perfekten Zustand ist (z.B. besser als beim Einzug). Im Gegenteil...er ist im Plus. Bekommt sehr viel Nebenkostenvorauszahlungen wieder zurück.
Und die Kaution? Sollte/Wollte der Mieter dem Vermieter schenken.
Ja, blöd, dass es noch nicht mit E-mail,SMS,WhatsAPP usw. geht.
Aber das kriegen wir mal hoffentlich bald gebacken (E-Government).
Der Vermieter bekommt EINE Adresse. Damit kann ich leben.
Nachsendeauftrag: Wie soll der Vermieter denn da dran kommen bitte schön?
Die Post leitet die Briefe SOFORT um.
Das wäre ein schwerer Verstoß gegen das Postgeheimnis.
Nur BEIM Auftrag landet ein Brief zum alten Wohnort, um den Auftraggeber zu informieren.
Natürlich kann man sich im übrigen denken, wenn der Vermieter die neuen Wohndaten des Mieters kennt, wie er lebt (z.B. reiche Gegend). Dann kann sich der Vermieter 1 und 1 zusammenzählen. Er (Der Mieter) ist reich (geworden).
und dazu noch:
man ist Opfer von Gewalt gewesen (oder durch Stalker bedroht), öffentlicher Dienst (Beamte/Lehrer/Polizist/Staatsanwalt etc...)
Diese Leute werden nicht (extra) geschützt?
ZitatNachsendeauftrag: Wie soll der Vermieter denn da dran kommen bitte schön? :
Wie üblich in Deutschland: in dem er nett fragt und die Formalitäten beachtet (wie z.B. "Vorausverfügung Brief national")
Wobei ein Nachsendeauftrag ja auch gar nicht ausreichend ist.
ZitatDiese Leute werden nicht (extra) geschützt? :
Nicht automatisch. Nur wenn es nötg ist.
Nachsendeanträge gibt es nur bei der Post. Bei den vielen privaten Zustellungsunternehmen nicht. Und z.B. die Polizei oder auch viele andere transportieren ihre Post per Boten. Es ist also im ureigenen Interesse des Ex-Mieters, dass der Vermieter weiss, wo der Mieter wohnt. Wirklich.
wirdwerden
Kann man eigentlich auch seine Arbeitsadresse angeben?
ZitatKann man eigentlich auch seine Arbeitsadresse angeben? :
Wenn das eine ladungsfähige Adresse ist, klar warum nicht.
Die meisten Unternehmen lehen so etwas aber - aus gutem Grund - ab.
ZitatKann man eigentlich auch seine Arbeitsadresse angeben? :
Wie schon geschrieben, muss es die Firma zulassen und zudem bekommt die Post der Arbeitgeber mit in die Hand, er weis also mit wem man Brieffreundschaften pflegt. Zudem wird jedes Eingangsschreiben im Posteingangsbuch dokumentiert, damit sind alles Schreiben an einen gleichzeitig dokumentiert.
Und da ist es mit Datenschutz noch weniger getan, denn die private Post wandert dann noch durch mehrere Hände in der Firma. Besonders peinlich wenn dann das Wort " persönlich oder eigenhändig" im Adressfeld fehlt, dann macht die Azubine das Schreiben auf und stempelt das Schreiben noch ab, wie allgemein im Geschäftsleben üblich.
ZitatNachsendeauftrag: Wie soll der Vermieter denn da dran kommen bitte schön? :
Die Post leitet die Briefe SOFORT um.
Mit dem Absendervermerk nicht nachsenden, mit neuer Adresse zurück an Absender. Hat bisher immer funktioniert.
ZitatNatürlich kann man sich im übrigen denken, wenn der Vermieter die neuen Wohndaten des Mieters kennt, wie er lebt (z.B. reiche Gegend). Dann kann sich der Vermieter 1 und 1 zusammenzählen. Er (Der Mieter) ist reich (geworden). :
Nö, das ist Quatsch, in jeder guten Wohngegend gibt es auch Mieter solche wie die Flodders und das ist kein Zeichen von Reichtum. Ein neues Autos zeigt auch kein Reichtum, man kann alles mieten und leasen. Wer sich eine teure Wohnung mietet ist meist ein armer Mensch, weil er mehr vom Einkommen anteilig fürs Wohnen ausgibt.
ZitatWozu macht der Mieter dann überhaupt die Abnahme der alten Wohnung? :
Hier wird nur Augenscheinlich der optische Zustand abgenommen, versteckte Mängel kann der Vermieter noch 6 Monate anmelden. Manchmal kommen solche Dinge wie beschädigte Türen auch schön überstrichen, verstopfte Abflüsse durch Katzenstreu usw. erst danach auf, abgezwickte Antennenkabel, Telefonleitungen bei Bastlern werden auch nicht bei der Abnahme auf Funktion getestet.
Solche Dinge fallen erst auf, wenn neue Mieter einziehen und dann reklamieren, das geht nicht, oh schau mal die Fließen sind mit Sekundenkleber an der Wand.
Da kann der Mieter noch so einfach sagen, er verzichte auf die Kaution, die reicht einfach nicht aus. Zudem könnte der Mieter dann in Jahen danach kommen, er hätte keine Kautionsabrechnung erhalten.
Es gibt nun mal die guten Gründe, warum der Ex Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, den Ex Mieter noch zu erreichen.
Zitat:ZitatDer Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter eine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen. :
Korrekt. Wessen Adresse das ist, ist egal. Kann auch so ein Büroservice sein.
Ein Büroservice ist nicht automatisch eine ladungsfähige Anschrift.
Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Gesetz, Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder eine andere Anschrift (§ 68 Abs. 2 Satz 1 StPO ), bei Unternehmern, eine Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.
Es muß zumindest eine entsprechende Postvollmacht erteilt werden, die es erlaubt, auch Sendungen mit Zustellurkunde und als "eigenhändig" gekennzeichnete Sendungen entgegenzunehmen.
-- Editiert von eh1960 am 30.11.2017 13:37
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