Hallo,
ich habe aus sehr vielen Quellen gehört/gelesen, dass die zu einem Softwareprodukt zugehörige Eula in Deutschland kaum Gültigkeit hat, da dieser erst nach dem Kauf zugestimmt wird. Um gültig zu sein müsste dieser beim/vor dem Kauf schriftlich zugestimmt werden.
Ist das korrekt? Das Thema kam letztens wieder auf und ich möchte mein Halbwissen entweder validiert oder widerlegt haben.
Vielen Dank.
Gruß,
Alfie
Theoretische Frage zur Gültigkeit der Eula bei Software Kauf
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Praktische Antwort:
Bei Verbrauchern müssen AGB vor dem Abschluss des Kaufvertrages vollumfänglich vom Inhalt her bekannt sein.
Bei Unternehmern muss nur bekannt sein das es AGB gibt und woman die findet.
Zitat:dass die zu einem Softwareprodukt zugehörige Eula in Deutschland kaum Gültigkeit hat, da dieser erst nach dem Kauf zugestimmt wird
Richtig. D.h. insbesondere hat eine Zustimmung keine Bindungswirkung, wenn man sie zwangsweise abgeben muß, um das gekaufte Produkt benutzen zu können.
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Hallo,
danke für die Antworten soweit. Ich habe ein Gegenargument dazu gehört welches besagt, dass die Zustimmung nicht erst beim Klick auf "I agree" erfolgt, sondern bereits mit dem "mündlichen" Kaufvertrag beim Kauf gegeben wird. Da die Eula bereits zuvor z.B. online einsehbar ist, wäre das Argument, dass man etwas, das man nicht gelesen hat, beim Kauf zustimmt ungültig. Hier würde z.B. Harrys Antwort eine Rolle spielen. Sehe ich das richtig, dass um gültig zu sein, mir die Eula beim Kauf der Software vorgelegt werden müsste und nicht nur auf diese auf der Firmenhomepage verwiesen wird (wenn überhaupt)?
Könnte mir das jemand noch erklären?
Zitat:Da die Eula bereits zuvor z.B. online einsehbar ist
Irrelevant. Das würde sie noch nicht in den Kaufvertrag einbeziehen (außer man ist gewerblicher K, da hat man die AGB der Gegenseite zu kennen).
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