Thema Nacherfüllung

20. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Seppel87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Thema Nacherfüllung

Guten Tag,

Der Käufer A hat sich beim Elektronikfachmarkt M am 30.10.14 eine Spielekonsole gekauft. Am 04.11.14 gab es während des Spielens einen Knall und die Konsole ging kaputt. In der Konsole befindet sich allerdings noch ein Spiel, das Käufer A bei Verkäufer B gekauft hat.

Am 05.11.14 ging Käufer A zum Elektronikfachmarkt M um die Konsole zu reklamieren.Dort wurde gesagt, dass die Konsole zum Hersteller bzw. Zur Vertragswerkstatt des Herstellers eingeschickt werden müsse um das Spiel aus der Konsole zu entfernen. Anschließend würde das Spiel mit einer neuen bzw. Reparierten Konsole an den Elektronikfachmarkt M zurückgeschickt werden, wo sie Käufer A wieder abholen könnte. Auf die Frage von Käufer A, ob es möglich wäre direkt wieder eine mangelfreien Konsole mitzunehmen, die kaputte Konsole mit dem Spiel von Verkäufer B einzuschicken und nur das Spiel wieder zurückschicken, wurde geantwortet, dass dies nicht gehen würde, da der Hersteller bzw. Die Vertragswerkstatt keine einzelnen Spiele verschickt. Wenn Käufer A sich direkt eine mangelfreien Konsole mitnehmen würde, ginge das Spiel verloren. Würde kein Spiel in der defekten Konsole feststecken, könnte Käufer A sich direkt eine mangelfreie Konsole mitnehmen.Käufer A gibt nun also die Konsole mit dem festsitzenden Spiel beim Elektronikfachmarkt M ab, um das Spiel aus der defekten Konsole entfernen zu lassen und eine reparierte bzw. Neue Konsole wieder zu erhalten. Der Mitarbeiter des Elektronikfachmarkt M meinte, dass der ganze Vorgang da. 10 Tage dauern würde.

Nachdem 14 Tage vergangen waren, hat Käufer A am 19.11.14 beim Elektronikfachmarkt M angerufen, um sich über den Auftragsstatus zu informieren. Dort wurde gesagt, dass man selbst nur wisse , dass das Gerät sich noch beim Hersteller bzw. Der Vertragswerkstatt des Herstellers befindet. Käufer A erhielt aber auf Anfrage die Kontaktdaten der Vertragswerkstatt des Hersteller.

Käufer A hat bei der Vertragswerkstatt des Herstellers angerufen. Dort wurde gesagt, dass das Spiel aus der Konsole entfernt wurde, dass Gerät allerdings nicht repariert wird, sondern ausgetauscht wird, allerdings sind momentan keine Austauschkonsolen vorrätig und ein Liefertermin ist auch noch nicht bekannt. Käufer A fragt nach, ob es möglich wäre, vorerst nur das Spiel an den Elektronikfachmarkt M zurück zu schicken. Dies wurde bejaht.

Käufer A dauert das ganze zu lange. Der Mitarbeiter des Elektronikfachmarkt M meinte zu Anfang der Reklamation, dass Käufer A eine neue Konsole bekommen könnte, wenn das Spiel von Verkäufer B nicht feststecken würde. Die Vertragswerkstatt würde auch kein Spiel einzeln verschicken hieß zu Anfang des Gesprächs, was sich schließlich als falsch herausgestellt hat. Kann Käufer A nun vom Elektronikfachmarkt MM gemäß §439 als Nacherfüllung eine mangelfreien Konsole verlangen, da das Spiel nun doch einzeln verschickt werden kann? Wie ist die Rechtslage?

Gruß



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Das Thema hatte wir doch schon einmal. Warum schließt du nicht an deinen alten Thread an.


quote:<hr size=1 noshade>von Seppel87 am 20.11.2014 10:49

Der Mitarbeiter des Elektronikfachmarkt M meinte zu Anfang der Reklamation, dass Käufer A eine neue Konsole bekommen könnte, wenn das Spiel von Verkäufer B nicht feststecken würde. <hr size=1 noshade>



quote:<hr size=1 noshade>von Seppel87 am 20.11.2014 10:49

Kann Käufer A nun vom Elektronikfachmarkt MM gemäß §439 als Nacherfüllung eine mangelfreien Konsole verlangen, da das Spiel nun doch einzeln verschickt werden kann? <hr size=1 noshade>

Ja
quote:<hr size=1 noshade>[URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html]§439 BGB [/URL]

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen . <hr size=1 noshade>

Der Käufer entscheidet ob als Nacherfüllung repariert oder neu geliefert wird. Das hat mit dem Spiel nichts (null, nada, njente) zu tun


quote:<hr size=1 noshade>von Seppel87 am 20.11.2014 10:49

Wie ist die Rechtslage? <hr size=1 noshade>

Wie oben dargestellt.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 20.11.2014 11:00

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seppel87
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe.

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