The Counselor Abmahnung von Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox

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Münchner Anwälte verschicken Abmahnungen wegen aktuellem Kinofilm 2014

Sie haben eine Abmahnung der Münchner Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des illegalen Filesharings des Films „The Counselor“ (dt.: Der Anwalt) erhalten und sollen € 815 Schadensersatz bezahlen und eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe abgeben? Kaum im Kino, wird der neue Actionthriller bereits in Internettauschbörsen verbreitet.

Wie kommen die Anwälte auf Sie?

Die Waldorf Frommer Anwälte haben die Ipoque GmbH mit der Ermittlung der IP-Adressen, von denen aus der Film verteilt wird. Hierbei wurden die Internetanschlussinhaber zuverlässig ermittelt. Sie können somit davon ausgehen, dass tatsächlich jemand den Film „The Counselor“ im Internet – wenn auch vielleicht unwissentlich beim Herunterladen – angeboten hat.

Wer haftet für das illegale Filesharing von „The Counselor“?

Der Anschlussinhaber haftet, wenn er selbst den Film verbreitet hat. Für andere haftet er nur dann, wenn er Pflichten verletzt hat. Zu prüfen ist somit, ob bezüglich dem Täter Pflichten bestanden. Für viele Personen hat man überhaupt keine Pflichten (z. B. volljährige Kinder). In diesen Fällen ist der Anschlussinhaber auch nicht verpflichtet, nachzuforschen, wer der Täter war. Dann haftet überhaupt niemand.

Unterlassungserklärung = Lebenslanger Unterlassungsvertrag

Hüten Sie sich vor Anwälten (z. B. aus München), die bereits bei der telefonischen Erstberatung sofort und ohne die Verantwortung auszuforschen eine modifizierte Unterlassungserklärung vorschlagen. Dies ist kein Zeichen von anwaltlicher Sorgfalt.

Wer nichts getan hat, muss sich nicht lebenslang an einen Unterlassungsvertrag binden. Dieser kann immerhin pro Verstoß Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen. Daher kann jede unnötige Abgabe einer Unterlassungserklärung (ohne Prüfung des Einzelfalls) den Unterzeichner finanziell ruinieren, wenn zukünftig Verstöße vorkommen.

Eine schlechte anwaltliche Verteidigung erkennt man hieran:

  • Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und
  • € 150 an Waldorf Frommer bezahlen

Eine optimale Verteidigung (wenn der Anschlussinhaber nichts getan hat):

  • Keine Unterlassungserklärung
  • Keine Zahlung

Was bietet die Anwaltskanzlei Hechler im Falle der Abmahnung wegen „The Couselor“?

Mit einer Erfahrung von über 17.000 Filesharing-Abmahnungen hat Matthias Hechler, M.B.A. die notwendige Kompetenz, Sie optimal zu vertreten. Gerne prüft er in seiner kostenlosen Erstberatung, ob der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. Wir bieten Ihnen:

  • Außergerichtliche Verteidigung zum fairen Pauschalbetrag
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Kostenlose Ersteinschätzung

Rufen Sie uns für eine kostenlose Erstberatung einfach an unter Telefon 07171 – 18 68 66.

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