Hallo Gelehrte,
meine Frage bezieht sich auf die Pflichtetikettierung von Kleidung.
Müssen die Etiketten in die Kleidung GENÄHT/GEWEBT sein, oder kann man die Etiketten auch mit eine Schlaufe anbringen?
Es gibt ja Kleidung, die sich wenden lässt. Da kann das Etikett weder auf Innseite oder Außenseite angebracht werden.
Was tun, um nicht gegen das Gesetz zu handeln?
Freundliche Grüße
Textilkennzeichnungsgesetz
3. Januar 2018
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Frage vom 3. Januar 2018 | 09:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Textilkennzeichnungsgesetz
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